Norm
VerG 1951 §4 Abs2 litgRechtssatz
Streitigkeiten über Bezahlung der Mitgliedsbeiträge gehören nicht vor die Vereinsschiedsgerichte. Die Übertragung einer Entscheidungsbefugnis über privatrechtliche Ansprüche in den Statuten bedürfte zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Unterwerfungserklärung des Vereinsmitgliedes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0045153Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.11.2013