RS Vwgh 1990/10/9 89/11/0124

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Veröffentlicht am 09.10.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §30 Abs1 Z1;
KDV 1967 §31 Abs1;
KFG 1967 §69 Abs1 litb;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/11/0299

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/11/0279 1

Stammrechtssatz

Bei der Befristung der Lenkerberechtigung sind im Sachverständigengutachten entsprechende Ausführungen über die von einer Krankheit ausgehenden Auswirkungen auf das Verhalten der Person im Straßenverkehr, sowie darüber, welche Entwicklung der festgestellte Zustand in Hinsicht auf die verkehrsrelevanten Auswirkungen nehmen kann, erforderlich, sofern dies nicht ohnehin schon auf Grund der Art der Krankheit, Behinderung oder Störung auf der Hand liegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110124.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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