Begründung: Die Klägerin begehrt zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs, dem Beklagten zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr im Gebiet der Republik Österreich die geschützte Marke "ELISABETH (SISSY)" oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung im Zusammenhang mit der Ankündigung, dem Verkauf und dem Vertrieb von alkoholischen Getränken bzw. Spirituosen oder gleichartigen Waren kennzeichenmäßig zu verwenden. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab, o... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs des Klägers gegen seinen im Provisorialverfahren erlassenen Beschluss, mit dem es die den Sicherungsantrag abweisende Entscheidung des Erstgerichts bestätigt hat, wegen Versäumung der vierzehntägigen Rekursfrist des § 402 Abs 3 ZPO als verspätet zurückgewiesen. Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs des Klägers gegen seinen im Provisorialverfahren erlassenen Beschluss, mit dem es die den Sicherungsantrag abweisende Entsch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin wiedergegebene ständige Rechtsprechung, wonach der Werbende die ungünstigste Auslegung gegen sich gelten lassen muss (ua ecolex 1993, 760 = ÖBl 1993, 161 = WBl 1994, 31 - Verhundertfachen Sie Ihr Geld), kann nur bei mehrdeutigen Äußerungen angewendet werden. Ist eine Angabe eindeutig, so ist für eine Auslegung im für den Werbenden ungünstigsten Sinn kein Raum. Ob eine Äußerung eindeutig oder mehrd... mehr lesen...
Begründung: Im Punkt 2 des Urteilsbegehrens der am 13. 11. 1997 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger die Beklagten für schuldig zu erkennen, die von der auf ihrer Liegenschaft betriebenen Köhlerei herrührende Immission von Rauch, Gasen und Gestank, soweit sie sich über das ortsübliche Maß hinaus auf die Liegenschaft des Klägers erstreckt, zu unterlassen. Er brachte dazu vor, die Beklagten betrieben die Köhlerei im Rahmen eines landwirtschaftlichen Nebengewerbe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO (stRsp JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 177/98b); eine gravierende Fehlbeurteilung des Rekursgerichts, die im Interesse der Rechtssicherheit wahrg... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Ankündigung auf dem Titelblatt des Medienmagazins der Beklagten "NEU/Noch mehr Programm/200 Seiten Fernsehen!" sowie jene auf einem Werbefolder "MORGEN NEU/Noch mehr Fernsehprogramm/AUF 200 SEITEN:/45 Sender" nicht als irreführend beurteilt, obwohl der reine Fernsehprogrammteil der Zeitschrift 200 Seiten nicht erreicht; die Ankündigung werde nämlich dahin verstanden, dass das beworbene Magazin auf 200 Seiten das biete, was den Leser im Zusam... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Voraussetzung für die Erlassung der einstweiligen Verfügung ist die Bescheinigung des rechtlichen Bestandes des Anspruches und der den Sicherungsantrag begründenden Tatsachen, aus denen sich die in den §§ 379, 381 EO bezeichnete Gefährdung ergibt (RIS-Justiz RS0031458). Bei der Entscheidung über einen Revisionsrekurs ist der Oberste Gerichtshof auch im Provisiorialverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz und hat... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner der gefährdeten Partei begehrte von dieser gemäß § 394 EO den Ersatz seiner (infolge erfolgloser Versuche der Aufnahme von Krediten, Notarspesen anlässlich von Kreditaufnahmen, Spesen, Gebühren und Zinsen für Kredite etc entstandenen) mit S 873.521,84 bezifferten Schäden, die ihm durch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung erwachsen seien. Auf Grund dieser einstweiligen Verfügung sei auf einer bestimmten Liegenschaft ein Belastungs- und Veräußerungsve... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Kunststoffartikel, unter anderem Kondome; sie ist seit 19. 11. 1980 Inhaberin der auch für klinisch-kosmetische Produkte registrierten österreichischen Wortbildmarke "Blausiegel", mit der sie in Österreich vertriebene Kondome bezeichnet. Dieselbe Marke ist für die Komplementärin der Klägerin in zahlreichen europäischen und außereuropäischen Staaten, nicht jedoch für die Bundesrepublik Deutschland und für die Niederlande registriert.... mehr lesen...
