Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §30 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/11/0299Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/11/0279 1Stammrechtssatz
Bei der Befristung der Lenkerberechtigung sind im Sachverständigengutachten entsprechende Ausführungen über die von einer Krankheit ausgehenden Auswirkungen auf das Verhalten der Person im Straßenverkehr, sowie darüber, welche Entwicklung der festgestellte Zustand in Hinsicht auf die verkehrsrelevanten Auswirkungen nehmen kann, erforderlich, sofern dies nicht ohnehin schon auf Grund der Art der Krankheit, Behinderung oder Störung auf der Hand liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110124.X02Im RIS seit
11.07.2001