Mit Baurechtsvertrag vom 25. November 1996 bestellte die Republik Österreich als Grundeigentümerin bezüglich eines bestimmten Bauplatzes zu Gunsten der Beschwerdeführerin das Baurecht auf die Dauer von 99 Jahren. Die Beschwerdeführerin als Bauberechtigte wurde in diesem Vertrag berechtigt und verpflichtet, ein Gebäude mit Wohnungen auf Grundlage eines bereits erstellten Gesamtkonzeptes zu errichten. Die Beschwerdeführerin verpflichtete sich weiters, auf die Dauer des Baurechts gemäß d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: B-VG Art130 Abs2;B-VG Art140;B-VG Art7;GebG 1957 §28 Abs1;GebG 1957 §28 Abs5;GebG 1957 §28 Abs6;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin wurde in Anwendung des § 28 Abs. 5 GebG zur Gebührenentrichtung herangezogen. Gleichheitsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung verbindet die Beschwerdeführerin mit der Anregung, d... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §2 Z1;GebG 1957 §28 Abs1;GebG 1957 §28 Abs5;
Rechtssatz: Dass ein Vertragspartner freiwillig gegenüber dem Bund die Verpflichtung übernommen hat, das gegenständliche Rechtsgeschäft abzuschließen, macht ihn nicht zu einer der Personen, die im § 2 GebG genannt sind. Befreit ist der Bund, aber nicht eine andere Person, die zum Bund in einer pri... mehr lesen...
Am 16./25. Mai 2000 errichteten die Beschwerdeführerin als Pfandgläubigerin und ihr Schuldner sowie dessen Ehegattin als Liegenschaftseigentümer und Pfandbesteller eine Pfandbestellungsurkunde (Hypothekarverschreibung), deren Punkt 4. auszugsweise wie folgt lautet: "4. Die Liegenschaftseigentümer und Pfandbesteller verpflichten sich weiters 4.1. der G Gesellschaft m.b.H. alle Abgaben, Gebühren und Aufwendungen, wie z.B für die Ausstellung, Beglaubigung und grundbücherli... mehr lesen...
In der Bilanz der R GmbH zum 31. Dezember 1994 schien unter "sonstige Verbindlichkeiten" die Position "Darlehen Radosztics" mit einem Betrag von S 2,000.000,-- auf. Zu diesem Zeitpunkt waren die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte, Matthias R, Gesellschafter der R GmbH. Matthias R war Geschäftsführer der R GmbH. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 7. Jänner 1997 wurde das Konkursverfahren über die R GmbH eröffnet. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien schrieb d... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP18 Abs1;
Rechtssatz: Bei Hypothekarverschreibungen ist der Gläubiger zur Entrichtung der Gebühr gemäß § 28 Abs 1 Z 2 GebG verpflichtet, weil in seinem Interesse die Urkunde ausgestellt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001160599.X01 Im R... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP8 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0338 E 17. Oktober 2001 RS 2(hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Im Falle der Anknüpfung der Gebührenschuld an die Ersatzbeurkundung im Sinne des § 33 TP 8 Abs 4 GebG kommt abweichend von der generellen Regelung des § 28 Abs 1 Z 2 GebG als Gebührenschuldner ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §20;BAO §224 Abs1;B-VG Art130 Abs2;GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §30;GebG 1957 §33 TP18 Abs1;
Rechtssatz: Betreffend die Frage, wen die Abgabenbehörde primär heranzuziehen berechtigt ist, und zwar den Hauptschuldner (Gebührenschuldner) oder den Haftenden (als Soli... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und der Beschwerdeergänzung ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer schloss am 2. September 1997 über ein von ihm gemietetes Geschäftslokal (Magazin samt Lager bzw. Büro) für die Dauer von fünf Jahren mit einer GmbH einen Untermietvertrag. Die Vertragsurkunde wurde von beiden Teilen unterzeichnet und dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im Folgenden kurz:... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §891;AbgEO §80;BAO §20;BAO §6 Abs1;EO §290;GebG 1957 §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Vorschreibung an einen der Gesamtschuldner ist auch dann begründet, wenn die Einhebung beim anderen Gesamtschuldner zumindest mit großen Schwier... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §891;BAO §20;BAO §6 Abs1;GebG 1957 §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses in Abgabensachen steht der Abgabenbehörde - dem Gläubiger - die Wahl zu, ob sie alle Gesamtschuldner oder nur einzelne, im letzteren Fall, welc... mehr lesen...
