Norm: EO §394EO §402 CZPO §528 Abs2 Z2 BZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Bestätigt das Rekursgericht in einem Verfahren nach § 394 EO den Beschluß des Erstgerichtes über die Zurückweisung einer von der gefährdeten Partei aufrechnungsweise eingewendeten Gegenforderung, ist ein Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 102/98s Entscheidungstext OGH 15.04.1998 3 Ob... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes (§ 526 Abs 2 ZPO; Kodek in Rechberger Rz 5 zu § 526; 3 Ob 312/97x uva) jedenfalls unzulässig. Der Revisionsrekurs ist entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO; Kodek in Rechberger Rz 5 zu Paragraph 526 ;, 3 Ob 312/97x uva) jedenfalls unzulässig. Wie der Oberste Gerichtshof schon mehrfach ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zum Revisionsrekurs der Beklagten römisch eins. Zum Revisionsrekurs der Beklagten A2a) Bescheinigt ist, daß 1996 in Optikerfachgeschäften für eine neue Brille im Durchschnitt S 3.350.- ausgegeben worden sind, in Geschäften, die einer "Kette" zugehören (wie unter anderem auch jene der Beklagten) hingegen nur S 2.214.-. Daraus läßt sich jedoch noch nicht der zwingende Schluß ziehen, daß ein Brillenkauf bei den Augen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der "Tiroler Tageszeitung", die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "Tiroler Krone, Neue Kronenzeitung", deren Verlegerin die Zweitbeklagte ist. In den Monaten Mai bis Juni 1997 wurde in der "Tiroler Krone" mehrfach, teils mit beigelegtem Werbefolder, teils im Anzeigenteil, für ein Kombinationsangebot geworben, bei dem jeder Erwerber eines Krone-Abonnements für mindestens ein Jahr bei Aufzahlung von S 99.- ein GSM-Mobiltelefon Marke ... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung ihres Anspruchs auf Bezahlung eines Betrages von $ 300.000,-- sA, wozu der Gegner der gefährdeten Partei aufgrund eines Schuldbeitritts verpflichtet sei, begehrte die gefährdete Partei die Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, a) dem Gegner der gefährdeten Partei zu verbieten, über seine Bankguthaben bei der C*****-Bank***** bis zu einem Betrag von S 3,600.000,-- zu verfügen und b) der *****-Bank*****, ***** und deren Filialen zu verbiete... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu den Angaben über geschäftliche Verhältnisse iS des § 2 UWG gehören auch Angaben über den Umfang der Betriebsstätte. Bildliche Darstellungen sind dann zur Irreführung geeignet, wenn sie den tatsächlichen Verhältnissen zuwider eine in Wahrheit nicht vorhandene Ausdehnung und Beschaffenheit von Geschäfts- oder Betriebsräumlichkeiten vortäuschen (ÖBl 1973, 56 - Linzer Hochhaus; RIS-Justiz RS0078822; s auch ÖBl 1991, 244 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97h), soweit nicht - anders als hier - eine krasse Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssiche... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97); eine krasse Fehlbeurteilung, die im Interesse der Rechtssicherheit wahrgenommen werden muß, liegt nicht... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der klagenden und gefährdeten Partei (in der Folge kurz klagende Partei), zur Sicherung eines Anspruchs gegen die beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge kurz beklagte Partei) eine einstweilige Verfügung zu erlassen, ab. Eine von der Nebenintervenientin, die dem Rechtsstreit auf seiten der beklagten Partei beigetreten war, erstattete Äußerung wies es zurück. Das Rekursgericht gab dem von der klagenden Partei gegen ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im weiteren nur Beklagter), war vom 18.10.1993 bis 27.12.1996 als Monteur, zuletzt ab 1.1.1995 als Obermonteur bei der klagenden und gefährdeten Partei (im weiteren nur klagende Partei) beschäftigt. Sein (schriftlicher) Arbeitsvertrag enthielt unter anderem folgende Regelung: Nebenbeschäftigung, Konkurrenzklausel, Konkurrenzverbot: "..... Sie verpflichten sich, innerhalb eines Jahres nach Ihrem Ausscheiden aus dem B... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch irreführende Werbeaussagen verstoßen nur dann gegen § 2 UWG, wenn sie geeignet sind, einen beachtlichen Irrtum auszulösen. Die durch eine Werbeaussage geweckte, mit dem tatsächlichen Inhalt nicht übereinstimmende Erwartung muß mit dem Entschluß des Interessenten zusammenhängen, sich mit dem Angebot zu befassen (stRsp ua MR 1996, 118 - Steirischer Medienjumbo [Korn]). Auch irreführende Werbeaussagen verstoßen nur da... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei brachte am 12.Juni 1997 beim Erstgericht die Klage auf Scheidung ihrer Ehe ein. Gleichzeitig beantragte sie, ihrem Ehemann, dem Gegner, mittels einstweiliger Verfügung aufzutragen, die Ehewohnung bis zur rechtskräftigen Erledigung des zwischen den Streitteilen anhängigen Scheidungsverfahrens zu verlassen. Sie führte dazu aus, ihr Ehemann habe sie bereits mehrfach beschimpft und aufgefordert, aus der gemeinsamen Ehewohnung zu verschwinden. Am 8... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt festzustellen, daß sie Hauptmieterin der Wohnung top Nr. 10, W*****, ist. Sie begehrt weiters, die Beklagten schuldig zu erkennen, der Klägerin das Bestandobjekt zu übergeben. Zur Sicherung ihres Anspruches beantragt die Klägerin, den Beklagten aufzutragen, sich bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage auf Zuhaltung des Hauptmietvertrages jeglicher Verfügung über die Wohnung top Nr. 10, W*****, insbesondere durch Vermietung oder Verkau... mehr lesen...
