B e g r ü n d u n g : Der Antragsteller war im Forum der Internetplattform www.g*****.com unter dem Benutzernamen „a*****“, der Antragsgegner war als „j*****“ registriert. Am 12. 9. und am 20. 9. 2010 veröffentlichte der Antragsgegner auf der von ihm „betriebenen“ Internetseite www.r*****.at zwei Artikel, die verschiedene Vorwürfe und persönliche Angriffe gegen den Antragsteller enthielten. Deshalb begehrte der Antragsteller, dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung gemäß § 38... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war im Forum der Internetplattform www.g***** unter dem Benutzernamen „a*****“ registriert, der Antragsgegner als „j*****“. Am 13. 8., 12. 9. , 20. 9. und 24. 9. 2010 veröffentlichte der Antragsgegner auf der von ihm „betriebenen“ Internetseite www.r***** mehrere Artikel, die verschiedene Vorwürfe und persönliche Angriffe gegen den Antragsteller enthielten. Deshalb begehrte der Antragsteller am 29. 9. 2010, dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung ... mehr lesen...
Begründung: A***** H***** verstarb am 29. 3. 2010 unter Hinterlassung des Testaments vom 20. 3. 2008. Der in diesem zum Alleinerben eingesetzte Sohn der Erblasserin gab mit Schriftsatz vom 19. 10. 2010 aufgrund dieses Testaments die bedingte Erbantrittserklärung ab. Mit Edikt vom 3. 11. 2010 wurden die Verlassenschaftsgläubiger einberufen. Es langten neben den im Inventar angeführten Verbindlichkeiten keine weiteren Forderungsanmeldungen ein. Im November 2010 übermittelte der Gerich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 51 MSchG gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung mit seiner nach dem 30. 6. 2009 gefassten Entscheidung (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) dahin ab, dass es den Sicherungsantrag abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die ohne Anhörung der Gegner erfolgte Abweisung des Sicherungsantrags der Klägerin. Weiters sprach es aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 30.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerin ist unzulässig. § 402 Abs 2 EO schließt die in § 402 A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny in der Rechtssache der gefährdeten Partei T***** N*****, vertreten durch Dr. Kristina Venturini-Köck und Mag. Dietmar Heck, Rechtsanwälte in Wien, gegen den Gegner der gefährdeten Partei R***** N*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar Mag.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 51 MSchG gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung mit seiner nach dem 30. 6. 2009 gefassten Entscheidung (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) dahin ab, dass es den Sicherungsantrag abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Begründung: Gemeinsam mit ihrer Klage auf Ehescheidung und Unterhaltszahlung beantragte die klagende und gefährdete Partei (in weiterer Folge: Klägerin), dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in weiterer Folge: Beklagter) die Zahlung eines vorläufigen Unterhalts in Höhe von 653 EUR monatlich ab 4. 6. 2008 aufzutragen. Der Beklagte sprach sich gegen diesen Antrag aus. In der Verhandlung vom 18. 2. 2009 schlossen die Streitteile einen (Teil-)Vergleich, mit dem sich der Be... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die ohne Anhörung des Gegners erfolgte Abweisung eines Sicherungsantrags nach § 382b EO. Weiters sprach es aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der gefährdeten Partei ist unzulässig. § 402 Abs 2 EO schließt die in § 402 Abs 1 EO verfügte Anfechtbarkeit von bestäti... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht geltend, dass die Beklagte mit der von ihr betriebenen „Statt-Preis"-Werbung das Publikum irreführe (§§ 1 Abs 3 Z 2, 2 und 2a UWG) und mit einer zugleich beworbenen Gutschein-Aktion gegen § 9a Abs 1 UWG verstoße. Sie beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher der Beklagten geboten werden solle, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, 1. mit „Statt-Preisen" zu werben, sofern aus ihren Ankündigungen nicht ausreichend deutl... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben übereinstimmend den im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens gestellten Antrag der Frau auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c 2. Fall EO abgewiesen. Das Rekursgericht sprach darüber hinaus aus, dass der Entscheidungsgegenstand 30.000 EUR übersteigt und dass der Revisionsrekurs zulässig ist; es fehle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Thematik der Anspruchsbehauptung im Sicherungsantrag betreffend das „Auftei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Unterlassung bestimmter Wettbewerbshandlungen und stellte zugleich einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab, das Rekursgericht änderte diese Entscheidung dahin ab, dass es dem Sicherungsantrag stattgab. Dagegen richtete sich der außerordentliche Revisionsrekurs der Beklagten samt „Ergänzender Eingabe" vom 13. 5. 2009. Nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtsho... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Unterlassung bestimmter Wettbewerbshandlungen und stellte zugleich einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Dagegen richtete sich der ordentliche Revisionsrekurs der Klägerin, zu dem die Erstbeklagte eine Revisionsrekursbeantwortung erstattete. Nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtshof nahm die Klägerin mit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Angelika R*****, vertreten durch Dr. Hugo Haslwanter, Rechtsanwalt in Telfs, gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei Lutz K*****, vertreten durch Dr. Terence Klee, Rechtsanwalt in Inns... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab keinem der beiden Rekurse Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. I. Zur Bestätigung der Zurückweisung des Widerspruchs Das Rekursgericht gab keinem der beiden Rekurse Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. römisch eins. Zur Bestät... