In dem mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) vom 16. Februar 1984 eingeleiteten Zusammenlegungsverfahren R. (Gemeinde O.) wurde mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) vom 8. Oktober 1986 die vorläufige Übernahme der in der Natur abgesteckten und den Parteien vorgezeigten Abfindungsgrundstücke angeordnet. Auf Grund dieses mit Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (LAS) vom 25. Juni 1987 bestätigten Bescheides überna... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs4;FlVfGG §34 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §1;FlVfLG OÖ 1979 §102; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0140 E 21. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz § 102 OÖ FlVfLG bildet keine Grundlage für zivilrechtliche Entscheidungen der Agrarbehörde über Entschädigungsansprüche... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 22. Juni 1993, 93/07/0054, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof die vom Erstbeschwerdeführer des nunmehrigen Verfahrens erhobene Beschwerde gegen den Besitzstandsausweis und Bewertungsplan im vorliegenden Zusammenlegungsverfahren als unbegründet abgewiesen. Den Beschwerdeschriften des nunmehrigen Beschwerdefalles und der ihnen angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist zu... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/06 Bodenreform
Norm: B-VG Art18 Abs2;FlVfGG §1;FlVfGG §10;FlVfLG OÖ 1979 §5;VwRallg;
Rechtssatz: Auf die Einstellung eines Zusammenlegungsverfahrens im Wege der Erlassung einer Verordnung nach § 5 OÖ FlVfLG 1979 hat niemand einen Rechtsanspruch. ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Juli 1994, Zl. 94/07/0038, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der den Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen im Zusammenlegungsverfahren H betreffende Bescheid der belangten Behörde vom 24. November 1993 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, weil der Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen Öko-Flächen und Biotopverbundsysteme auswies, im Bescheid der... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1;FlVfGG §4 Abs6;ZLG Stmk 1982 §1 idF 1995/026;ZLG Stmk 1982 §21 Abs1;ZLG Stmk 1982 §25 Abs1 idF 1995/026;ZLGNov Stmk 1995 Art2 Abs2;
Rechtssatz: Der Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen ist einer der Instrumente zur Neuordnung des Zusammenlegungsgebietes. Bei seiner Erstellung sind daher au... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1;FlVfGG §4 Abs6;ZLG Stmk 1982 §1 idF 1995/026;ZLG Stmk 1982 §25 idF 1995/026;ZLGNov Stmk 1995;
Rechtssatz: Durch die Stmk ZLGNov 1995 wurde ua die Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse im Stmk ZLG 1982 verankert. Diese Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse fand insbesondere auch Einga... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1;FlVfGG §4 Abs6;ZLG Stmk 1982 §1 idF 1995/026;ZLG Stmk 1982 §21 Abs1;ZLG Stmk 1982 §25 Abs1 idF 1995/026;
Rechtssatz: Ökoflächen und Biotopverbundsysteme erfüllen - soweit sie nicht als Anlagen einzuordnen sind - die Kriterien für gemeinsame Maßnahmen. Es handelt sich dabei um geländegestaltende ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. Juni 1990 versagte die Höfekommission der Gemeinde M (HK) der Abtrennung der in der Gemeinde F liegenden Parzellen 542, 543/1 und 117 sowie des mit dem geschlossenen Hof "G." in EZ. 90042 GB M. verbundenen 1/4 Anteiles an der EZ. 120 GB F. vom Gutsbestand des geschlossenen Hofes G. gemäß den §§ 2 und 5 des Tiroler Höfegesetzes, LGBl. Nr. 47/1900 (THG) ihre Zustimmung. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, die Erhaltung und Stärkung der Lebensfähigkei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Jänner 1990 versagte die Höfekommission der Gemeinde M (HK) der Abtrennung des Hälfteanteiles an dem realrechtlich mit dem geschlossenen Hof G. verbundenen Hälfteanteil an der EZl. 120 GB F, bestehend aus Gpn. 511/1, 550/1, 551, 562/1 und 562/2, vom Liegenschaftsbesitz des geschlossenen Hofes "G." in EZl. 90042 GB M gemäß den §§ 2 und 5 des Tiroler Höfegesetzes, LGBl. Nr. 47/1900 (THG) ihre Zustimmung. In der Begründung: wird im wesentlichen ausgeführt, der Ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus § 1 Abs 1 und 2 lit a Tir FlVfLG 1978 und § 1 Abs 1 und § 2 Z 7 Tir LSLG 1969 ergibt sich, daß der Tiroler Landesgesetzgeber ideel oder materiell geteiltes Eigentum im landwirtschaftlichen Bereich grundsätzlich als unerwünschte Eigentumsstruktur ansieht, die es mit den Mitteln der Bodenreform zu beseitigen gilt. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: L66457 Landw Siedlungswesen TirolL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1;FlVfLG Tir 1978 §1 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §1 Abs2 lita;HöfeG Tir §5 Abs1;LSGG §1;LSLG Tir 1969 §1 Abs1;LSLG Tir 1969 §2 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/26 94/07/0134 2 Stammrechtssatz Aus § 1 Abs 1 und 2 lit ... mehr lesen...
