RS Vwgh 1992/6/30 92/11/0056

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §31a;
KFG 1967 §67 Abs2;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß die verkehrspsychologischen Untersuchungen zur Feststellung (ua) der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit insbesondere dann zum Tragen kommen, wenn Zweifel an deren Vorliegen "im Hinblick auf sein Lebensalter", worunter auch ein verhältnismäßig hohes Alter in Betracht kommt, bestehen (§67 Abs 2 letzter Satz KFG). In diesem Zusammenhang ergibt sich aus § 31 a KDV, daß hiebei darauf Bedacht zu nehmen ist, ob beim jeweiligen Probanden "im Vergleich zur Altersnorm" - und nicht etwa im Vergleich zu jüngeren Probanden - ein Leistungsabbau zu vermuten ist und letztlich auch vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110056.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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