Begründung: Vorweg ist festzuhalten, dass die beklagte Partei - wie aus dem Firmenbuch ersichtlich (FN 182435m) - ihre Firma (erneut) geändert hat. Gemäß § 235 Abs 5 ZPO muss die Parteienbezeichnung daher von Amts wegen entsprechend richtiggestellt werden. Vorweg ist festzuhalten, dass die beklagte Partei - wie aus dem Firmenbuch ersichtlich (FN 182435m) - ihre Firma (erneut) geändert hat. Gemäß Paragraph 235, Absatz 5, ZPO muss die Parteienbezeichnung daher von Amts wegen entsprec... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum, in dem (ua) ein Lebensmittelmarkt, ein Textilhandelsgeschäft und ein Schuhgeschäft untergebracht sind. Die Erstbeklagte hatte bis 3. 9. 2002 ein Geschäftslokal im Einkaufszentrum für ihren Drogeriemarkt gemietet; nunmehr ist sie Mieterin in einem nur 600 m entfernten Fachmarktzentrum. Das Fachmarktzentrum wurde auf den Grundstücken 870/2, 870/3, 870/4, 870/5, 658/2 und 658/3, jeweils KG ***** W*****, errichtet. Auf dem Grundst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin unter Hinweis auf die von der Beklagten erfolgte Gewinnzusage gemäß § 5j KSchG die Auszahlung eines Bargewinnes von S 500.000 (EUR 36.336,42). Aufgrund des klaren und eindeutigen Wortlauts der maßgeblichen Passagen in einer Aussendung habe die Beklagte den Eindruck erweckt, dass die Klägerin als Verbraucherin diesen Preis gewonnen habe. Die von ihr freigerubbelte Glücksnummer 1354979 am "grünen Rubbel-Smiley" ha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Der Senat teilt die verfassungsmäßigen Bedenken der Revisionsrekurswerberin gegen die bisherige Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0005066; RS0005090; RS0001900 [T 1]) zur Zuständigkeitsregelung des § 387 Abs 1 EO, von der auch das Rekursgericht ausgeht, nicht. Bei dieser zwingenden (Zechner, Sicherungsexekution und Einstweilige Verfügung Rz 1 zu § 387 EO) Zuständigkeit handelt es sich nämlich um eine spezielle Attraktionszus... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Provisorialverfahrens ist die Sicherung eines auf § 2 UWG gestützten Unterlassungsanspruches. Gegenstand des Provisorialverfahrens ist die Sicherung eines auf Paragraph 2, UWG gestützten Unterlassungsanspruches. Das Erstgericht erließ die einstweilige Verfügung antragsgemäß. Nach Zustellung des dagegen vom Beklagten am 21. 2. 2003 erhobenen Rekurses an den Klagevertreter wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 28. 2. 2003, 12 S 63/03, der Konk... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 1. September 1993 mietete der Verpflichtete vom Liegenschaftseigentümer Betrieb eines Tischlereiunternehmens eine Grundfläche samt einem darauf befindlichen Gebäude (sogenannten "Altbau/Hundezwinger" - im Folgenden nur Altbau); nach diesem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag war es dem Verpflichteten gestattet, das bestehende Gebäude für die Zwecke seines Tischlereiunternehmens umzubauen und zu diesem An- und Zubauten zu errichten, die - ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Graf, Maxl & Pitkowitz, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei G***** GmbH, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat sich in der Entscheidung 7 Ob 290/01z (= ecolex 2002, 87 = wbl 2002, 177 = RdW 2002, 338) ausführlich mit der Klagbarkeit der Gewinnzusage eines Unternehmens gem § 5j KSchG auseinandergesetzt. In der Entscheidung 1 Ob 303/02v wurde ebenfalls klargestellt, dass die Rechtsfolgen des § 5j KSchG auch dann eintreten, wenn die angesprochenen Verbraucher zwar keinen sicheren Eindruck haben, bereits gewo... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 10. 2002 (ON 6) wies das Erstgericht den zur Sicherstellung eines gleichlautenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsbegehrens gestellten Sicherungsantrag mangels Bescheinigung des behaupteten Sachverhalts ab. Noch vor Erledigung des von den Klägerinnen gegen diese Entscheidung eingebrachten Rechtsmittels brachten diese am 2. 12. 2002 (ON 17) einen zweiten Sicherungsantrag ein, der in seinem maßgeblichen Kern auf denselben rechtserzeugenden Tatsach... mehr lesen...
