Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Rekursgericht dem gegen einen mit nicht rechtzeitigem Erlag eines Kostenvorschusses begründeten Einstellungsbeschluß gerichteten Rekurs der betreibenden Parteien Folge, hob den (von Amts wegen gefaßten) Einstellungsbeschluß (ersatzlos) auf und trug dem Erstgericht die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens auf, weil es den Erlag des Kostenvorschusses als rechtzeitig beurteilte. Dagegen richtet sich der als 'Rekurs, in eventu... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr aufgrund eines Sicherstellungsauftrages des Finanzamtes Zell am See zur Sicherstellung des Betrages von 1,757.992,-- S an Abgaben und 35.159,-- S an Säumniszuschlag die sicherstellungsweise Pfändung des von der verpflichteten Partei betriebenen Maurermeistergewerbes und der diesem zugrundeliegenden Konzession/Gewerbeberechtigung zu bewilligen. An die verpflichtete Partei möge das Gebot erlassen werden, sich jeder Verfügung über ihr ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte war der Komplementär und alleinige Geschäftsführer der Firma K***** KG (kurz KG). Die Zweit- und Drittbeklagten waren deren Kommanditisten. Am 20. 9. 1978 traten die Zweit- und Drittbeklagten ihre Kommanditanteile mit Wirkung 1. 1. 1978 an die Erstklägerin (vormals Firma S***** Gesellschaft mbH) ab. Die Erstklägerin verpflichtete sich, als Gegenleistung die durch Verluste aufgezehrten Kommanditeinlagen in der Höhe von S 35.000 an die KG zu bezahlen. Wei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte aus dem Rechtsgrund des Rückgriffes (§§ 1302, 896 ABGB) für aus Anlaß eines Verkehrsunfalles vom 16.10.1974 an die mj.Karin D erbrachte Schadenersatzleistungen die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 33.900,-- s.A.; überdies begehrte er die Feststellung, daß ihm die Beklagten für sämtliche Leistungen zur ungeteilten Hand regreßpflichtig sind, die er dem Heinrich D oder der mj.Karin D aus dem Verkehrsunfall vom 16.10.1974 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Rekurs gegen die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt oder über einen 15.000 S nicht übersteigenden Beschwerdegegenstand ist auch im Exekutionsverfahren auch dann unzulässig, wenn er auf Zurückweisung eines Rekurses lautet (§ 78 EO, § 528 Abs.1 Z 2 ZPO; MietSlg.34.782, JBl.1985, 113 ua). Anmerkung E06131 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies einen Antrag auf Zuspruch von 973,92 S Vollzugskosten ab. Das Gericht zweiter Instanz wies den dagegen erhobenen Rekurs der betreibenden Partei mit der
Begründung: als unzulässig zurück, daß der betriebene Anspruch 15.000 S nicht übersteige und daher die Rechtsmittelbeschränkung der §§ 78 EO, 517 ZPO zum Tragen komme. Rechtliche Beurteilung Gegen den Zurückweisungsbeschluß wendet sich der als außerordentlicher Revisionsrekurs b... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 27.11.1984, ON 70, hat das Erstgericht den Rekurs der verpflichteten Partei, ON 69, gegen den Beschluß vom 9.7.1984, ON 67, als verspätet zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Dem von der verpflichteten Partei dagegen erhobenen Rekurs gab das Rekursgericht mit Beschluß vom 14.3.1985, ON 74, nicht Folge. Gegen den Beschluß des Rekursgerichtes wendet sich der Rekurs der verpflichteten Partei, ON 87. Gemäß § 528 Abs 1 Z 1 ZPO sind R... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z6 IIIFEO §39 Abs1 Z6 IVCEO §39 Abs1 Z6 IVEEO §62EO §78ZPO §427
