Entscheidungen zu § 382 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 541-570 von 1.342

RS OGH 1984/5/2 1Ob562/84, 2Ob527/85, 5Ob543/85, 6Ob532/88, 6Ob569/88 (6Ob570/88), 2Ob520/94, 1Ob10/

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Auch ein Anspruch auf Leistung einer Ausgleichszahlung kann Gegenstand einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Z 8 lit c EO sein; als Sicherungsmaßnahme kann auch ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot in Betracht kommen. Entscheidungstexte 1 Ob 562/84 Entscheidungstext OGH 02.05.1984 1 Ob 562/84 2 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.05.1984

RS OGH 1984/5/2 1Ob562/84, 2Ob527/85, 5Ob543/85, 6Ob532/88, 6Ob569/88 (6Ob570/88), 2Ob520/94, 1Ob10/

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Auch ein Anspruch auf Leistung einer Ausgleichszahlung kann Gegenstand einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Z 8 lit c EO sein; als Sicherungsmaßnahme kann auch ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot in Betracht kommen. Entscheidungstexte 1 Ob 562/84 Entscheidungstext OGH 02.05.1984 1 Ob 562/84 2 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.05.1984

RS OGH 1984/4/4 3Ob520/84, 3Ob1006/84, 3Ob599/87, 6Ob551/91, 8Ob1632/92, 2Ob325/98b, 7Ob2/00w

Norm: EO §382 Z6 II6GBG §61 A
Rechtssatz: Zur Sicherung der in einer Löschungsklage geltend zu machenden Ansprüche bedarf es keiner einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 6 EO, weil der Löschungskläger gleichzeitig mit der Klage oder später nach § 61 Abs 1 GBG 1955 die Streitanmerkung verlangen kann, die den Charakter einer einstweiligen Verfügung an sich trägt (Heller-Berger-Stix I 46; GlU 3035) und das zur Sicherung dieser Ansprüche zweckdienli... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1984

RS OGH 1984/4/4 3Ob520/84, 3Ob1006/84, 3Ob599/87, 6Ob551/91, 8Ob1632/92, 2Ob325/98b, 7Ob2/00w

Norm: EO §382 Z6 II6GBG §61 A
Rechtssatz: Zur Sicherung der in einer Löschungsklage geltend zu machenden Ansprüche bedarf es keiner einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 6 EO, weil der Löschungskläger gleichzeitig mit der Klage oder später nach § 61 Abs 1 GBG 1955 die Streitanmerkung verlangen kann, die den Charakter einer einstweiligen Verfügung an sich trägt (Heller-Berger-Stix I 46; GlU 3035) und das zur Sicherung dieser Ansprüche zweckdienli... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1984

RS OGH 1983/11/18 6Ob1511/83, 6Ob620/84, 4Ob583/87

Norm: EO §382 Z8 lita IVCJN §49a Abs1 Z5ZPO idF Nov 1983 §502 Abs5 I
Rechtssatz: Das Verfahren über einen Sicherungsantrag nach § 382 Z 8 lit b EO ist kein Teil des Scheidungsverfahrens; der Gegenstand des Sicherungsverfahrens macht dieses nicht zu einem nach § 502 Abs 5 ZPO qualifizierten Verfahren. Der Gegenstand eines Sicherungsverfahrens nach § 382 Z 8 lit b EO ist vielmehr dadurch gekennzeichnet, daß über ihn ein dem § 49 a Abs 1 Z 5 JN en... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.11.1983

RS OGH 1983/11/18 6Ob1511/83, 4Ob583/87

Norm: EO §382 Z8 litb IVCZPO idF Nov 1983 §500 Abs2 und 3 IIIaZPO idF Nov 1983 §527 Abs1 Satz2 C
Rechtssatz: Beim Verfahren über einen Sicherungsantrag nach § 382 Z 8 lit b EO sind Aussprüche nach §§ 527 Abs 1, Satz 2, 500 Abs 2 und 3 ZPO erforderlich. Entscheidungstexte 6 Ob 1511/83 Entscheidungstext OGH 18.11.1983 6 Ob 1511/83 4 Ob 58... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.11.1983

RS OGH 1983/11/18 6Ob1511/83, 6Ob620/84, 4Ob583/87

Norm: EO §382 Z8 lita IVCJN §49a Abs1 Z5ZPO idF Nov 1983 §502 Abs5 I
Rechtssatz: Das Verfahren über einen Sicherungsantrag nach § 382 Z 8 lit b EO ist kein Teil des Scheidungsverfahrens; der Gegenstand des Sicherungsverfahrens macht dieses nicht zu einem nach § 502 Abs 5 ZPO qualifizierten Verfahren. Der Gegenstand eines Sicherungsverfahrens nach § 382 Z 8 lit b EO ist vielmehr dadurch gekennzeichnet, daß über ihn ein dem § 49 a Abs 1 Z 5 JN en... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.11.1983