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (im Folgenden als Antragsteller bezeichnet) führt als Einzelkaufmann nach deutschem Recht die eingetragene Firma TS *****, unter der sie bei nationalen und internationalen Projekten als Ingenieur, Berater und Vermittler, insbesondere für Unternehmen aus der Eisenbahnbranche tätig ist. Die Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge als Antragsgegnerin bezeichnet) ist eine Gesellschaft nach türkischem Recht und produziert Güterwaggons. Der Antragst... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile begehren mit ihrer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe. Mit Schriftsatz vom 26. 2. 2007 beantragte die klagende, widerbeklagte und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, womit zwei näher bezeichneten Banken für die Dauer des Ehescheidungsverfahrens sowie bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse unter... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage der Akten zur Entscheidung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Beklagten an den Obersten Gerichtshof am 5. 6. 2007 zog die Klägerin mit Schriftsatz gleichen Datums (Einlangen) die Klage unter Anspruchsverzicht und mit Schriftsatz vom 21. 6. 2007 (Einlangen) auch den bereits mit der Klage verbundenen Sicherungsantrag zurück. Rechtliche Beurteilung Die Zurücknahme eines Sicherungsantrags kann in analoger Anwendung des § 483 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Georg M*****, vertreten durch Dr. Heinz Knoflach ua, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei Peter M*****, wegen Feststellung in eve... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage der Akten zur Entscheidung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Beklagten an den Obersten Gerichtshof zog die Klägerin die Klage und den damit verbundenen Sicherungsantrag unter Anspruchsverzicht zurück. Rechtliche Beurteilung Die Erklärung, den Sicherungsantrag zurückzuziehen, kann in analoger Anwendung des § 483 Abs 3 ZPO bis zur Entscheidung des Rechtsmittelgerichts abgegeben werden, sie ist daher beachtlich. § 483 Abs 3... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen den Sicherungsantrag der Klägerin ohne Anhörung des Beklagten ab. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerin ist unzulässig. § 402 Abs 2 EO schließt die in § 402 Abs 1 EO verfügte Anfechtbarkeit von bestätigend... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen den Sicherungsantrag der Klägerinnen - ohne Anhörung der Beklagten - ab. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerinnen ist unzulässig. § 402 Abs 2 EO schließt die in § 402 Abs 1 EO verfügte Anfechtbarkeit von b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hubert P*****, vertreten durch Dr. Johann Etienne Korab, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Österreichischer Fußballbund, *****, wegen Beseit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei R*****, vertreten durch Dr. Dietmar Czernich, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider den Gegner der gefährdeten Partei Dipl. Ing. Elert B*****, vertreten durch Mag. Michael Köllner, Rechtsanwalt in München, und ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 1330 ABGB gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf Paragraph 1330, ABGB gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Beklagten nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führte gegen den Antragsteller Exekution zur Hereinbringung von 30 Mio S = 2,180.185,03 EUR durch Zwangsverwaltung und -versteigerung von Liegenschaften. Nach Versteigerung aller Liegenschaften verteilte das Erstgericht rechtskräftig die Meistbote. Am 8. Juli 1997 beschloss es die Einstellung des Zwangsverwaltungsverfahrens. Nunmehr beantragte der (ehemalige) Verpflichtete beim Erstgericht unter Angabe des Aktenzeichens des Zwangsverwaltungsverfahr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Herabsetzende Äußerungen können sich auch gegen eine Mehrzahl fremder Unternehmer richten, sofern sie nur geeignet sind, den Betrieb des Geschäftes oder den Kredit der Inhaber dieser Unternehmen zu schädigen, und der betroffene Personenkreis nicht unabsehbar groß ist. Es genügt, dass der Vorwurf auf das klagende Unternehmen und/oder dessen Waren oder Leistungen bezogen werden kann (stRsp ua ÖBl 1987, 97 - AVANTI mwN; WB... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 382a EO erkannte das Erstgericht der mj. Claudia 123 EUR und dem mj. Adrian 105,40 EUR jeweils monatlich beginnend ab 7. 8. 2003 an vorläufigem Unterhalt zu. Gemäß Paragraph 382 a, EO erkannte das Erstgericht der mj. Claudia 123 EUR und dem mj. Adrian 105,40 EUR jeweils monatlich beginnend ab 7. 8. 2003 an vorläufigem Unterhalt zu. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen er... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 AZPO §528 Abs2 Z1 LZPO §528 Abs1 Z1a LZPO §528 Abs2a LEO §78EO §402 Abs1 CEO §402 Abs2 CZPO §402 Abs4 C
Rechtssatz: Aus dem Gemeinschaftsrecht ist nicht ableitbar, dass der Oberste Gerichtshof in Verdrängung der Zugangsbeschränkungen nach nationalem Verfahrensrecht immer anrufbar sein müsse, wenn eine im Sicherungsverfahren angestrebte Entscheidung (auch) von der Lösung einer Frage des Gemeinschaftsrechts abhängt. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und Sicherungswerber (im Folgenden: nur Kläger) behauptet, mit einer (nunmehrigen) Österreicherin verheiratet und "bosnischer oder serbischer Staatsbürger" zu sein. Nach den vom Erstgericht (Landesgericht Feldkirch) getroffenen Feststellungen wurde er mit Urteil dieses Gerichts vom 3. 7. 1995 wegen des Verbrechens des Raubes, des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Diebstahls durch Einbruch und des Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG, mit ... mehr lesen...