Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz Kläger) ist nach ihrem Vorbringen türkischer Staatsangehöriger, seit mehr als 13 Jahren in Österreich aufhältig und seit 7. 1. 2000 mit einer österreichischen Staatsbürgerin verheiratet. Der Kläger behauptet, über ihn sei rechtswidrigerweise ein unbefristetes Aufenthaltsverbot - für Österreich - verhängt und er sei rechtswidrig in Schubhaft genommen worden. Er begehrte, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm "... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 10. 2002 (ON 6) wies das Erstgericht den zur Sicherstellung eines gleichlautenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsbegehrens gestellten Sicherungsantrag mangels Bescheinigung des behaupteten Sachverhalts ab. Noch vor Erledigung des von den Klägerinnen gegen diese Entscheidung eingebrachten Rechtsmittels brachten diese am 2. 12. 2002 (ON 17) einen zweiten Sicherungsantrag ein, der in seinem maßgeblichen Kern auf denselben rechtserzeugenden Tatsach... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei begehrt zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, den Beklagten und gefährdenden Parteien zu verbieten, Daten der klagenden und gefährdeten Partei auf ihrer Homepage www.sexmania.at zu veröffentlichen. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab, ohne die Beklagten gehört zu haben. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtli... mehr lesen...
Norm: EO §402 Abs2EO §402 Abs4ZPO §528 Abs2 Z2 BZPO §528 Abs2 Z2 C6
Rechtssatz: Der Revisionsrekurs gegen die Bestätigung einer ohne vorherige Anhörung des Verfügungsgegners ausgesprochenen Zurückweisung eines Sicherungsantrags aus formellen Gründen ist jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 226/02w Entscheidungstext OGH 25.10.2002 1 Ob 226/02w ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden nur: Kläger) begehrte mit der am 27. 6. 2001 eingebrachten Erstklage, die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden nur: Beklagte) schuldig zu erkennen, die Auflassung des ehelichen Wohnsitzes an einem bestimmten Ort in St. Pölten zu unterlassen. Weiters beantragte der Kläger für die Dauer des zwischen den Streitteilen anhängigen Verfahrens wegen Ehescheidung die Erlassung einer einstweiligen Verf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass keine Rechtsprechung zur Frage bestehe, ob die Zurückweisung von Schriftsätzen im Provisorialverfahren anfechtbar ist. Die Entscheidung 4 Ob 81/89 (= EvBl 1989/137) sei vereinzelt geblieben. In dieser Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass die Grundsätze der ZPO über die Unanfechtbarkeit der Zulassung oder Zurückweisung weiterer Schriftsätze im Provisorialverfahren analog anzuwenden seie... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag der Klägerin, der Beklagten werde bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage untersagt, von näher bezeichneten Urteilen eines Landesgerichts und eines Bezirksgerichts Gebrauch zu machen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands, soweit sich das Begehren auf das Urteil des Landesgerichts beziehe, EUR 20.000,-- und, soweit sich das Begehren auf das Urt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zum behaupteten Verstoß des Rekursgerichts gegen § 524 Abs 2 ZPO: 1. Zum behaupteten Verstoß des Rekursgerichts gegen Paragraph 524, Absatz 2, ZPO: Nach ständiger Rechtsprechung setzt jedes Rechtsmittel (für seine sachliche Behandlung) eine Beschwer, also ein Anfechtungsinteresse voraus, weil es nicht Aufgabe der Rechtsmittelinstanzen ist, nur noch rein theoretische Fragen zu entscheiden; die Beschwer muss auch n... mehr lesen...