RS OGH 1983/11/18 6Ob1511/83, 4Ob583/87

Norm: EO §382 Z8 litb IVCZPO idF Nov 1983 §500 Abs2 und 3 IIIaZPO idF Nov 1983 §527 Abs1 Satz2 C
Rechtssatz: Beim Verfahren über einen Sicherungsantrag nach § 382 Z 8 lit b EO sind Aussprüche nach §§ 527 Abs 1, Satz 2, 500 Abs 2 und 3 ZPO erforderlich. Entscheidungstexte 6 Ob 1511/83 Entscheidungstext OGH 18.11.1983 6 Ob 1511/83 4 Ob 58... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.11.1983

RS OGH 1983/6/9 6Ob677/83

Norm: EO §382 IEO §389 VA
Rechtssatz: Nötigung, Irrtum und Wertmißverhältnis unterliegen der Bescheinigungspflicht der Partei, die sich auf die genannten Umstände stützen will. Entscheidungstexte 6 Ob 677/83 Entscheidungstext OGH 09.06.1983 6 Ob 677/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0004882 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.06.1983

RS OGH 1983/5/11 1Ob624/83

Norm: EO §381 Z2 DEO §382 Z5 II5HGB §109HGB §110HGB §114HGB §117HGB §122
Rechtssatz: Bei geänderten Verhältnissen, insbesondere bei schlechtem Geschäftsgang, kann die einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag (ausdrücklich oder schlüssig) zuerkannte Geschäftsführervergütung durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt werden. Der Anspruch, die Entnahme von Geschäftsführerbezügen (über ein bestimmtes Ausmaß hinaus) bis zu dieser Entscheidung ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1983

RS OGH 1983/5/11 1Ob624/83

Norm: EO §381 Z2 DEO §382 Z5 II5HGB §109HGB §110HGB §114HGB §117HGB §122
Rechtssatz: Bei geänderten Verhältnissen, insbesondere bei schlechtem Geschäftsgang, kann die einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag (ausdrücklich oder schlüssig) zuerkannte Geschäftsführervergütung durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt werden. Der Anspruch, die Entnahme von Geschäftsführerbezügen (über ein bestimmtes Ausmaß hinaus) bis zu dieser Entscheidung ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1983

RS OGH 1983/4/27 3Ob561/83, 6Ob597/88

Norm: ABGB §92 Abs2 DEO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Das gemeinsame Wohnen ist die Regel, von der § 92 ABGB und § 382 Z 8 lit b EO Ausnahmen gestatten. Ein Vergleich zwischen § 92 Abs 2 ABGB und § 382 Z 8 lit b EO ergibt, daß die in der zweiten Bestimmung vorgesehene Maßnahme an wesentlich strengere Voraussetzungen geknüpft ist. Entscheidungstexte 3 Ob 561/83 Entscheidungstext OGH 27... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1983

RS OGH 1983/4/27 3Ob561/83, 6Ob514/91, 7Ob554/93, 1Ob608/93, 4Ob541/94, 6Ob576/95

Norm: EO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Ein Zustand ist für jemanden unerträglich, wenn er das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit, die Freiheit, die Ehre oder in größerem Ausmaß das Vermögen ernstlich bedroht und deshalb umgehend geändert werden muß. Entscheidungstexte 3 Ob 561/83 Entscheidungstext OGH 27.04.1983 3 Ob 561/83 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1983

RS OGH 1983/4/27 3Ob561/83

Norm: ABGB §92 Abs2 DEO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Gelegentliche Entgleisungen oder Kurzschlußhandlungen nicht besonders schwerer Art, die menschlich verständliche Reaktionen auf das Verhalten des anderen Ehegatten darstellen, oder die allgemein gespannte und als quälend empfundene Atmosphäre kurz vor oder während eines Scheidungsverfahrens machen für sich allein das weitere Zusammenleben möglicherweise unzumutbar (und berechtigen daher gemäß... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1983

RS OGH 1983/4/27 3Ob561/83, 6Ob597/88

Norm: ABGB §92 Abs2 DEO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Das gemeinsame Wohnen ist die Regel, von der § 92 ABGB und § 382 Z 8 lit b EO Ausnahmen gestatten. Ein Vergleich zwischen § 92 Abs 2 ABGB und § 382 Z 8 lit b EO ergibt, daß die in der zweiten Bestimmung vorgesehene Maßnahme an wesentlich strengere Voraussetzungen geknüpft ist. Entscheidungstexte 3 Ob 561/83 Entscheidungstext OGH 27... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1983

RS OGH 1983/4/27 3Ob561/83, 6Ob514/91, 7Ob554/93, 1Ob608/93, 4Ob541/94, 6Ob576/95

Norm: EO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Ein Zustand ist für jemanden unerträglich, wenn er das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit, die Freiheit, die Ehre oder in größerem Ausmaß das Vermögen ernstlich bedroht und deshalb umgehend geändert werden muß. Entscheidungstexte 3 Ob 561/83 Entscheidungstext OGH 27.04.1983 3 Ob 561/83 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1983

