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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §31a;Rechtssatz
Verkehrspsychologische Tests sind so ausgelegt, daß die Leistungskriterien dergestalt im Zusammenhang mit den Persönlichkeitskriterien berücksichtigt werden, daß ein Unterschreiten von Grenzwerten bei den Leistungskriterien von Senioren durch Erfahrung und tatsächlich vorhandene Bereitschaft zur Ausrichtung des Verhaltens nach den altersbedingt vorhandenen Leistungsdefiziten ausgeglichen werden kann und nicht zur Annahme einer mangelhaften kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit führen muß.
Schlagworte
EhrenkränkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110056.X03Im RIS seit
12.06.2001