Begründung: Gegen den ihr am 26. November 2002 zugestellten zweitinstanzlichen Beschluss erhob die beklagte Partei einen außerordentlichen Revisionsrekurs (ON 9), den sie an das Gericht zweiter Instanz adressierte und am 6. Dezember 2002 zur Post gab. Das Rechtsmittel langte am 10. Dezember 2002 beim Rekursgericht und in der Folge am 11. Dezember 2002 beim Erstgericht ein. Dieses wies den ao Revisionsrekurs mit Beschluss vom 13. Dezember 2002 (ON 10) als verspätet mit der Begründun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner und Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Sonja R*****, vertreten durch Dr. Peter Bartl und Dr. Anton Cuber, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Streitteile ist am 19. 1. 1995 verstorben. In seinem von den Parteien als form- und rechtsgültig anerkannten Testament vom 13. 12. 1988 setzte er den Beklagten zum Universalerben ein und verwies die Klägerin auf den Pflichtteil. Der Vater der Klägerin hatte sich im Jahr 1971 bereit erklärt, dieser ein in seinem Eigentum stehendes Grundstück für die Errichtung eines Wohnhauses zur Verfügung zu stellen. Dieses Haus sollte der Befriedigung der Wohnb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob entgeltliche Einschaltungen als solche gekennzeichnet werden müssen, hängt davon ab, ob Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können. Dabei ist entscheidend, ob das angesprochene Publikum - an dessen Aufmerksamkeit, Erfahrung und Fachkunde ein Durchschnittsmaßstab anzulegen ist - den entgeltlichen Charakter einer Veröffentlichung zweifelsfrei erkennen kann. Dabei ist in di... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402ZPO §528 Abs1 AUWG §1 D1aUWG §1 D3a
Rechtssatz: Eine Haftung des Linksetzers für sittenwidrige glatte Übernahme einer fremden Leistung kommt nicht in Betracht. Ob Eine Wettbewerbswidrigkeit unter den Gesichtspunkten der vermeidbaren Herkunftstäuschung oder der Rufausbeutung vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Entscheidungstexte 4 Ob 248/02b Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Dienstleistungsunternehmen zur Erstellung von Wetterkarten, Wetterprognosen, Wetteranalysen und Wettergutachten; sie bietet auch eine direkte Einstellung von Wetterprognosen jeweils gewünschter Länder oder Regionen auf die Website ihrer Kunden gegen Entgelt an. Seit 1997 stellt die Klägerin ihr Unternehmen auch im Internet vor und informiert dort potentielle Kunden über Umfang und Inhalt ihres Leistungsangebots (zur folgenden Terminologie vgl... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei begehrt zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, den Beklagten und gefährdenden Parteien zu verbieten, Daten der klagenden und gefährdeten Partei auf ihrer Homepage www.sexmania.at zu veröffentlichen. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab, ohne die Beklagten gehört zu haben. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtli... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Streitteilen vor dem Bezirksgericht Tulln zu 1 C 23/94w anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahren erwirkte die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) eine einstweilige Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO, mit der ihr rechtskräftig ein einstweiliger Unterhalt in der Höhe von zuletzt monatlich S 7.500 zuerkannt wurde. In dem zwischen den Streitteilen vo... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden nur: Kläger) begehrte mit der am 27. 6. 2001 eingebrachten Erstklage, die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden nur: Beklagte) schuldig zu erkennen, die Auflassung des ehelichen Wohnsitzes an einem bestimmten Ort in St. Pölten zu unterlassen. Weiters beantragte der Kläger für die Dauer des zwischen den Streitteilen anhängigen Verfahrens wegen Ehescheidung die Erlassung einer einstweiligen Verf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3, 528a ZPO). Seit der Entscheidung des verstärkten Senats SZ 66/164 ist es gesicherte, bis in jüngste Zeit aufrecht erhaltene Rechtsprechung, dass im Sicherungsverfahren die Überprüfung der Beweiswürdigung des erkennenden Richters durch das Rekursgericht insoweit ausgeschlossen ist, als dieser den Sachverhalt auf Grund vor ihm abgelegter Zeugen- oder... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten - gestützt auf das Nachbarrecht -, die beklagte Marktgemeinde schuldig zu erkennen, die auf dem Dach eines Sportplatzgebäudes "angebrachte Sirenenanlage zu entfernen oder derart zu montieren, dass durch die Inbetriebnahme dieser Anlage eine Beeinträchtigung entsteht, die das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß nicht überschreitet". Das Erstgericht beraumte die mündliche Verhandlung über diese Klage für den 19. 2. 2002 an. Im Zuge dieser ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Durch eine Marke werden die Waren oder Dienste eines bestimmten Unternehmens individualisiert. Sie ermöglicht dem Markeninhaber, die von ihm auf dem Markt angebotenen Waren oder Dienste aus der Anonymität der Masse der Angebote herauszulösen, dadurch von gattungsgleichen Waren oder Diensten seiner Konkurrenten abzuheben und auf diese Weise einen festen Kundenstamm zu gewinnen und zu sichern. Damit dient die Marke dem Schutz ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann O*****, vertreten durch Dr. Peter Zöchbauer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Verlagsgruppe N*****, vertreten durch Wolf,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass eine Rechtsprechung zu Art 3 Binnenmarktregelung (BMR) fehle und zwar insbesondere zur Frage, ob ein Versandhandel nach Art 3 Abs 3 vorliegt, wenn der österreichische Verkäufer dem Kunden den Transport der Ware aus dem Ausland in das Inland zur Gänze organisiere, dem Kunden aber die theoretische Möglichkeit verbleibe, den Transport (in der Regel zu höheren Kosten) ... mehr lesen...
