Begründung: Am 12. März 1986 wurde eine Liegenschaft der verpflichteten Parteien um das Meistbot von 4,910.000,-- S versteigert. Zum Versteigerungstermin hatte die G*** W*** folgende Abgaben als Vorzugspost angemeldet: 1. Getränkesteuer 1985 S 57.158,80 2. Lohnsummensteuer 1985 S 3.776,-- 3. Stundungszinsen zu 1 und 2 S 8.009,-- 4. Kanalanschlußgebühr 1. und 2. Rate fällig 1984 bzw. 1985 S 87.410,40 5. Säumniszuschlag a) zu 1 und 2 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der vom Rekursgericht erlassenen einstweiligen Verfügung wurde den Beklagten aufgetragen, den unerlaubten Kleinverkauf von Arzneimitteln, insbesondere eines "Brusttees", der seiner äußeren Aufmachung nach zur Linderung bei Rachenkatarrh und Husten bestimmt ist, zu unterlassen. Der gegen diesen Beschluß erhobene ao Rekurs der Beklagten ist nicht zulässig. Der von den Beklagten selbst als zu hoch bemängelte (S 22) und vom ... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz gab dem Rekurs des Verpflichteten gegen die Abweisung seines wiederholten Antrages, die Exekution wegen einer Oppositionsklage aufzuschieben, nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Da in der Exekutionsordnung diesbezüglich nichts anderes angeordnet ist, ist nach ihrem § 78 der § 528 Abs.1 Z 1 ZPO anzuwenden, nach dem Rekurse gegen bestätigende Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz unzulässig sind. Diese Anfechtungsb... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes ON 28 wurde der Schätzwert des gepfändeten Geschäftsanteiles mit 25.000 S festgesetzt und der Verkauf durch Versteigerung bewilligt, wobei der Verkauf nur vorgenommen werde, falls der Anteil nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung der Gesellschaft durch einen von ihr zugelassenen Käufer übernommen werde. Mit Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz ON 34 wurde dieser Beschluß voll bestätigt. Den dagegen erhobenen "außerordentlich... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger machen als Erben den Ersatz von Schäden geltend, die der Erblasser bei einem Verkehrsunfall erlitten hat, und zwar die Erstklägerin zu einem Drittel und die Zweit- bis Viertkläger zu je zwei Neuntel. Sie begehren die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, insgesamt S 245.000 zu bezahlen. Das Erstgericht gab der Klage mit einem Teilbetrag von insgesamt S 75.000 s.A. statt und wies das Mehrbegehren von S 170.000 s.A. ab. Das Berufungsgericht gab ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte am 25.8.1982 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Geldforderung der führenden betreibenden Partei die Zwangsversteigerung unter anderem der 10/422 und 74/422 mit Wohnungseigentum verbundenen Anteile des Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 3064 KG Hötting mit den Grundstücken 279/1, 279/6 und 279/8 und verfügte die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens im Grundbuch. Diese Anordnung wurde am 7.9.1982 im Range der TZ 6788/82 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den am 20. März 1986 eingebrachten Antrag auf Bewilligung der Exekution durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung der dem Verpflichteten als Dienstnehmer gegen den Drittschuldner Bundesministerium für Landesverteidigung angeblich zustehenden Bezüge mit der
Begründung: ab, daß es der betreibenden Partei diese Exekution (nach § 294 a EO in der damals geltenden Fassung) schon mit dem (noch wirksamen) Beschluß vom 5. Dezember 1985 zu 19 E 14.125/85 ... mehr lesen...
Begründung: Im Versteigerungstermin vom 18.3.1986 wurde für die gemeinschaftliche Liegenschaft, die zum ausschließlich nach dem Grund- und Bauwert ermittelten Schätzwert und geringsten Gebot von 3,006.000 S ausgerufen wurde, kein Anbot gestellt (ON 40). Am 9.4.1986 beantragte die betreibende Partei neuerlich die gerichtliche Feilbietung und die Festsetzung geänderter Versteigerungsbedingungen, und zwar insbesondere eines Ausrufspreises und geringsten Gebotes von 1,503.000 S. Weite... mehr lesen...
