Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei "CH*****" Ch*****gesellschaft, ***** vertreten durch Dr. Ralph Mitsche ua Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagten Parteien 1.) B***** HANDELSGESELLSCHAFT mbH, ***** vertreten durch ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und N***** Zeitung". Die Zweitklägerin ist Medieninhaberin der "N***** Zeitung", die Drittklägerin Medieninhaberin der den Tageszeitungen "N***** Zeitung" und K*****" beigeschlossenen Programmbeilage "F*****woche". Die Viertklägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "B*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "D*****". Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens sind nur noch na... mehr lesen...
Begründung: Der im Jahr 1965 verstorbene Architekt Le Corbusier hatte in den Jahren 1928/29 gemeinsam mit seinen Mitarbeitern Charlotte Perriand und Pierre Jeanneret eine Serie von Möbelstückmodellen entworfen, die dem Bauhausstil zugerechnet werden. Zu diesen Möbeln gehört auch eine Caise-longue mit stufenloser Regulierung, welche vom Atelier Thonet, Paris, in verschiedenen Varianten (aus gebogenem Holz; aus laminierten Holz; mit vereinfachter Stützstruktur ohne Gewebeauflage, mit ... mehr lesen...
Begründung: Die Tageszeitung "K*****" vom 18.3.1990 brachte auf Seite 21 in der linken Spalte eine Einschaltung mit dem Titel "Natur pur - bei M*****", welche an ihrem Ende in besonders kleinem Druck und geringerer als der normalen Schriftgröße als "promotion" bezeichnet war. In der Mittelspalte derselben Seite hieß es ganz unten - wieder in besonders kleinem Druck und geringerer als der normalen Schriftgröße - : "Für die mit 'promotion' gekennzeichneten Artikel werden Druckkosten v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei S***** gemeinnützige Wohnbaugesellschaft reg. Genossenschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Herbert Pflanzl und Dr. Ägidius Horvatits, Rechtsanwälte in Salzburg, und anderer betreibender Parteien, wider die verpfli... mehr lesen...
Norm: EO §402 AZPO §477 D
Rechtssatz: Die Nichtzustellung des den Sicherungsantrag abweisenden Beschlusses des Erstgerichtes stellt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Beklagten dar und begründet keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 7 Ob 559/91 Entscheidungstext OGH 11.07.1991 7 Ob 559/91 SZ 64/103 = WBl 1992,63 Europea... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Gesellschaft der S***** GmbH. Der Anteil des Klägers am Stammkapital beträgt 39 %, der der Erstbeklagten 36 %, der des Zweitbeklagten 5 %, der der Drittbeklagten 10 % und der des Viertbeklagten gleichfalls 10 %. Der Kläger und der Viertbeklagte wurden im Gesellschaftsvertrag auf die Dauer ihres Gesellschaftsverhältnisses zu Geschäftsführern mit gemeinsamer Vertretungsbefugnis bestellt. Der Kläger begehrt die Zustimmung der erst- bis drittbeklagten ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei beantragt die Erlassung der einstweiligen Verfügung, die C*****-Bank***** erhalte den Auftrag, bis auf weitere gerichtliche Anordnung die in einer näher bezeichneten Garantie geschuldete Leistung von S 1,750.000,-- an wen auch immer nicht zu zahlen, noch sonst etwas zu unternehmen, was die Exekutionsführung auf die Forderung vereiteln oder erschweren könne; und es werde der Antragsgegnerin jede Verfügung über den Anspruch, insbesondere die Einziehun... mehr lesen...
