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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §17 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/16/0104Rechtssatz
Ob die für die dauernde Überlassung von Grundflächen ausgewiesene Leistung (Teilleistung) angemessen war, ist im Hinblick auf die Bestimmung des § 17 Abs 1 GebG ohne jede Bedeutung. Welche Umstände die Vereinbarung über die einzelnen Leistungen beeinflußt haben, ist für die Gebührenfestsetzung nicht wesentlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160045.X05Im RIS seit
11.07.2001