Index
L65000 Jagd WildNorm
GebG 1957 §15 Abs1;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1998/10, S 636-637;Rechtssatz
Da für die Beurteilung der Gebührenschuld bei einem eindeutigen Urkundeninhalt allein dieser Urkundeninhalt von Bedeutung ist, ist im konkreten Fall (der Abgabepflichtige pachtete eine Jagd) nicht von Bedeutung, daß sich die vertraglich vereinbarte Fütterungspflicht bereits aus dem Gesetz (hier § 46 Tir JagdG 1983) ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160063.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
05.02.2010