Begründung: Auf der Seite 42 der Monatszeitschrift "W*****", Nr 115 vom Dezember 1989, wurde ein Lichtbild veröffentlicht, das Udo P***** beim Essen zeigt. Der Kläger hatte den einzigen Abzug dieses von ihm privat hergestellten Fotos mit seiner Herstellerbezeichnung versehen und - ohne ihn jemandem zu schenken oder Eigentum daran zu übertragen - in einem Lokal in der Wiener Innenstadt aufgehängt. Für den Abdruck des Bildes in der Zeitschrift "W*****" wurde dieser Abzug verwendet. De... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Redl, Dr. Kellner und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Sicherungssache der gefährdeten Partei ***** PI*****, vertreten durch Dr. *****, Rechtsanwalt in Graz, wider den Gegner der gefährdeten Partei ***** PI*****, vertreten durch Dr. *****, Rechtsanwalt in Graz, wegen einstweiliger Verfügung ge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "W*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin der - sechsmal jährlich erscheinenden und zum Einzelpreis von 50 S erhältlichen - periodischen Druckschrift "D*****". Einem Teil der Auflage dieser Zeitschrift ist ein "D*****-Spezial" als "Informationsmagazin für den Fachhandel" eingebunden. In der Ausgabe Nr 2/1990 der Zeitschrift "D*****" umfaßte das ab Seite 162 eingebundene "D*****-Spezial" 18 Seiten. Das "D**... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402ZPO §502 Abs1 HIII3ZPO §528 Abs1 AMedienG §26
Rechtssatz: Die Frage, wann durch "Gestaltung der Anordnung" einer Anzeige Zweifel über die Entgeltlichkeit ausgeschlossen werden, kann nur nach den Umständen des Einzelfalles beantwortet werden. Maßgebend ist dabei, ob das angesprochene Publikum, an dessen Aufmerksamkeit, Erfahrung und Sachkunde ein Durchschnittsmaßstab anzulegen ist, den entgeltlichen Charakter einer Veröffentli... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402ZPO §528 Abs1 AMedienG §26
Rechtssatz: Ob die Kennzeichnung der im § 26 MedG genannten Einschaltungen als Werbung deutlich ist, kann immer nur auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. Da es der Gesetzgeber unterlassen hat, das Deutlichkeitsgebot näher zu umschreiben, ist es der Rechtsprechung verwehrt, eine einzige von mehreren möglichen Kennzeichnungsformen für verbindlich zu erklären; angesichts ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "N*****Zeitung". Die Zweitklägerin ist Verlegerin dieser Tageszeitung und auch weiterer periodischer Druckschriften, insbesondere der Tageszeitung "K*****". Die Drittklägerin betreibt für die "N*****ZEITUNG" und den "K*****" das Inseratengeschäft. Die Viertklägerin ist Medieninhaberin der den Freitagausgaben der genannten Tageszeitungen angeschlossenen Programmbeilage *****. Die Fünftklägerin ist Medieninhaberin der p... mehr lesen...
Norm: EO §402 BZPO §528 Abs2 Z2 Halbsatz2 B
Rechtssatz: § 528 Abs 2 Z 2 Halbsatz 2 ZPO ist sinngemäß auch auf Sicherungsanträge anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 11/90 Entscheidungstext OGH 14.11.1990 1 Ob 11/90 MR 1991,66 (M. Walter) = ÖBl 1991,127 5 Ob 2106/96h Entscheidungstext OGH 14.05.1996 5 Ob 2106/96h ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Verwertungsgesellschaft (im folgenden: klagende Partei) begehrt von der beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden: beklagte Partei) mit ihrer am 29. Juni 1989 eingebrachten Klage die sofortige Unterlassung, ohne Genehmigung der klagenden Partei Werke der Tonkunst und damit verbundene Sprachwerke zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten bzw vervielfältigen und/oder verbreiten zu lassen, auf denen Werke festgehalten sind, di... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Einschreiters, bei dem ob EZ 1987 KG Forchtenau zu TZ 488/90 vorgemerkten Höchstbetragspfandrecht der H*** DES L*** V*** die Anmerkung der Rechtfertigung einzutragen, ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der V*** L***- UND H*** (früher: H*** DES L*** V***) mit dem Ausspruch nicht Folge, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes 50.000 S übersteigt und der Revisionsrekurs zulässig sei. Die Entscheidung des Rekursgerichtes wurde der R... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 528 a iVm § 510 Abs 3 ZPO). Im Rahmen dieses hilfsweise geltend gemachten Rekursgrundes wendet sich der Revisionsrekurswerber gegen den vom Berufungsgericht als bescheinigt angenommenen Sachverhalt und führt Begründungsmängel bei Würdigung der Bescheinigungsmittel ins Treffen. Da der Oberste Gerichtshof auch im Provisorialverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz ist,... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden minderjährigen Kinder Nina H***, geboren 27.Juli 1983, und Michaela H***, geboren 4. April 1986, ist seit 27.Oktober 1989 rechtskräftig geschieden. Beide Eltern stellten den Antrag, ihnen die Obsorge für beide Kinder zuzuerkennen. Die Mutter stellte weiters den Antrag, den Vater zur Zahlung eines einstweiligen Unterhaltes von 2.000 S monatlich für Nina und 1.500 S für Michaela und zur Herausgabe der Familienbeihilfenkarte zu verpflichten.... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat in Ausübung seines Berufes als Rechtsanwalt in einer Reihe von Zivil-, Straf- und Disziplinarverfahren als Parteienvertreter behauptet, daß der Kläger Beweismittel gefälscht und eine falsche Zeugenaussage abgelegt habe. Zu Rechtsanwalt Dr. Klaus G*** sagte der Beklagte im Zuge eines privaten Gespräches während des Wartens auf eine Verhandlung vor dem Bezirksgericht Dornbirn, er habe Hinweise, daß der Kläger in einem Verfahren ein unrichtiges Beweismitt... mehr lesen...