Rechtssatz: Dem Betreibenden muß nur dann der Einstellungsbeschluß nicht zugestellt werden, wenn der Antrag von ihm ausgeht, nicht aber, wenn der Verpflichtete zum Beispiel auf Grund eines sogenannten Einstellungsschreibens, das Begehren anbringt. Entscheidungstexte 6 Ob 718/84 Entscheidungstext OGH 13.0... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z6 IIIFEO §39 Abs1 Z6 IVEEO §62EO §78ZPO §427
Rechtssatz: Aus der Undeutlichkeit des Schreibens des Betreibenden über die vom Verpflichteten beantragte Einstellung folgt auch, daß der in diesem Schreiben erklärte Beschlußausfertigungsverzicht nicht als solcher für den Fall der Einstellung gemäß § 39 Abs 1 Z 6 EO angesehen werden darf. Entscheidungstexte 6 Ob 718/84 Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte erwirkte gegen Johann B (auch C), Händler, Perbersdorf, am 29.1.1982 beim Handelsgericht Wien ein Versäumungsurteil über den Betrag von S 217.934,66 samt 12 % Zinsen seit l6.9.1981. über ihren Antrag wurde am 19.4.1982 zur Hereinbringung dieser Forderung die Fahrnisexekution bewilligt und beim Bezirksgericht Mureck am 4.Mai 1982 zu E 592/82 ein exekutives Pfandrecht an den Postzahlen 1 bis 3 durch Anmerkung auf dem Pfändungsprotokoll desselben Geric... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §239 Abs3ZPO §528 Abs2 H
Rechtssatz: Übersteigt der Wert des in 2. Instanz noch strittigen Teiles des Meistbotes zwar 15.000,-- S, nicht aber 300.000,-- S, liegt die Sache also im sogenannten Zulassungsbereich, muß die Rekursentscheidung gemäß §§ 78 EO, 526 Abs 3, 528 Abs 2 ZPO den Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses enthalten. Dies gilt auch für einen Verteilungsbeschluß; denn die Sondernorm des § 239 Abs 3 EO ... mehr lesen...
Norm: EO §66EO §78ZPO §142 Abs1
Rechtssatz: Nach § 78 EO und den §§ 48 Abs 1, 50 und 52 Abs 1 Satz 2 sowie sinngemäß § 142 Abs 1 ZPO hat die Partei (hier: Verpflichtete) die zu denKosten des Verfahrens über ihren Tagsatzungsverlegungsantrag zählenden Kosten ihres Rekurses an den OGH ohne Rücksicht auf die endgültige Entscheidung über diesen selbst zu tragen. Entscheidungstexte 3 Ob 57/85 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies der Pfandgläubigerin D E registrierte Genossenschaft m.b.H. im Range ihres auf 2,500.000 S s.A. lautenden Pfandrechtes, F 138, in Punkt B 1 seines Verteilungsbeschlusses an Kapital den Betrag von 2,500.000 S, an 7,5 % Zinsen hieraus vom 29. April 1980 bis 28. April 1983 den Betrag von 562.500 S und an 7,5 % Zinseszinsen aus den am 29. April 1980 fällig gewesenen Zinsen von 187.500 S sowie aus den vom 29. April 1980 bis 28. April 1983 halbjährlich fäl... mehr lesen...
