RS Vwgh 1993/12/16 93/11/0164

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §30 Abs1;
KDV 1967 §31a;
KFG 1967 §64 Abs2;

Rechtssatz

Auch wenn sich ein Proband aus verkehrspsychologischer Sicht, also unter den Gesichtspunkten der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, als geeignet erweist, kann er sich als körperlich nicht geeignet erweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110164.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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