Begründung: Die zu 18 Cg 12/89 des Erstgerichtes klagende F*** G*** mbH in Kematen, 22. Straße in der Heide, schloß mit der beklagten Partei Rudolf S***'s Nachfolger W*** & Co in einem Patent- und Markeneingriffsverfahren am 21.6.1989 folgenden Teilvergleich: "Die beklagte Partei verpflichtet sich, 1) das In-verkehr-bringen von Brätwürsten, insbesondere solcher für besondere Ernährungsbedürfnisse, welche nicht von der Klägerin stammen, unter der für Franz W*** geschützten Öste... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht verbot dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung, im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit medizinisch-technischen Geräten, "Geräte zur Körper- oder Gesundheitspflege, insbesondere das Schallwellengerät "Nostrafon", unter Bezugnahme auf die Linderung von oder die Hilfe bei Krankheiten oder Krankheitssymptomen oder auf physiologische oder gesundheitserhaltende Wirkungen, insbesondere auf die Linderung von Shmerzen, in Verkehr zu setzen und zu bewerben... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Fotobedarfsartikeln und Parfümeriewaren in ca. 150 Verkaufsstellen in ganz Österreich. Sie stellt regelmäßig in Zeitungsinseraten ihren aktuellen Preisen sogenannte "statt"-Preise gegenüber, die als "ehemalige B***-Normalpreise" aufgeklärt werden. Am 4.9. und 15.9.1988 kündigte die Beklagte in Zeitungsinseraten unter der Überschrift "Filmangebot des Monats!" "Fuji"-Farbfilme unter der Angabe eines "... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung herabsetzende Behauptungen über das Unternehmen der Klägerin, nämlich (ua) daß sie über eine Hilfskrankenschwester aus Lainz die Lüge der "Geheimprostituierten" verbreitet habe, zu untersagen. Der Erstrichter wies diesen Sicherungsantrag ab. Das Rekursgericht gab ihm mit dem angefochtenen Beschluß statt und sprach aus, daß der Beschwerdegegenstand... mehr lesen...
Begründung: Mit Kreditvertrag vom 15. September 1978 gewährte die klagende Partei der Beklagten einen Kontokorrentkredit von S 250.000,-. Nach Punkt 2. des Kreditvertrages ist der Kreditnehmer verpflichtet, den jeweiligen Schuldbetrag zu dem vom Kreditgeber jeweils festgesetzten Zinsfuß - im Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages 8,5 % pro Jahr - zu verzinsen. Die Zinsen werden vierteljährlich im nachhinein in Rechnung gestellt. Darüber hinaus sind dem Kreditgeber alle mit ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber einer Maschinenfabrik in Klagenfurt, welche (u.a.) Textil- und Papierdruckmaschinen erzeugt. Er stellt u. a. auch Textilsiebdruckmaschinen zum Bedrucken von Stoffen her und exportiert sie in alle Welt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Textilsiebdruckmaschinen ist eine walzenförmige Druckschablone, die mit Hilfe sogenannter Schablonenaufnahmeringe in den Maschinenrahmen eingesetzt wird. Der Erstbeklagte war bis zum Jahr 1986 im Unternehmen des ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist eine am 12. November 1954 in Italien gegründete Vereinigung der Erzeuger der Käsesorte "Parmigiano Reggiano" mit dem Sitz in Reggio Emilia. Mit Erlaß des (italienischen) Ministers für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem (italienischen) Minister für Handel und Industrie vom 17. Juni 1957 wurde der klagenden Partei der Auftrag zur Kontrolle der Herstellung und des Handels mit Käse erteilt, für den die Verwendung der Ursprungsbezeichn... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte - eine Gesellschaft der sogenannten Zumtobel-Gruppe - betreibt u.a. in Salzburg, Schießstattstraße 7 (Hans Sachs-Hof 7) unter der Bezeichnung "F***" den Einzelhandel mit Lebensmitteln und sogenannten "Non-food-Artikeln" für den Haushaltsbereich. Sie hat a) am 17.November 1988 eine Tragepackung "Pampers"- Windeln zum Endverbraucherpreis von S 139,90, b) am 7.Dezember 1988 eine 2-Liter-Dose "Kronen-Öl" zum Endverbraucherpreis von S 34,90, c) am 9.Dezember 19... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt in einer großen Anzahl von Filialen in Tirol ua den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln sowie Drogeriewaren, und zwar in der Form von "Märkten". In der "Tiroler Tageszeitung" vom 3.2.1989 kündigte die Beklagte "Pampers" aller Sorten zu einem Preis von S 139,90 je Packung an; tatsächlich verkaufte sie "Pampers"-Windeln auch zu diesem Preis, so am 10.2.1989 an Martin S***. Zu welchem Preis die Beklagte diese Windeln eingekauft hat und ob sie s... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei stellte das Urteilsbegehren, die beklagte Partei sei schuldig, die Inanspruchnahme des Dokumentenakkreditivs der C***-B*** WIEN vom 3.Februar 1988, Akkreditivnummer AAI 8800253, in einem US-Dollar 288.932,98 übersteigenden Umfang zu unterlassen. Mit der Klage verband sie den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, daß der C***-B*** verboten werde, aus dem vorgenannten Dokumentenakkreditiv einen über US-Dollar 288.932,98 hinausgehenden Be... mehr lesen...