Norm: EO §402 Ab1 CZPO §419 A
Rechtssatz: Auf Beschlüsse, mit denen eine einstweilige Verfügung berichtigt wird, ist § 402 Abs 1 EO nicht anzuwenden. Ein Gerichtsfehler kann auch auf dem Übersehen von einer Partei selbst bei Verfassung eines Schriftsatzes unterlaufenen Fehlern beruhen. Entscheidungstexte 4 Ob 291/01z Entscheidungstext OGH 29.01.2002 4 Ob 291/01z ... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs beantragte die Klägerin, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung aufzutragen, es bis zur Rechtskraft des über die Klage ergehenden Urteils im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, im World-Wide-Web des Internet die Bezeichnung "amtskalender.at" als Adresse (Domain-Name) bzw Adressenteil zu benützen und die entgeltliche oder unentgeltliche Abtretung oder 'Übertretung' (sic) von Rechten an dem von nic.at... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz Kläger) begehrt die Nichtigerklärung der in der Generalversammlung der beklagten und gefährdenden Partei (in der Folge kurz beklagte Partei) vom 28. 11. 2000 gefassten Beschlüsse auf 1. Kapitalerhöhung und Umstellung auf Euro 140.000,-- sowie Festlegung eines Agios in Höhe von Euro 270.000,-- zur Finanzierung des Ausbaus des Unternehmens N***** und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie die Z... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin hatte vier Kinder, nämlich Maria G***** (die Revisionsrekurswerberin), Franziska K*****, Felicitas Z***** und Carl Z*****. Die Töchter Felicitas Z***** und Franziska K***** verzichteten mit Notariatsakt jeweils vom 22. 12. 1997 auf ihre Pflichtteile, nachdem ihnen jeweils eine Eigentumswohnung von der Erblasserin geschenkt wurde. Die Erblasserin hinterließ zwei Testamente. Im Testament vom 28. 5. 1998 setzte sie Franziska K***** zur Erbin ihres gesa... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz Kläger) begehrt die Nichtigerklärung der in der Generalversammlung der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge kurz beklagte Partei) vom 28. 11. 2000 gefassten Beschlüsse auf a) Kapitalerhöhung und Umstellung auf Euro 140.000,-- sowie Festlegung eines Agios in Höhe von Euro 270.000,-- zur Finanzierung des Ausbaus des Unternehmens N*****Gesellschaft mbH und die entsprechende Änderung des Ge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (MR 1995, 233 - Inseratenpreisliste; 4 Ob 33/98a; 4 Ob 32/99f uva). Der durch eine Ankündigung erweckte unrichtige Eindruck muss überdies geeignet sein, den Entschluss des angesprochene... mehr lesen...
Begründung: Die in Malta ansässige Klägerin, die über eine Zweigniederlassung in G***** verfügt, bietet Telefondienstleistungen unter Verwendung sogenannter "Mehrwertnummern" an, also von Telefonnummern, bei denen höhere Gebühren verrechnet werden. Zu diesem Zweck schließt sie Verträge mit Unternehmen, die solche Mehrwertnummern vermitteln, zur Verfügung stellen oder betreiben. Um mögliche Kunden auf ihre Telefondienstleistungen aufmerksam zu machen, inseriert die Klägerin in Ze... mehr lesen...