Begründung: Die Fahrnisexekution wurde vom Bezirksgericht Floridsdorf bewilligt, weil nach der im Exekutionsantrag angegebenen Anschrift der Verpflichteten (Wien 22., Konstanziagasse 41/10) anzunehmen war, daß sich bei Beginn des Exekutionsvollzuges im Sprengel des angerufenen Gerichtes die Sachen befinden, auf welche Exekution geführt wird (§§ 4 Abs2 und 18 Z. 4 EO). Da die Verpflichtete angeblich schon vor der Exekutionsbewilligung nach Steyr, Hanuschstraße 12, verzogen war, ohne ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte auf Antrag des Verpflichteten, der mittels Klage die Einwendung nach § 35 EO geltend gemacht hat, die betriebene Forderung sei nach Exekutionsbewilligung vom Finanzamt zur Hereinbringung einer Steuerschuld der betreibenden Partei gepfändet und zur Einziehung überwiesen, inzwischen auch teilweise vom Verpflichteten als Drittschuldner bezahlt worden, die Aufschiebung der Fahrnisexekution, machte sie aber vom Erlag einer Sicherheit von S 34.550,--... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da der Wert des im Rekursverfahren noch strittigen Teiles des Meistbotes zwar 15.000 S, nicht aber 300.000 S übersteigt, die Sache also im sog.Zulassungsbereich liegt, muß die Rekursentscheidung gemäß §§ 78 EO, 526 Abs.3, 528 Abs.2 ZPO den Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses enthalten. Dies gilt auch für einen Verteilungsbeschluß; denn die Sondernorm des § 239 Abs.3 EO schafft nur eine Ausnahme von der Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat dem Beklagten am 1. Dezember 1982 ein am 31. August 1983 zurückzuzahlendes, 9 % verzinsliches Darlehen in der Höhe von S 360.000,-- gewährt und zugezählt. Der Beklagte kam dieser Rückzahlungsverpflichtung nicht nach. Mit der am 14. September 1983 erhobenen Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten die Bezahlung des Betrages von S 386.758,-- samt 9 % Zinsen aus S 360.000,-- seit 1. September 1983. Im Zuge des Verfahrens schränkte sie das Klagebeg... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist die Ehefrau des Franz L*****, die Zweitbeklagte und Johann L***** sind seine ehelichen Kinder. Franz L***** übernahm gegenüber der Klägerin die Haftung als Bürge und Zahler für von dieser seinem Sohn Johann L***** eingeräumte Kredite. Mit einer als Schenkungsvertrag bezeichneten schriftlichen Vereinbarung vom 20. 9. 1982 übertrug Franz L***** das Eigentum an seiner Liegenschaft EZ ***** KG R***** je zur Hälfte an die Erst- und die Zweitbeklagte.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Verurteilung des Beklagten, des geschiedenen Ehegatten, zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.500,-- ab 1.1.1983. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab dem Unterhaltsbegehren statt, ohne in sein Urteil einen Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision gemäß § 500 Abs3 ZPO aufzunehmen. Rechtliche Beurteilung Auch für Unterhaltsstreitigkeiten, bei denen die Revision nicht schon nach §... mehr lesen...
Begründung: Nach der am 3.7.1981 erfolgten Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen der C D m.b.H. und nach Annahme des Ausgleichsvorschlags, in dem sich die Schuldnerin der überwachung durch den Ausgleichsverwalter (Kläger) als Sachwalter der Gläubiger unterwarf und erklärte, dem Sachwalter ihr gesamtes Vermögen zu übergeben und ihm unwiderruflich Verwertungs- und Verkaufsvollmacht zu erteilen, bevollmächtigte die Ausgleichsschuldnerin den Kläger am 9.10.1981 unwiderruf... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §517
Rechtssatz: Bei der Frage der Anwendbarkeit des § 517 ZPO im Exekutionsverfahren spricht allerdings alles dafür, diese Bestimmungs als eine spezielle nur auf das Erkenntnisverfahren zugeschnittene Bestimmung aufzufassen, die nicht zu den auch im Exekutionsverfahren anzuwendenden "allgemeinen" Bestimmungen der ZPO über das Rechtsmittel des Rekurses iSd § 78 EO zählt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte eine von der betreibenden Partei beantragte Exekution zur Sicherstellung eines Betrages von 488.240,- S. s.A. durch bücherliche Vormerkung eines Pfandrechtes in zwei Liegenschaften des Verpflichteten und durch Pfändung und Verwahrung beweglicher Sachen, ohne eine Sicherheit im Sinne des § 371 a EO festzusetzen. In Ausführung dieses Beschlusses wurde die Vormerkung des Pfandrechtes am 24. Oktober 1984 im Grundbuch vollzogen. Das Gericht zweiter ... mehr lesen...