Mit einem Schreiben vom 19. April 1996 teilte die E. GmbH dem Finanzamt mit, dass sie von ihrer Gesellschafterin, der Beschwerdeführerin, ein unverzinsliches Gesellschafterdarlehen in Höhe von S 67,750.000,-- erhalten habe. Darlehensgebühr falle nicht an, weil das Darlehen treuhändig zugezählt worden sei. Nach einem entsprechenden Vorhalt wurde in einem Schreiben der E. GmbH vom 7. November 1997 ausgeführt, die von der Beschwerdeführerin zugezählten Darlehen in Höhe von S 67,750.... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP8 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0339
Rechtssatz: Im Falle der Anknüpfung der Gebührenschuld an die Ersatzbeurkundung im Sinne des § 33 TP 8 Abs 4 GebG kommt abweichend von der generellen Regelung des § 28 Abs 1 Z 2 GebG als Gebührens... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein betreibt in Wien zwei Krankenhäuser und schloss, jeweils mit einer Urkunde vom 23. November 1998, mit zwei verschiedenen Versicherungsanstalten zwei als "Darlehensvertrag" bezeichnete Verträge, deren gleich lautender Text auszugsweise wie folgt lautet: "DARLEHENSVERTRAG welcher am unten angeführten Tag zwischen der Versicherungsanstalt ..., ... in der Folge kurz Darlehensgeberin genannt, und dem ... (beschwerdeführende Verein)...in der Fol... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §224;GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §30;GebG 1957 §33 TP8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0172 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/16/0291 E 31. Mai 1995 RS 1 Stammrechtssatz Der Darlehensgeber ist nach ständiger Rechtsprechung... mehr lesen...
Mit einer Vertragsurkunde vom 4. Juli 1991 schlossen der Beschwerdeführer sowie Dr. A und K mehrere Vereinbarungen über die Abtretung von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. In der Präambel der Vertragsurkunde heißt es unter anderem: "Dabei gehen die Vertragsparteien weiters davon aus, daß die Kreditinstitute Herrn Diplomingenieur Doktor D (=Beschwerdeführer) aus der persönlichen Haftung hinsichtlich der Verbindlichkeiten der jeweiligen Gesellschaften vorbehaltslo... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §28 Abs1;GebG 1957 §28 Abs6;KVG 1934 §25;
Rechtssatz: Als Schuldner sowohl der Rechtsgebühr als auch der Börsenumsatzsteuer kommen die Vertragsteile in Betracht. Dritten Personen, die nach den Bestimmungen des jeweiligen Abgabengesetzes nicht als Abgaben... mehr lesen...