Begründung: Mit unter Benützung des ZPForm 25 (Auftrag zur Klagebeantwortung, § 243 ZPO) ausgefertigtem Beschluß vom 29.3.1984 trug der Einzelrichter, ohne eine erste Tagsatzung anzuberaumen, die Beantwortung der auf Zahlung von 102.439,16 S samt Nebenforderungen gerichteten Schadenersatzklage binnen 4 Wochen auf. Dieser Beschluß wurde dem Beklagten, der damals Strafgefangener im Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Steyr war, mit der Klage am 30. März 1984 eigenhändig zugestellt. In... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §520 E2
Rechtssatz: Bei schriftlichen Rekursen müssen sich die Parteien auch im Exekutionsverfahren in der Regel durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Es besteht regelmäßig diesbezüglich absoluter Anwaltszwang. Wird der Schriftsatz unverbessert wieder vorgelegt, dann ist er zurückzuweisen, weil die nicht durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei hinsichtlich eines schriftlichen Rekurses in der Regel nicht postulationsfähig ist.... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 16. April 1984 bewilligte das Erstgericht auf Grund des vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrages des Handelsgerichtes Wien vom 4. Juli 1980, GZ 13 Cg 127/80-1, den betreibenden Parteien zur Hereinbringung ihrer Geldforderung von S 530.000,- samt 6 % Zinsen seit dem 6. Juli 1977 und der Kosten die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten zustehenden Mietrechte. Nach der Einvernehmung des Verpflichteten und des Vermieters entschied das Erstgericht... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des von mehreren Gläubigern und dem Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Verpflichteten gegen diesen betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens wurden die Liegenschaften EZ 90050 und 336 (Hälfteanteil) KG Gries am Brenner am 9.1.1985 um das Meistbot von 5,250.000 S dem Landeskulturfonds für Tirol zugeschlagen. Der Zuschlag erwuchs in Rechtskraft (ON 39, 41, 44 und 45). Der ordnungsgemäß geladene Verpflichtete scheint im Protokoll über die Meistbotsve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da der Wert des zu verteilenden Meistbotes im sog. Zulassungsbereich liegt, steht gemäß §§ 78 EO, 528 Abs.2 ZPO gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz ein Revisionsrekurs nur zu, wenn die Voraussetzungen des § 502 Abs.4 ZPO vorliegen. Durch die Bestimmung des § 239 Abs.3 EO wird für Meistbotverteilungsbeschlüsse nur eine Ausnahme vom Rechtsmittelausschluß des § 528 Abs.1 Z.1 ZPO geschaffen, die übrigen Bestimmungen... mehr lesen...
Begründung: Zu 1) Da der Beschluß des Rekursgerichtes nur mehr einen Teilbetrag des Meistbotes von S 252.370,66 betraf, hätte er gemäß §§ 78 EO, 526 Abs. 3, 528 Abs. 2 ZPO den Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses enthalten müssen. Dies gilt nämlich auch für einen Verteilungsbeschluß, weil die Sondernorm des § 239 Abs. 3 EO nur eine Ausnahme von der Rechtsmittelbeschränkung gemäß § 528 Abs. 1 Z. 1 ZPO schafft, nicht aber bezüglich der übrigen Beschränkungen des § 528... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Gericht zweiter Instanz die erstrichterlichen Beschlüsse, mit denen gemäß dem § 354 Abs.2 EO Geldstrafen verhängt und Exekutionskosten bestimmt wurden, bestätigt. Gegen diese Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz, mit dem die von ihm angefochtenen erstrichterlichen Beschlüsse bestätigt worden sind, erhebt der Verpflichtete Revisionsrekurs. Das Rechtsmittel ist unzulässig. Der Verpflichtete leitet daraus, daß der betreibende G... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus einem Verkehrsunfall die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 31.374,74 s.A. Die Beklagten wendeten unter anderem eine Schadenersatzforderung des Erstbeklagten aus diesem Verkehrsunfall von S 35.339,-- bis zur Höhe der Klagsforderung aufrechnungsweise gegen diese ein. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab, weil es die Klagsforderung als nicht zu Recht bestehend erachtete. D... mehr lesen...