Norm: EO §397EO §402ZPO §514
Rechtssatz: Im Rekurs gegen die Entscheidung im Widerspruchsverfahren können nicht
Gründe: geltend gemacht werden, die schon mit Rekurs gegen den seinerseitigen Beschluß auf Erlassung der EV hätten vorgebracht werden können. Das Rekursgericht verneint dise unter Bedachtnahme auf den Zweck des Widerspruchs. Entscheidungstexte 15 R 24/99f Entscheidungstext... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g Die in Deutschland ansässige beklagte und gefährdende Partei (in der Folge kurz: Beklagte) erzeugt und vertreibt unter anderem Metallgußtische in italienischem Design, darunter auch den Modelltisch "Milano", welcher aus drei Metalltischbeinen und zwei Glasplatten besteht. Die Streitteile standen etwa eineinhalb Jahre in Geschäftsbeziehung. Zunächst bezog die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz: Klägerin) Tischbeine und Glasplatten von der Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist auch im Rekursverfahren, insbesondere im Provisorialverfahren, nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz (ÖBl 1989, 167 - FAMILIA; MR 1994, 66 - Belgische Verwertungsgesellschaft; JBl 1996, 728). Unzutreffend ist daher die Auffassung der Klägerin, der Oberste Gerichtshof könne im Rahmen eines Revisionsrekurses die Sachverhaltsgrundlage auf Grund der vorliegenden Bescheinigungsmittel selbständig e... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte als Mieterin der Wohnung P*****, den Antragsgegnern als Vermietern aufzutragen, alle technisch erforderlichen Maßnahmen auf ihre Kosten zu ergreifen, die der Antragstellerin den ungestörten Gebrauch, insbesondere die Beheizung des in der von ihr gemieteten Wohnung befindlichen Einzelofens zu ermöglichen, insbesondere auch durch Durchführung aller technisch allenfalls erforderlichen Maßnahmen zur Instandsetzung der Poterie, einschließli... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichts, mit dem der von den Klägern erhobene Sicherungsantrag ohne Anhörung der Beklagten abgewiesen worden war; weiters sprach das Rekursgericht aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von den Klägern erhobene Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. Gemäß § 402 Abs 2 EO idFd 3. Novelle zum Bezirksgerichts-... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zum Revisionsrekurs der Antragstellerin Nach der einhelligen jüngeren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (SZ 68/32 = ÖBl 1996, 51 - Gesetzeslücke; 4 Ob 1001/96; SZ 69/114; EvBl 1997/115 = RdW 1998, 140) ist § 521a ZPO auch auf SZ 69/114; EvBl 1997/115 = RdW 1998, 140) ist Paragraph 521 a, ZPO auch auf Rekurse gegen Entscheidungen über Ansprüche nach § 394 EO sinngemäß anzuwenden. Weshalb die angefochtene En... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Tatsachen im Sinn des § 7 Abs 1 UWG (und des § 1330 Abs 2 ABGB) sind Tatsachen im Sinn des Paragraph 7, Absatz eins, UWG (und des Paragraph 1330, Absatz 2, ABGB) sind - Strichaufzählung unabhängig von der im Einzelfall gewählten Formulierung - Umstände, Ereignisse oder Eigenschaften mit einem greifbaren, für das Publikum erkennbaren und von ihm an Hand bekannter oder zu ermittelnder Umstände auf seine Richtigkei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist auch im Rekursverfahren, insbesondere im Provisorialverfahren, nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz (ÖBl 1988, 78 - Heilkräuter aus dem Garten Gottes; ÖBl 1989, 167 - FAMILIA; MR 1994, 66 - Belgische Verwertungsgesellschaft). Er kann daher im Rahmen eines Revisionsrekurses die Sachverhaltsgrundlage aufgrund der vorliegenden Bescheinigungsmittel nicht selbständig erweitern, ist doch auch im S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kann im Verschweigen einer Tatsache eine Irreführung im Sinne des § 2 UWG liegen, wenn eine Aufklärung des Publikums zu erwarten war. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch das Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wird (ÖBl 1981, 21 - Gartengeräte-Listenpreise; ÖBl 1997, 172 - D-Schulen mwN uva). Nach ständiger Rechtsprechung kann im Verschwe... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Unternehmens der Beklagten ist (ua) die entgeltliche Weitergabe von Informationen über Preise zahnärztlicher Leistungen. Alleinige Geschäftsführerin ist Veronika B*****; einziger Gesellschafter ist der Beklagtenvertreter. Die Beklagte wirbt seit Juni 1998 in der "Neuen Kronen Zeitung" wie folgt: "So haben Sie leicht lachen! Porzellan-Krone S 5.500,-- all inclusive. Z***** Telefon ***** GmbH L*****. Zeigen Sie teuren Zahnbehandlungspreisen die Zähne... