RS Vwgh 1992/11/10 92/07/0131

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Veröffentlicht am 10.11.1992
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
FlVfGG §1;
FlVfGG §10;
FlVfLG NÖ 1975 §3 idF 6650-2;
FlVfLG NÖ 1975 §4 Abs2 idF 6650-2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Ausführungen zu den inhaltlichen Anforderungen an die Begründung eines Bescheides, mit dem ein nach § 4 Abs 2 NÖ FlVfLG 1975 gestellter Antrag auf Ausscheidung einer Liegenschaft aus dem Zusammenlegungsgebiet abgewiesen wird. (Im konkreten Fall wurden in der Begründung dieses Abweisungsbescheides nur Zielsetzungen angeführt, die grundlegende Voraussetzungen für die Erlassung einer Einleitungsverordnung nach § 3 NÖ FlVfLG 1975 zum Ausdruck bringen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992070131.X03

Im RIS seit

10.11.1992

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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