Index: L66457 Landw Siedlungswesen TirolL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §825;FlVfGG §1;FlVfGG §15;FlVfGG §28;FlVfLG Tir 1978 §1 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §1 Abs2 lita;FlVfLG Tir 1978 §33;FlVfLG Tir 1978 §42 Abs4 litb;HöfeG Tir §5 Abs1;LSGG §1;LSLG Tir 1969 §1 Abs1;LSLG Tir 1969 §2 Z7; ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1;FlVfLG Tir 1978 §1;HöfeG Tir §5 Abs1;HöfeG Tir §5 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/26 94/07/0134 1 Stammrechtssatz Das Tir HöfeG definiert nicht den Begriff der landeskulturellen Interessen. Dieser Begriff umfaßt aber auch Aspekte der Bod... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Tir HöfeG definiert nicht den Begriff der landeskulturellen Interessen. Dieser Begriff umfaßt aber auch Aspekte der Bodenreform. Im Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst/5 von Mayerhofer-Pace, 1900, Bd VI, sind bei der Darstellung der Landeskultur die Angelegenheiten der Bodenreform an erster Stelle genannt. Daraus ergibt sich, daß zum damaligen Zeitpunkt Angelegenheiten der Bodenreform zur Landeskultur gehörten und daß daher auch der 1900 geschaffene § 5 Tir HöfeG... mehr lesen...
In dem mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde Linz (AB) vom 21. Juni 1979 eingeleiteten Zusammenlegungsverfahren W hatte der im Devolutionswege angerufene Landesagrarsenat beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (LAS) mit Bescheid vom 10. April 1986 den Zusammenlegungsplan erlassen. Der dagegen von den Beschwerdeführern erhobenen Berufung hatte die belangte Behörde mit ihrem Bescheid vom 3. Februar 1988 gemäß § 66 Abs. 2 AVG stattgegeben, den bekämpften Zusammenlegungsplan h... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1;FlVfGG §10;FlVfGG §2;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §1;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §2;FlVfLG OÖ 1979 §21;FlVfLG OÖ 1979 §3 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §4 Abs2;
Rechtssatz: Das Zusammenlegungsverfahren hat von sei... mehr lesen...
In dem mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Leoben (ABB) vom 24. Juni 1985 eingeleiteten Flurbereinigungsverfahren K zur rechtlichen Neuordnung und Neueinteilung der Besitzverhältnisse und Schaffung der erforderlichen Aufschließungsmöglichkeiten wurde mit Bescheid vom 29. März 1989 gemäß §§ 46, 47 und 49 des Steiermärkischen Zusammenlegungsgesetzes 1982 (StZLG 1982), LGBl. Nr. 82/1982, in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Agrarverfahrensgesetz (AgrVG) der Flurbereinigungsplan durch Auflage zu... mehr lesen...
Index: L66206 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege SteiermarkL66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1;GSGG;GSLG Stmk;ZLG Stmk 1982 §1;
Rechtssatz: Die im § 1 Stmk ZLG 1982 angeführten Ziele sind im Zusammenlegungsverfahren durchzusetzen. Zur Erreichung dieser Ziele können andere gesetzliche Bestimmungen, wie etwa das Stmk GSLG nicht heran... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren S hat die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (ABB) mit Bescheid vom 12. Februar 1985 den Zusammenlegungsplan erlassen. Dagegen erhob die erstmitbeteiligte Partei Berufung, in der sie geltend machte, die ihr als Abfindungen zugeteilten Grundstücke Nr. 2345, 2409, 2410 und 2454 entsprächen nicht dem Wert der in das Verfahren eingebrachten Grundstücke, weil vor allem das Abfindungsgrundstück 2454 zu einer wesentlichen Verschlechterung der Gesamtabfindun... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §1;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs8;
Rechtssatz: Mit der
Begründung: , daß wegen der niedrigen Flächenausstattung und des zersplitteten Altbesitzes der Partei in Anbetracht der stark wechselnden Bodenverhältnisse und... mehr lesen...
