RS Vwgh 1992/2/4 91/11/0120

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Veröffentlicht am 04.02.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §30 Abs1;
KDV 1967 §31a;
KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Ein Befund, wonach der Lenker "hochgradig selbstunkritisch" bzw "kritiklos und selbstüberschätzend" reagiere, betrifft die geistige Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen und ist geeignet, eben diese Eignung abzusprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110120.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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