Begründung: Die in Malta ansässige Klägerin, die über eine Zweigniederlassung in G***** verfügt, bietet Telefondienstleistungen unter Verwendung sogenannter "Mehrwertnummern" an, also von Telefonnummern, bei denen höhere Gebühren verrechnet werden. Zu diesem Zweck schließt sie Verträge mit Unternehmen, die solche Mehrwertnummern vermitteln, zur Verfügung stellen oder betreiben. Um mögliche Kunden auf ihre Telefondienstleistungen aufmerksam zu machen, inseriert die Klägerin in Ze... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch das Rekursgericht geht in seiner Entscheidung von der Rechtsprechung aus, nach der die Aufzählung der Aufhebungs- bzw. Einschränkungsgründe des § 399 EO keine taxative ist (SZ 69/61 uva). Danach können auch die Einstellungsgründe des § 39 Abs 1 EO - das Provisorialverfahren kennt keine "Einstellung" - zu einer Aufhebung bzw Einschränkung der einstweiligen Verfügung führen, weil auch bei Vorliegen der Voraussetzunge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt seit 1989/1990 in Österreich ein Trinkwasserrohrsystem "KELIT HIT" auf Kunststoffbasis unter dem Slogan "Das blaue Rohr". Sie verwendet dafür einen blauen Sonderfarbton im Bereich der RAL-Farbtöne 5005, 5010, 5017 und 5019 nach Farbtonliste RAL 840 HR. Vor 1990 war sie Alleinvertriebspartnerin des italienischen Herstellers P***** in Österreich und vertrieb die von diesem hergestellten, gleichfalls blauen Trinkwasserrohre der Marke "COPRAX". Das... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 16. 9. 1999 (ON 1) bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien die Unterlassungsexekution und in der Folge gab es den Strafanträgen ON 2 - 5 und 7 - 15 jeweils statt und verhängte eine Geldstrafe. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss änderte das Rekursgericht diese Entscheidungen dahin ab, dass es sämtliche Anträge abwies. Gegen diese Entscheidung erhoben die betreibenden Parteien einen außerordentlichen Revisionsrekurs, mit dem sie ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs, dem Beklagten zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr im Gebiet der Republik Österreich die geschützte Marke "ELISABETH (SISSY)" oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung im Zusammenhang mit der Ankündigung, dem Verkauf und dem Vertrieb von alkoholischen Getränken bzw. Spirituosen oder gleichartigen Waren kennzeichenmäßig zu verwenden. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab, o... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichts, mit dem der von den Klägern erhobene Sicherungsantrag ohne Anhörung der Beklagten abgewiesen worden war; weiters sprach das Rekursgericht aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von den Klägern erhobene Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. Gemäß § 402 Abs 2 EO idFd 3. Novelle zum Bezirksgerichts-... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende und gefährdete Partei (im folgenden Antragsteller) ist ua Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit den Gebäuden A*****straße 23 und 25 sowie E*****gasse 2 und 4. Die Antragsgegnerin und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsgegnerin) ist Mieterin zweier Geschäftslokale im Haus A*****straße 23. Der Antragsteller will auf einem teilweise zur genannten Liegenschaft gehörigen Areal, an dem möglicherweise Mietrechte der Antragsgegn... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei brachte am 12.Juni 1997 beim Erstgericht die Klage auf Scheidung ihrer Ehe ein. Gleichzeitig beantragte sie, ihrem Ehemann, dem Gegner, mittels einstweiliger Verfügung aufzutragen, die Ehewohnung bis zur rechtskräftigen Erledigung des zwischen den Streitteilen anhängigen Scheidungsverfahrens zu verlassen. Sie führte dazu aus, ihr Ehemann habe sie bereits mehrfach beschimpft und aufgefordert, aus der gemeinsamen Ehewohnung zu verschwinden. Am 8... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt festzustellen, daß sie Hauptmieterin der Wohnung top Nr. 10, W*****, ist. Sie begehrt weiters, die Beklagten schuldig zu erkennen, der Klägerin das Bestandobjekt zu übergeben. Zur Sicherung ihres Anspruches beantragt die Klägerin, den Beklagten aufzutragen, sich bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage auf Zuhaltung des Hauptmietvertrages jeglicher Verfügung über die Wohnung top Nr. 10, W*****, insbesondere durch Vermietung oder Verkau... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 18.3.1997 wurde die der klagenden Partei ab 12.4.1993 zustehende Versehrtenrente der Höhe nach mit S 1.214,30 festgesetzt. Das Erstgericht wies den gleichzeitig mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage gestellten Antrag der klagenden Partei ab, zur "Sicherung der hohen Zahlungsrückstände der beklagten Partei" eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Es führte aus, daß von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit der beklagten P... mehr lesen...
Begründung: Am 5.11.1996 beantragte die Klägerin zur Sicherung eines - vom Rekursgericht mit Beschluß vom 12.September 1996, ON 38, zugelassenen - geänderten Unterlassungsanspruches, der Beklagten aufzutragen, den Abschluß und/oder die Ausführung von Rechtsgeschäften über Lieferung von Forstpflanzen zu unterlassen, sofern an der Anbahnung und/oder am Abschluß der Rechtsgeschäfte Personen mitgewirkt haben, die gleichzeitig im Bereich der hoheitlichen Vollziehung des Forstgesetzes... mehr lesen...
Norm: EO §402 Abs1 CEO §402 Abs2 CEO §402 Abs4 C
Rechtssatz: Bestätigt das Gericht zweiter Instanz die ohne Anhörung des Antragsgegners erfolgte Abweisung eines Teils eines Sicherungsbegehrens, ist der Revisionsrekurs dagegen jedenfalls unzulässig. Das gilt nur dann nicht, wenn der bestätigende und der abändernde Teil des rekursgerichtlichen Beschlusses - bei richtiger rechtlicher Beurteilung - in einem unlösbaren Sachzusammenhang stehen, sodas... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402 Abs1 CEO §402 Abs2 CEO §402 Abs4 CZPO §528 Abs1 KZPO §528 Abs2 KZPO §528 Abs1 Z1 LZPO §528 Abs2 Z1a LZPO §528 Abs2a L
Rechtssatz: § 402 Abs 1 EO durchbricht die generellen Beschränkungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes im Provisorialverfahren nur insofern, als der Revisionsrekurs - entgegen § 528 Abs 2 Z 2 ZPO - auch gegen bestätigende Beschlüsse der zweiten Instanz zulässig ist. Alle übrigen Rechtsmittelbeschrä... mehr lesen...