I. 1. Mit Verordnung vom 22. Februar 1990 (kundgemacht in der am 15. März 1990 herausgegebenen Nummer 5 der Amtlichen Nachrichten der Niederösterreichischen Landesregierung, Jahrgang 1990) hatte die NÖ Agrarbezirksbehörde (ABB) das Zusammenlegungsverfahren XY eingeleitet. In dieses Verfahren waren u.a. auch die im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden, im Zusammenlegungsgebiet liegenden Grundstücke Nr. nn, nn/1 und nn/2, alle KG XY, einbezogen worden. 2. Mit Bescheid vom 25. J... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1;FlVfGG §10;FlVfGG §2 Abs3;FlVfLG NÖ 1975 §1;FlVfLG NÖ 1975 §3 idF 6650-2;FlVfLG NÖ 1975 §4 Abs2 idF 6650-2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/10 92/07/0131 1 Stammrechtssatz Soweit der Bf die Ansicht vertritt, es liege überhaupt kein Grund vor, ein Zusammenlegungsverfahren du... mehr lesen...
I. 1. Mit Verordnung vom 20. März 1989 (kundgemacht in der am 31. März 1989 herausgegebenen Nummer 6 der Amtlichen Nachrichten der Niederösterreichischen Landesregierung, Jahrgang 1989) hatte die NÖ Agrarbezirksbehörde (ABB) das Zusammenlegungsverfahren X eingeleitet. In dieses Verfahren war u. a. auch das im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende, im Zusammenlegungsgebiet liegende Grundstück Nr. 436, KG X, einbezogen worden. 2. Mit Bescheid vom 25. Juli 1991 wies die ABB den An... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1;FlVfGG §10;FlVfGG §2 Abs3;FlVfLG NÖ 1975 §1;FlVfLG NÖ 1975 §3 idF 6650-2;FlVfLG NÖ 1975 §4 Abs2 idF 6650-2;
Rechtssatz: Soweit der Bf die Ansicht vertritt, es liege überhaupt kein Grund vor, ein Zusammenlegungsverfahren durchzuführen, da die von der Behörde für dessen Notwendigkeit herange... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;FlVfGG §1;FlVfGG §10;FlVfLG NÖ 1975 §3 idF 6650-2;FlVfLG NÖ 1975 §4 Abs2 idF 6650-2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ausführungen zu den inhaltlichen Anforderungen an die
Begründung: eines Bescheides, mit dem ein nach § 4 Ab... mehr lesen...
I. 1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin und die E-Aktiengesellschaft waren je zur Hälfte Miteigentümer des zur Liegenschaft EZ 1600, KG V, gehörigen Grundstückes nn1. Mit Vertrag vom 4. September 1990 kaufte die Beschwerdeführerin von der genannten Gesellschaft deren Miteigentumsanteil am Grundstück nn1. Mit Antrag vom 18. Jänner 1991 stellte die Beschwerdeführerin beim Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz den Antrag auf Feststellung, daß der erwähn... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §825;ABGB §841;ABGB §842;ABGB §843;FlVfGG §1;FlVfGG §49 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §1;FlVfLG Bgld 1970 §43 Abs1;
Rechtssatz: Zu den Zielen auch eines nach den Vorschriften des Bgld FlVfLG 1970 durchzuführenden Zusammenlegungsverfahrens - gleichermaßen eines ... mehr lesen...
Die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (AB) erließ im Zusammenlegungsverfahren MM den Zusammenlegungsplan durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 12. bis 26. Juni 1990. Gegen diesen Bescheid haben unter anderem die Beschwerdeführer eine am 9. Juli 1990 zur Post gegebene und am 10. Juli 1990 bei der AB eingelangte gemeinsame Berufung erhoben. Mit am 13. März 1991 bei der belangten Behörde eingelangter Eingabe vom 11. März 1991 stellten die Beschwerdeführer gemäß §... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §1;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;FlVfGG §1;FlVfLG NÖ 1975 §1;
Rechtssatz: Allein der Umstand, daß es sich bei einem Zusammenlegungsverfahren um eine komplexe Materie handelt, kann nicht ausreichen, um vom Vorliegen eines unüberwindlichen, einer im Sinne des § 73 Abs 1 AVG... mehr lesen...