Norm: EO §402ZPO §222ZPO §224 Abs1 Z6
Rechtssatz: Da gemäß § 224 Abs 1 Z 6 ZPO Angelegenheiten im Zusammenhang mit einstweiligen Verfügungen Ferialsachen kraft Gesetzes sind, tritt durch den Beginn der Sommergerichtsferien am 15. Juli 1997 gemäß § 222 ZPO keine Verlängerung der Rechtsmittelfrist ein. Entscheidungstexte 10 Ob 302/97b Entscheidungstext OGH 16.09.1997 10 Ob 302/97b ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob eine Werbeankündigung im Einzelfall zur Irreführung geeignet ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage (JBl 1986, 192; 4 Ob 1048/95). Ebenso ist es keine erhebliche Rechtsfrage, ob die Umstände des Einzelfalles die Wiederholungsgefahr als ausgeschlossen oder doch äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen (MR 1988, 14). Eine krasse Fehlbeurteilung, die wahrzunehmen wäre, liegt bei keiner der aufgeworfenen Fragen vor. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat zuerst für den Bereich der Alleinstellungswerbung ausgesprochen, daß eine Verschiebung der Beweislast möglich ist, wenn für den Kläger im Einzelfall ganz besondere Beweisschwierigkeiten bestehen, wobei es aber entscheidend darauf ankommt, ob die Umstände des konkreten Falles eine solche Überwälzung der Beweislast auf den Beklagten als gerechtfertigt erscheinen lassen (ÖBl 1973, 53 - Stahlrohrg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, welche Wirkung eine Werbeaussage auf die beteiligten Verkehrskreise hat, ist eine Rechtsfrage, wenn zu ihrer Beurteilung die Erfahrungen des täglichen Lebens ausreichen; sie ist immer dann eine Tatfrage, wenn dies nicht der Fall ist (stRsp ua ÖBl 1990, 231 = WBl 1990, 245 - Familia II; MR 1993, 116 = WBl 1993, 337 - Reichweitenrekord; MR 1995, 189 - Österreichs größte Qualitäts-Zeitung; RIS-Justiz RS0039926). ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 28.7.1995 bei Gericht eingelangten Wechselklage begehrte der Kläger auf Grund von insgesamt 11 am 21.4.1992, am 29.10.1992, am 1.1.1993 und am 16.1.1993 jeweils in Teneriffa ausgestellter Wechsel, die der Beklagte teils akzeptiert, teils als Bürge für die Akzeptanten mitgefertigt hatte, die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages. Da die Wechsel keinen Effektivvermerk aufwiesen, sei der Kläger berechtigt, die in spannischer Währung ausgedrückten Wechs... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen die verpflichtete Partei aufgrund eines Versäumungsurteils des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 15.4.1996 (AZl 13 Cg 58/96d), gegen das die verpflichtete (dort beklagte) Partei fristgerecht Widerspruch erhoben hatte, aufgrund von Exekutionsbewilligungsbeschlüssen des Titelgerichtes vom 7.5.1996 und vom 8.7.1996 beim Bezirksgericht Hartberg Exekution zur Sicherstellung des Kapitalbetrages von S 243.031.19 samt Zinsen un... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 5.7.1995 im Ehescheidungsverfahren vor dem Erstgericht zu 1 C 62/94b nachstehenden Vergleich: "1.) Die Obsorge über den minderjährigen Philipp W***** wird allein der Kindesmutter übertragen. 2.) Der Kindesvater Alfred W***** verpflichtet sich bei sonstiger Exekution und im Hinblick darauf, daß er zur Zeit arbeitslos ist, für den minderjährigen Philipp W***** zu Handen der Kindesmutter ab 1.8.1995 einen monatlichen Unterhalt von S 4.00... mehr lesen...
Begründung: Am 5.11.1996 beantragte die Klägerin zur Sicherung eines - vom Rekursgericht mit Beschluß vom 12.September 1996, ON 38, zugelassenen - geänderten Unterlassungsanspruches, der Beklagten aufzutragen, den Abschluß und/oder die Ausführung von Rechtsgeschäften über Lieferung von Forstpflanzen zu unterlassen, sofern an der Anbahnung und/oder am Abschluß der Rechtsgeschäfte Personen mitgewirkt haben, die gleichzeitig im Bereich der hoheitlichen Vollziehung des Forstgesetzes... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.) Die vorliegende EV wurde vom Erstgericht am 7.6.1996, sohin am Tag des Einlangens der Klage, mit der der Provisorialantrag verbunden war, erlassen. Erst am 14.6.1996 stellten die beiden weiteren Gesellschafter der beklagten Partei den Antrag, als Nebenintervenienten zugelassen zu werden. Eine mündliche Streitverhandlung hat bisher nicht stattgefunden. Im Verfahren auf Erlassung einer EV ist eine Nebenintervention... mehr lesen...
Norm: EO §394EO §402 A
Rechtssatz: Das Revisionsrekursverfahren ist in bezug auf die Festsetzung eines Entschädigungsbetrags nach § 394 EO zweiseitig und die Revisionsrekursbeantwortung des Gegners der gefährdeten Partei daher zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 2382/96t Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2382/96t 3 Ob 102/98s Entscheid... mehr lesen...