Begründung: Nach der Scheidung ihrer Ehe beantragten die Eheleute die gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens. Die geschiedenen Eheleute haben im Zusammenhang mit diesem Verfahren die einstweilige Regelung der Benützung ehelichen Gebrauchsvermögens mittels einer einstweiligen Verfügung nach dem § 382 Abs. 8 lit. c EO beantragt, die Frau dahin, daß ihr bis zur rechtskräftigen Beendigung des Aufteilungsverfahrens die Räume im Erdgeschoß und im Keller des Hauses Berg... mehr lesen...
Begründung: Am 18. Juli 1985 wurde die je zur Hälfte im Eigentum der erst- und zweitverpflichteten Partei stehende Liegenschaft EZ 61 KG Mühlgraben öffentlich versteigert und dem Meistbietenden Josef B*** zugeschlagen. Die Zweitverpflichtete erhob gegen die Erteilung des Zuschlages Rekurs mit der
Begründung: , es seien zwei Bieter mit Unrecht zurückgewiesen worden. Das Gericht zweiter Instanz nahm im zweiten Rechtsgang auf Grund der durchgeführten Vernehmungen zwar als erwiesen an, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und Widerbeklagte (in der Folge als Kläger bezeichnet) und die Beklagte und Widerklägerin (in der Folge als Beklagte bezeichnet) begehrten jeweils die Scheidung ihrer Ehe aus dem Verschulden des Gegners. Die Verfahren über Klage und Widerklage wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. In erster Instanz wurde bereits mit Urteil über das Scheidungsbegehren abgesprochen; dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte stellte gleic... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der gerichtlichen Aufkündigung des Erstgerichtes vom 10. September 1985 wurde wider die verpflichtete Partei mit Beschluß vom 20. November 1985 die Exekution durch zwangsweise Räumung der aufgekündigten Wohnung bewilligt und der Räumungstermin für den 27. Februar 1986 festgesetzt. Infolge eines am 27. Jänner 1986 eingelangten Wiedereinsetzungsantrages der verpflichteten Partei wurde dieser gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen die... mehr lesen...
Begründung: Am 21.10.1974 ist Ing. Ernst K***, der einzige persönlich haftende Gesellschafter der Firma "A*** I***-W*** ING. K*** KG" ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Zu seinen Erben waren nach dem Gesetz zu 1/4 die Witwe Katharina K*** und zu je 3/8 die Kinder Horst Ernst K*** und Christel Ingrid E*** geb. K*** berufen. Diese Gesetzeserben haben am 6.12.1974 die unbedingte Erbserklärung abgegeben und vorgebracht: "Die Erben haben noch nicht vereinbart, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 411.290,-- s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , sie habe in dem gegen ihn zu 7 C 1427/60 des Bezirksgerichtes Salzburg anhängig gewesenen Verfahren wegen Feststellung der Vaterschaft zu ihrer unehelichen Tochter Monika als Zeugin wahrheitswidrig ausgesagt, daß sie in der kritischen Zeit nur mit ihm intime Beziehungen gehabt habe. In diesem Verfahren sei daher mit Urteil vom 14. März 1961 die Vatersc... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei beantragte die Erlassung der einstweiligen Verfügung, wonach dem Gegner der gefährdeten Partei mit sofortiger Wirkung bis zur rechtskräftigen Beendigung des gegen diesen zu 20 Cg 298/85 vor dem Erstgericht anhängig gemachten Rechtsstreit verboten werde, "in dem von ihm wann und wo immer öffentlich dargebotenen Spottcouplet "Der Kandidat" die Textstelle - ein alter Narr verursacht keinen Holocaust - zu singen, zu sprechen oder sonst wie dem Publikum ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 27. August 1984, ON 24, wurde der M*** D*** aufgrund ihrer vollstreckbaren Rückstandsausweise vom 2. August 1984, Steuer Nr. 1728/5 und 1727/7, gegen beide Verpflichteten zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 86.741,58 die Zwangsversteigerung der Liegenschaften EZ. 3738, 3739, 761, 1284, 1583, 2800 und 4074 je Katastralgemeinde Deutschkreutz und EZ. 239 Katastralgemeinde Girm als Beitritt bewilligt. Mit Beschluß vom 13. Februar 1985, O... mehr lesen...
