Index
L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrVG §1;Rechtssatz
Allein der Umstand, daß es sich bei einem Zusammenlegungsverfahren um eine komplexe Materie handelt, kann nicht ausreichen, um vom Vorliegen eines unüberwindlichen, einer im Sinne des § 73 Abs 1 AVG fristgerechten Entscheidung über die in einem derartigen Verfahren erhobene Berufung entgegenstehenden Hindernisses auszugehen.
Schlagworte
Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991070113.X01Im RIS seit
10.03.1992Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017