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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §825;Rechtssatz
Zu den Zielen auch eines nach den Vorschriften des Bgld FlVfLG 1970 durchzuführenden Zusammenlegungsverfahrens - gleichermaßen eines Flurbereinigungsverfahrens im Hinblick auf dessen rechtliche Eigenschaft als eines vereinfachten Zusammenlegungsverfahrens - ist nicht die Aufhebung ideell geteilten Eigentums an landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Grundbesitz oder an landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieben zu zählen
(Hinweis E 22.9.1980, 976/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992070143.X02Im RIS seit
22.09.1992