Mit einem Abtretungsvertrag vom 30. September 1993 trat die V. GmbH von ihrem Geschäftsanteil an der N. GmbH im Nominalbetrag von S 10,000.000,-- einen Geschäftsanteil im Nominalbetrag von S 4,900.000,-- an die P. AG und einen Geschäftsanteil im Nominalbetrag von S 5,100.000,-- an den beschwerdeführenden Rechtsanwalt um den Abtretungspreis von zusammen S 1,-- ab. Nach Punkt VII der Vertragsurkunde trug die "Kosten der Vergebührung" des Vertrages die "Übernehmerin P. AG". Nach eine... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Die bloße Behauptung einer (verdeckten) Treuhandschaft kann an der Verpflichtung zur Entrichtung der Rechtsgebühr nichts ändern, zumal selbst ein offener Treuhänder als Gebührenschuldner in Betracht kommt (Hinweis E 25.6.1970, 1669/68). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 28 Abs 1 Z 1 lit a GebG kommen als Gebührenschuldner nur die Vertragsteile, nicht aber Dritte in Betracht, die infolge der Zusammenfassung mehrerer Rechtsgeschäfte in einer Schrift diese unterfertigt haben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP18;
Rechtssatz: Die Hypothekarverschreibung stellt ein einseitig verbindliches Rechtsgeschäft dar. Die Urkunde über die Hypothekarverschreibung wird im Interesse des Gläubigers ausgestellt. Maßgeblich ist nicht das Interesse am Abschluß oder der Erfüllung des Rechtsgeschäftes, sondern das Interesse an der Errichtu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer gewährte (wie er selbst als Kläger im Verfahren 16 Cg nnn des LGZ Wien behauptete) dem R im Jahr 1991 ein Darlehen von insgesamt S 5 Mio, welches durch eine Interzession des F als Bürge und Zahler besichert und worüber schließlich am 10. März 1992 eine ausdrücklich als Darlehensvertrag bezeichnete und vom Beschwerdeführer später im zitierten Gerichtsverfahren als Bl/A vorgelegte Urkunde errichtet wurde. Die Urkunde wurde sowohl vom Beschwerdeführer als Darlehensge... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §16 Abs1 Z2 litb;GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP7 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP8;
Rechtssatz: Der durch die Bürgschaft gesicherte Darlehensgeber ist nach ständiger Judikatur des VwGH auch jene Vertragspartei, in deren Interesse über das Darlehen und die Bürgschaft (wobei es sich um einseitig verbindliche Rechtsgeschäfte handelt) die Urkund... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist einerseits die Frage strittig, ob die Beschwerdeführerin als Darlehensnehmerin überhaupt vor der Darlehensgeberin mit Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden durfte und andererseits das Problem, ob nach dem für das darlehensfinanzierte, geförderte Bauvorhaben maßgeblichen Finanzierungsplan nur ein Betrag von S 25,044.000,-- erforderlich und damit gebührenfrei war oder ein Betrag von S 37,566.000,--. Die maßgebl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §224;GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §30;GebG 1957 §33 TP8;
Rechtssatz: Der Darlehensgeber ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH als diejenige Vertragspartei iSd § 28 Abs 1 Z 2 GebG anzusehen, in deren Interesse die Darlehensurkunde ausgestellt ist. Für die Heranziehung des Darlehensschuldners als... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. März 1991 wies das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien den Antrag der Beschwerdeführerin auf Rückerstattung von Kreditgebühren von S 97,90 aus Anlaß eines mit einer Bank abgeschlossenen Kreditvertrages zurück. In der Begründung: wies das Finanzamt darauf hin, daß der Kreditgeber die gegenständliche Gebühr im Sinne des § 3 Abs. 4 GebG mittels Gebührenaufschreibungen angezeigt und entrichtet habe. In der Berufung gegen diesen Bescheid vertrat die Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §239 Abs1;BAO §6 Abs1;GebG 1957 §28 Abs1 Z1 lita;GebG 1957 §28 Abs6;
Rechtssatz: Von Anträgen auf Rückzahlung eines Guthabens gem § 239 BAO sind die in materiell-rechtlichen Vorschriften vorgesehenen Erstattungsanträge zu unterscheiden. Über solche Anträge ist nach Maßgabe des Vorliegens der gesetzlich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §201;BAO §239 Abs1;BAO §6;GebG 1957 §28 Abs1 Z1 lita;GebG 1957 §28 Abs6;
Rechtssatz: Die Abgabenschuld erlischt durch Entrichtung durch einen der Gesamtschuldner, wodurch das Gesamtschuldverhältnis sein Ende findet (Hinweis E 8.6.1967, 45/67). Ist das Gesamtschuldverhältnis erloschen, so kommt die Erla... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §891;BAO §7 Abs1;GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §30;
Rechtssatz: Besteht eine durch Haftung als Bürge und Zahler gesicherte Forderung und ist die für das Rechtsgeschäft, das dieser Forderung zugrundeliegt, gem § 28 Abs 1 Z 2 GebG vom Gläubiger zu entric... mehr lesen...