Begründung: Der Zweck des beklagten Vereins besteht in der Pflege und der Förderung des Bodybuilding in Österreich. Nach der Satzung sind nur die Landesverbände Mitglieder des Vereins. § 7 der Satzung kennt aber auch den Begriff der "Verbandsperson", zu denen ua die Landesverbände und ihre Vorstandsmitglieder, Bodybuildingstudios und Fitnesszentren, Trainer, Übungsleiter, Betreuer der Vereine bzw Studios, Wertungsrichter, Kampfrichter, Wettkampfleiter und sonstige Funktionäre g... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist ein Verein, der seinen Sitz in Österreich hat und dessen Statut - auszugsweise - wie folgt lautet: "§ 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen ... und hat seinen Sitz in ... § 2 Paragraph 2, Zweck des Vereines Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt die nachstehenden Zielsetzungen: 1) Seinen Mitgliedern auf Dauer gesicherte Ferienwohnrechte im Haus ... zu verschaffen und hiebei seine Mitglieder zu betreuen. 2) Z... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mitglied eines Tischtennisvereines in Salzburg, der seinerseits Mitglied bei der beklagten Partei ist. Die beklagte Partei ist ein Verein zur gemeinnützigen Förderung des Tischtennissports. Nach § 7 der Satzung muß der Vorstand des Vereines mindestens folgende Unterausschüsse bilden Nach Paragraph 7, der Satzung muß der Vorstand des Vereines mindestens folgende Unterausschüsse bilden a) Disziplinarausschuß ..... Nach § 20 der Satzung oblie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Den Revisionsausf... mehr lesen...
Begründung: Ob einer Anrufung eines anderen Vereinsgremiums gegen einen Beschluß auf Vereinsausschluß aufschiebende Wirkung zukommt, ist letztlich eine Frage der Regelung bzw der Auslegung der Statuten und nicht des österreichischen Verfahrenrechtes. Die Bestimmungen, mit denen die hier maßgebenden Statuten den Ausschluß eines Mitgliedes regeln (§§ 7, 10, 13), ergeben in diesem Zusammenhang, daß der Ausschluß (erst) durch den Beschluß der Generalversammlung "entgültig" wird u... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist zu 159/1000-Anteilen, der Zweitkläger zu 100/1000-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft Wien 5., Kettenbrückengasse 17, wobei mit den Miteigentumsanteilen des Zweitklägers Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr.6 verbunden ist. Die restlichen 741/1000-Anteile der Liegenschaft stehen im Eigentum von Friedrich H***, Dr. Rudolf T***, Doris K***, Dipl.Ing. Werner M*** und Berta P***. Die beklagte Partei ist ein bei der Bundespolizeidirektion Wien reg... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs6 Z2VerG §4 Abs2 liteVerG §4 Abs2 litfVerG §4 Abs2 lith
Rechtssatz: Der dem Vereinsvorstand angehörende Stellvertreter des Kassiers ist nicht Mitglied jenes Organs, das im Sinne des § 1 Abs 6 Z 2 IESG zur gesetzlichen Vertretung des Vereins berufen ist. Gesetzlicher Vertreter des Vereins ist der Obmann, (dessen Stellvertreter), der den Verein nach außen vertritt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 7.Jänner 1985 bis 30.Juni 1987 gegen ein monatliches Bruttoentgelt von S 5.000 (14 x jährlich) beim Verein "Badener Reitclub" beschäftigt und führte dort später auch die Kantine. Die Klägerin war auch Vereinsmitglied und in dieser Eigenschaft schon ab 19.Oktober 1984 erstmals zur ersten Kassierin des Vereines bestellt worden; sie wurde in dieser Funktion in der Hauptversammlung am 22.März 1985 und am 11.April 1986 bestätigt. Ab 20. März 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist als Stiftung konstituiert. Die Aufnahme und Abberufung des Anstaltsarztes obliegt nach der Satzung der aus sieben Personen bestehenden Verwaltungskommission. Die Verwaltungskommission tritt wenigstens zweimal im Jahr zu einer Sitzung zusammen, darüber hinaus ist eine Sitzung einzuberufen, wenn mindestens zwei Mitglieder der Verwaltungskommission oder die Stiftungsbehörde dies verlangen. Die Sitzungen sind vom Vorsitzenden unter Mitteilu... mehr lesen...
