Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §30 Abs1;Rechtssatz
Ein Befund, wonach der Lenker "hochgradig selbstunkritisch" bzw "kritiklos und selbstüberschätzend" reagiere, betrifft die geistige Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen und ist geeignet, eben diese Eignung abzusprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991110120.X02Im RIS seit
12.06.2001