Begründung: Mit der angefochtenen Entscheidung der zweiten Instanz wurde der erstgerichtliche Exekutionsbewilligungsbeschluß bestätigt. Der dagegen gerichtete Revisionsrekurs des Verpflichteten ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Nach dem gemäß § 78 EO in der hier nicht durchbrochenen Regel auch im Exekutionsverfahren anzuwendenden § 528 Abs.1 Z.1 ZPO sind Rekurse gegen Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz, s o w e i t dadurch der angefochtene e... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin begehrte die Feststellung der Schadenersatzpflicht des beklagten Haftpflichtversicherers für alle ihr wegen des Verkehrsunfalles vom 2. September 1980 entstandenen Schäden. Der Zweitkläger begehrte mit der nicht mehr strittigen Behauptung, daß ihm die Erstklägerin insoweit ihre Ansprüche zum Inkasso abgetreten habe, die Bezahlung des Betrages von 136.000,-- S s.A. Das Erstgericht gab dem Feststellungsbegehren der Erstklägerin zur Gänze und dem Leistung... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung von S 987.225,99 samt Zinsen und Kosten wurde der betreibenden Partei die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 1547 KG Weidling bewilligt. Infolge der vom Verpflichteten gegen den mit S 1,968.000,-- bekanntgegebenen Schätzungswert des zu versteigernden Liegenschaftsanteils erhobenen Einwendungen faßte das Erstgericht, das schon mit Beschluß vom 3. Juni 1985, GZ. E 46/83-33... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der Beklagten trug das Erstgericht der Klägerin auf, binnen 4 Wochen eine Prozeßkostensicherheit von 800.000 S zu erlegen. Die Klägerin legte innerhalb der gewährten Frist einen an das Handelsgericht Wien gerichteten Haftungsbrief der Sparkasse Bad Ischl vor, der folgenden Wortlaut hat: "Wir sind davon in Kenntnis, daß Herr Dr. Alex A***, Rechtsanwalt, Esplanade 12, 4820 Bad Ischl, für die Firma A*** D*** Corporation Limited, Viktoria, Mahe, Seychellen, als ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde im Jahre 1966 geschieden. In einem am 30.6.1974 abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Beklagte zur monatlichen Unterhaltszahlung eines wertgesicherten Betrages von S 5.000,- an die Klägerin. Ab dem Monatsersten, der auf jenen Monat folgt, in dem der Beklagte als Gemeindearzt in Pension geht, sollte sich der vereinbarte Unterhalt auf monatlich S 3.500,- wertgesichert verringern. Die Unterhaltsverpflichtung sollte erlöschen, wenn ... mehr lesen...
Begründung: In dem Exekutionsverfahren zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung der betreibenden Partei haben die Verpflichteten gegen das Ergebnis der Schätzung der zu versteigernden Liegenschaften (EZ 127 KG Weißenbach im Alleineigentum der Erstverpflichteten und EZ 36 KG Weißenbach im Miteigentum des Zweit- und der Drittverpflichteten) Einwendungen erhoben, weil im Jahr 1980 der Schätzwert der beiden Liegenschaften einschließlich Zubehör noch mit S 3,477.000,-- un... mehr lesen...