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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §15 Abs1;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH ist es für die Entstehung der Gebührenschuld nicht erforderlich, dass die Bemessungsgrundlage für die Gebühr in der Urkunde über das Rechtsgeschäft genannt wird (Hinweis E 24.3.1994, 92/16/0130).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160304.X01Im RIS seit
22.03.2001