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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1;Rechtssatz
Ökoflächen und Biotopverbundsysteme erfüllen - soweit sie nicht als Anlagen einzuordnen sind - die Kriterien für gemeinsame Maßnahmen. Es handelt sich dabei um geländegestaltende und landschaftsgestaltende Maßnahmen, die erforderlich sein können, um der durch § 1 und § 25 Stmk ZLG 1982 idF Stmk ZLGNov 1995 vorgeschriebenen Berücksichtigung ökologischer Belange Rechnung zu tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995070187.X03Im RIS seit
20.11.2000