Norm: VerG §4 Abs2 lite
Rechtssatz: Bei der Wahl der Organe der Vereinsleitung muß die Stimmabgabe mangels anderslautender Wahlordnung den Wählerwillen eindeutig zum Ausdruck bringen; dies ist bei handschriftlicher Eintragung des Namens der Fall, auch wenn der vom Wahlkomitee vorgedruckte Name nicht gestrichen wird. Entscheidungstexte 6 Ob 706/87 Entscheidungstext OGH 26.11.1987 6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Feststellung, er sei bei der Hauptversammlung der Bezirksgruppe Meidling der beklagten Partei am 2. Mai 1984 zum Bezirksgruppenobmann gewählt worden. Er brachte vor, er sei ordentliches Mitglied der beklagten Partei, die sich weigere, seine Wahl zu der genannten Funktion anzuerkennen. Die beklagte Partei bestritt ihre passive Klagslegitimation, weil der Kläger Mitglied der Landesgruppe Wien, eines selbständigen Zweigvereines der beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 4. Dezember 1981 beim Erstgericht eingelangten und in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 5. März 1982 ausgedehnten Klage begehrte die Klägerin gegenüber dem beklagten Verein die Feststellung, daß am 4. November 1981 kein rechtswirksamer Beschluß des Vereinsvorstandes des Beklagten gefaßt wurde, gemäß welchem die Klägerin von der Funktion der Bundesvorsitzenden des Beklagten enthoben und als Vereinsmitglied des Beklagten ausgeschlosse... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AAktG §108GmbHG §38VerG §4 Abs2 litfVerG 2002 §7
Rechtssatz: Für die Beschlussfassung einer Personenmehrheit gilt ganz allgemein der Grundsatz, dass bei sonstiger Unwirksamkeit der Beschlussfassung allen an der Mitwirkung bei der Willensbildung berufenen Personen die Tatsache der beabsichtigten Beschlussfassung rechtzeitig mitgeteilt und ihnen auch Gelegenheit zur sachlichen Stellungnahme gegeben werden muss. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein Verein. Sein satzungsgemäßer Zweck liegt in der Pachtung von Jagden, um seinen Mitgliedern die Ausübung der Jagd zu ermöglichen. Organe des Vereines sind nach der Satzung vom 1. Mai 1960 die Vollversammlung, der Vereinsvorstand, der Obmann (Jagdleiter), die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht. Die Vollversammlung besteht aus allen Vereinsmitgliedern. Ihre Einberufung obliegt dem Vorstand; sie hat schriftlich zu erfolgen. Bei der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, er sei bei der Hauptversammlung der Bezirksgruppe Wien-Meidling der beklagten Partei am 2.5.1984 zum Bezirksgruppenobmann gewählt worden. Er brachte vor, er sei ordentliches Mitglied der beklagten Partei. Diese weigere sich, seine Wahl zu der genannten Funktion anzuerkennen. Die beklagte Partei, die auch Einwendungen in der Sache selbst vorbrachte, erhob die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit, weil das Schiedsgericht zuständig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 18 Abs 1 der Statuten der beklagten Partei in der ab September 1979 geltenden Fassung ist jedes Mitglied berechtigt, "die Einrichtungen des Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft, der es angehört, nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen in Anspruch zu nehmen. Aus der Mitgliedschaft kann kein Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistung abgeleitet werden. Das Außmaß der Unterstützungen richtet sich nach den jeweils geltenden Unterstützungsordnungen. Die Ar... mehr lesen...
Norm: VerG §4 Abs2
Rechtssatz: Grundsätzlich ist jedes Mitglied zur Stimmabgabe berufen. Die Satzungen können nur das Stimmrecht von gewissen Voraussetzungen abhängig machen, so etwa von der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages; aber auch eine von vornherein gegebene Differenzierung in verschiedene Mitgliederklassen ist zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 712/84 Entscheidungstext OGH 29.... mehr lesen...
