RS Vwgh 1995/4/26 94/07/0138

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Veröffentlicht am 26.04.1995
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §1;
FlVfLG Tir 1978 §1;
HöfeG Tir §5 Abs1;
HöfeG Tir §5 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/04/26 94/07/0134 1

Stammrechtssatz

Das Tir HöfeG definiert nicht den Begriff der landeskulturellen Interessen. Dieser Begriff umfaßt aber auch Aspekte der Bodenreform. Im Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst/5 von Mayerhofer-Pace, 1900, Bd VI, sind bei der Darstellung der Landeskultur die Angelegenheiten der Bodenreform an erster Stelle genannt. Daraus ergibt sich, daß zum damaligen Zeitpunkt Angelegenheiten der Bodenreform zur Landeskultur gehörten und daß daher auch der 1900 geschaffene § 5 Tir HöfeG auf diesem Begriffsverständnis aufbaut.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070138.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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