Begründung: Am 20.12.1983 wurde u.a. die Liegenschaft EZ 362 Kat.Gem. Predlitz versteigert, bei der in COZ-Zl 6 die Reallast der lebenslänglichen Rente für Siegmunde D einverleibt war. Gegenstand des Verfahrens in dritter Instanz ist nur mehr der Umfang der an diese Reallastberechtigte aus dem Meistbot zuzuweisenden Beträge für rückständige Reallastleistungen. Ab dem Zuschlagstag sind die Ansprüche der Reallastberechtigten von der Ersteherin zu tragen, da diese die Reallast in Anrec... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte eine Exekution zur Erzwingung einer Rechnungslegung. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte den Beschluß des Erstgerichts. Gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz wendet sich der Revisionsrekurs der verpflichteten Partei. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 528 Abs.1 Z 1 ZPO ist ein Revisionsrekurs gegen eine Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz unzulässig, soweit dadurch der angefochtene erstrichterliche Besch... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdeten Parteien stellten am 2.3.1982, vor Einleitung eines Prozesses, den Antrag, zur Sicherung ihres Anspruches auf widmungsgemäße Verwendung von Bankhaftbriefen, die die H über den Betrag von je S 740.000,-- ausgestellt habe, ihrem Gegner mittels einstweiliger Verfügung die Verfügung über diese Bankhaftbriefe und insbesondere ihre Fälligstellung zu untersagen und der H den Auftrag zu erteilen, bis auf weitere gerichtliche Anordnung keine Auszahlung der Haftung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbot der beklagten Partei mit einer ohne Anhörung der beklagten Partei erlassenen einstweiligen Verfügung, Werbung mit dem Namen des Klägers zu betreiben, insbesondere einen Werbespot durch den C ausstrahlen zu lassen, in welchem der Name des Klägers oder ein Hinweis auf dessen Namen oder Person aufscheint. Es nahm folgenden Sachverhalt als bescheinigt an: Der Kläger ist ein international bekannter und vor allem in Österreich äußerst beliebter Skirennlä... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §156 IEO §156 VZPO §500 Abs1 Z1 IIB1ZPO §500 Abs2 Z1 IIJ
Rechtssatz: Im Zwischenverfahren zwischen Ersteher und verpflichteten Parteien wegen Räumung zum § 156 EO ist nicht der Wert der betriebenen Anspruches und auch nicht der Wert der Liegenschaft oder die Höhe des Meistbotes maßgebend; es muß der Wert des Beschwerdegegenstandes vom Gericht zweiter Instanz daher beziffert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Kinzel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Mag. Engelmaier als Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei S*****, vertreten durch Dr. Hans-Jörg Schachner, Rechtsanwalt in Melk, wider die verpflichteten Parteien 1) Franz H*****, und 2) Dorith H*****, beide vertreten durch Dr. Heinrich Orator, Rechtsanwalt in Wien wegen... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren auf Versteigerung gemeinschaftlicher Liegenschaften setzte das Erstgericht den Schätzwert mit 3.501.000 S fest. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diesen Beschluss. Der Verpflichtete erhob gegen diesen voll bestätigenden Beschluss einen Revisionsrekurs, in dem er beantragte, den Schätzwert in Höhe von 3.651.000 S festzusetzen. Das Gericht zweiter Instanz wies diesen Revisionsrekurs als gemäß § 528 Abs 1 Z 1 ZPO unzulässig zurück. Gegen den Z... mehr lesen...
Mit einem vom beklagten Notar verfaßten Kaufvertrag vom 10. 7. 1980 kauften die Kläger von Kurt F die Liegenschaft EZ 1524 KG M samt Inventar um 287 000 DM. Einen Teilbetrag von 8 600 DM hatte der Verkäufer bereits erhalten, der restliche Kaufpreis sollte durch Übernahme der damals nach Annahme der Vertragspartner und des Beklagten mit rund 200 000 DM aushaftenden Hypothekarschuld des Verkäufers bei der B-Bank und durch Barzahlung berichtigt werden, wobei die Käufer jedoch berechtigt ... mehr lesen...