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat ihre Firma geändert. Ihre Parteibezeichnung war daher gem. § 235 Abs 5 ZPO in jeder Lage des Verfahrens auf Antrag oder von Amts wegen zu berichtigen (SZ 53/64; EvBl 1986/163; ecolex 1992, 243 uva). Die Beklagte hat ihre Firma geändert. Ihre Parteibezeichnung war daher gem. Paragraph 235, Absatz 5, ZPO in jeder Lage des Verfahrens auf Antrag oder von Amts wegen zu berichtigen (SZ 53/64; EvBl 1986/163; ecolex 1992, 243 uva). Entgegen dem - den OG... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt der Zweitkläger vom Beklagten unter anderem die Unterlassung näher angeführter beleidigender Äußerungen. Nachdem sich der Beklagte in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 9. 12. 1997 in unflätiger Weise über den Zweitkläger geäußert hatte, erörterte die Erstrichterin die Frage der Deliktsfähigkeit und Prozeßfähigkeit des Beklagten und setzte sodann beschlußmäßig das Verfahren bis zur Entscheidung des Pflegschaftsg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Seit der UWG-Nov 1988 hält der erkennende Senat in stRsp jedes wahrheitsgemäße Herausstellen der eigenen besseren Leistung im Wege einer Gegenüberstellung mit der schlechteren Leistung namentlich genannter Mitbewerber an Hand objektiv überprüfbarer Daten grundsätzlich für zulässig, sofern es nicht iS des § 2 UWG zur Irreführung geeignet ist oder - etwa durch Pauschalabwertungen, unnötiges Bloßstellen oder aggressive Ten... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende und gefährdete Partei (im folgenden Antragsteller) ist ua Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit den Gebäuden A*****straße 23 und 25 sowie E*****gasse 2 und 4. Die Antragsgegnerin und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsgegnerin) ist Mieterin zweier Geschäftslokale im Haus A*****straße 23. Der Antragsteller will auf einem teilweise zur genannten Liegenschaft gehörigen Areal, an dem möglicherweise Mietrechte der Antragsgegn... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97h; 4 Ob 33/98a; zuletzt 4 Ob 177/98b). Eine gravierende Fehlbeurteilung des Rekursgerichtes, die im Interes... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den Feststellungen des Erstgerichtes ist der Klägerin die Bescheinigung nicht gelungen, daß die Verbandskästen der Beklagten nicht der ÖNORM entsprechen. Ob ein Sachverhalt bescheinigt ist, ist - ebenso wie die Frage, ob ein Sachverhalt bewiesen ist - der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen. Der Oberste Gerichtshof ist auch im Sicherungsverfahren Rechts- und nicht Tatsacheninstanz (stRsp ua ÖBl 1989,... mehr lesen...
Begründung: Das Handelsgericht Wien hat am 22. 12. 1998 (zu AZ 3 S 969/98i) über das Vermögen der früheren Antragsgegnerin den Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Heinz Kosesnik-Wehrle zum Masseverwalter bestellt. Das Erstgericht bewilligte dem Antragsteller zur Sicherstellung einer (noch nicht eingeklagten) Mietzinsforderung am 1. 10. 1998 die pfandweise Beschreibung der in den Mietobjekten eingebrachten Fahrnisse (§ 1101 ABGB). Das Rekursgericht wies am 13. 11. 1998 diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Kündigungs- und Entlassungsanfechtung wegen des verpönten Motivs der Einberufung einer Betriebsversammlung durch die Kläger (§ 105 Abs 3 Z 1 lit c und § 106 Abs 2 ArbVG) zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Kündigungs- und Entlas... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 15. 6. 1993 begehrt Hedwig S*****, geborene L*****, eine Tochter des Dr. Josef L***** (in der Folge: Klägerin), von ihrer Mutter Mechtilde L***** als Erbin ihres Mannes die Herausgabe der Liegenschaften EZ 1 und EZ 145 je Grundbuch R*****, EZ 243 Grundbuch K***** sowie EZ 145 Grundbuch S***** samt zugehörigem Wasserrecht sowie deren Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechtes zugunsten der Klägerin an diesen Liegenschaften. Die Erbin sei ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97h; zuletzt 4 Ob 33/98a); eine gravierende Fehlbeurteilung des Rekursgerichtes, die im Interesse der Rechts... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Entscheidung über einen Revisionsrekurs ist der OGH auch im Provisorialverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz und hat von demjenigen Sachverhalt auszugehen, den das Rekursgericht als bescheinigt angesehen hat. Tatsachen, die das Rekursgericht als nicht bescheinigt annimmt, können in die rechtliche Betrachtung nicht einbezogen werden (ÖBl 1990, 100 - Filmangebot des Monats; ÖBl 1991, 137 - Udo Proksch mw... mehr lesen...