Norm: VerG 1951 §4 Abs2 lita
Rechtssatz: Die regelmäßig erzielbaren finanziellen Mittel, welche die Erreichung des Vereinszweckes gewährleisten sollen, müssen nach § 4 Abs 2 lit a VerG 1951 mit Statut erschöpfend angeführt sein. Zu diesen Mitteln gehören auch Einkünfte aus der Beteiligung des Vereins an einer Kapitalgesellschaft. Entscheidungstexte 6 Ob 1/79 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVaVerG §4 Abs2 litgVerG §4 Abs2 litjVerG 2002 §7ZPO §599 Abs2
Rechtssatz: Soweit ein Verein die Mitglieder berührender Entscheidungen und Verfügungen trifft, geschieht dies im Rahmen des durch Vereinsstatut und Beitrittserklärung begründeten Privatrechtsverhältnisses zwischen Verein und Mitgliedern. Wenn diese Entscheidungen und Verfügungen des Vereins in Privatrechte seiner Mitglieder eingreifen, unterliegen sie der Überprüfung du... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVaVerG §4 Abs2 litgVerG §4 Abs2 litjVerG 2002 §8 Abs1VerG 2002 §33ZPO §599 Abs2
Rechtssatz: Erkenntnisse der Vereinsschiedsgerichte, die privatrechtliche Ansprüche der Vereinsmitglieder zum Gegenstand haben, können in demselben Umfang gerichtlich überprüft werden wie die Entscheidung anderer Vereinsorgane. Voraussetzung der Anrufung der ordentlichen Gerichte bei Verletzung von privatrechtlichen Ansprüchen durch Vereinsorgane ist al... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVaVerG §4 Abs2 litgVerG §4 Abs2 litjZPO §599 Abs2
Rechtssatz: Ein statutenmäßig festgesetztes Vereinsschiedsgericht stellt keinerlei Hindernis für die Anrufung des ordentlichen Gerichtes zur Entscheidung von privatrechtlich zu beurteilenden Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis dar. Doch ist es zulässig und wirksam, unter Einhaltung der Formvorschriften des § 577 Abs 3 ZPO für die Entscheidung dieser Streitigkeiten das Vereinssc... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVaVerG §4 Abs2 litgZPO §599 Abs2
Rechtssatz: Die disziplinären Maßnahmen des Vereins können sich niemals auf ein öffentliches Recht, sondern lediglich auf die privatrechtlich zu beurteilende Unterstellung unter das Statut berufen. Auch die Vereinsstrafgewalt ist mithin der unbeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterworfen (hier: FPÖ - Schiedsgericht erkennt auf Ausschluß). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVaVerG §4 Abs2 litgZPO §599 Abs2
Rechtssatz: Streitigkeiten zwischen Verein und Vereinsmitgliedern können innerhalb der allgemeinen Grenzen der Zulässigkeit des Rechtsweges vor den ordentlichen Gerichten anhängig gemacht und von diesen - ohne Beschränkung ihrer Kognition auf die im § 595 ZPO aufgezählten
Gründe: - entschieden werden (hier: FPÖ - Schiedsgericht erkennt auf Ausschluß). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger wurde am 26. Oktober 1960 Mitglied der beiden beklagten Parteien, das sind eine österreichische politische Partei und ihre Landesgruppe X. Mit Erkenntnis des Landesparteigerichtes der Landesgruppe X vom 22. Juni 1976 wurde der Kläger schuldig erkannt, er habe durch Verfassung und Verbreitung des Rundschreibens an die Mitglieder der Bezirksparteiorganisation V vom 29. Mai 1976 1. ein Verhalten gesetzt, das geeignet ist, das Ansehen der Partei zu schädigen und den Zusammenhal... mehr lesen...
Norm: VerG 1951 §4 Abs2 litgZPO §599
Rechtssatz: Streitigkeiten über Bezahlung der Mitgliedsbeiträge gehören nicht vor die Vereinsschiedsgerichte. Die Übertragung einer Entscheidungsbefugnis über privatrechtliche Ansprüche in den Statuten bedürfte zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Unterwerfungserklärung des Vereinsmitgliedes. Entscheidungstexte 6 Ob 273/63 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...