Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §30 Abs1;Rechtssatz
Auch wenn sich ein Proband aus verkehrspsychologischer Sicht, also unter den Gesichtspunkten der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, als geeignet erweist, kann er sich als körperlich nicht geeignet erweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110164.X02Im RIS seit
12.06.2001