RS OGH 1983/4/27 3Ob561/83

Norm: ABGB §92 Abs2 DEO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Gelegentliche Entgleisungen oder Kurzschlußhandlungen nicht besonders schwerer Art, die menschlich verständliche Reaktionen auf das Verhalten des anderen Ehegatten darstellen, oder die allgemein gespannte und als quälend empfundene Atmosphäre kurz vor oder während eines Scheidungsverfahrens machen für sich allein das weitere Zusammenleben möglicherweise unzumutbar (und berechtigen daher gemäß... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1983

RS OGH 1982/12/15 3Ob176/82, 6Ob629/83, 2Ob94/02s

Norm: ABGB §94EO §382 Z8 lita IIIH
Rechtssatz: Es gibt keinen im ordentlichen Verfahren durchzusetzenden normalen Unterhaltsanspruch und unabhängig davon und zusätzlich dazu auch noch einen nur im Provisorialverfahren zu begründenden einstweiligen Unterhaltsanspruch. Durch die EV wird vielmehr derselbe Unterhaltsanspruch, der auch mit der Unterhaltsklage geltend gemacht wird, der besonderen Rechtsnatur eines Beschlusses nach § 382 Z 8 lit a EO ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1982

RS OGH 1982/12/15 3Ob176/82

Norm: EO §382 Z8 lita IIIFEO §382 Z8 lita IIIGEO §382 Z8 lita IIIH
Rechtssatz: Der Anspruch auf Unterhalt wird durch den Umstand, daß die Unterhaltsklage wegen örtlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen wurde, in keiner Weise berührt; eine Exekution, die auf Grund einer EV, die nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt wurde und deren Wirksamkeit infolge Zeitablaufes weggefallen ist, geführt wird, kann deshalb nicht mit Oppositionsklage bekämpf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1982

RS OGH 1982/12/15 3Ob176/82, 6Ob629/83, 2Ob94/02s

Norm: ABGB §94EO §382 Z8 lita IIIH
Rechtssatz: Es gibt keinen im ordentlichen Verfahren durchzusetzenden normalen Unterhaltsanspruch und unabhängig davon und zusätzlich dazu auch noch einen nur im Provisorialverfahren zu begründenden einstweiligen Unterhaltsanspruch. Durch die EV wird vielmehr derselbe Unterhaltsanspruch, der auch mit der Unterhaltsklage geltend gemacht wird, der besonderen Rechtsnatur eines Beschlusses nach § 382 Z 8 lit a EO ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1982

RS OGH 1982/12/15 3Ob176/82

Norm: EO §382 Z8 lita IIIFEO §382 Z8 lita IIIGEO §382 Z8 lita IIIH
Rechtssatz: Der Anspruch auf Unterhalt wird durch den Umstand, daß die Unterhaltsklage wegen örtlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen wurde, in keiner Weise berührt; eine Exekution, die auf Grund einer EV, die nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt wurde und deren Wirksamkeit infolge Zeitablaufes weggefallen ist, geführt wird, kann deshalb nicht mit Oppositionsklage bekämpf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1982

RS OGH 1982/11/24 6Ob821/82 (6Ob822/82), 7Ob549/92

Norm: EheG §66EO §382 Z8 lita IVBEO §389 Abs1 IIICEO §389 Abs1 VA
Rechtssatz: Den unterhaltsansprechenden geschiedenen Ehegatten trifft im Falle eines noch nicht gemäß § 382 Z 8 lit a EO gerichtlich bestimmten vorläufigen Unterhaltes die Bescheinigungslast für die nach § 66 EheG anspruchsbegründenden Tatumstände, soweit sie nicht das im Eheverfahren noch strittige Verschulden betreffen. Von dieser materiellen Bescheinigungslast ist die Behauptu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1982

RS OGH 1982/11/24 6Ob821/82 (6Ob822/82), 7Ob549/92

Norm: EheG §66EO §382 Z8 lita IVBEO §389 Abs1 IIICEO §389 Abs1 VA
Rechtssatz: Den unterhaltsansprechenden geschiedenen Ehegatten trifft im Falle eines noch nicht gemäß § 382 Z 8 lit a EO gerichtlich bestimmten vorläufigen Unterhaltes die Bescheinigungslast für die nach § 66 EheG anspruchsbegründenden Tatumstände, soweit sie nicht das im Eheverfahren noch strittige Verschulden betreffen. Von dieser materiellen Bescheinigungslast ist die Behauptu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1982

RS OGH 1982/10/17 6Ob715/79, 4Ob539/82, 2Ob591/82, 6Ob532/88, 4Ob596/88, 7Ob509/92, 2Ob520/94, 1Ob57

Norm: EheG §81EheG §94EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Ist zufolge zwischenzeitigen Verkaufes der Ehewohnung durch den Ehegatten eine Eigentumsübertragung nicht mehr möglich, kommen nur noch Ausgleichszahlungen gemäß § 94 EheG in Frage. Entscheidungstexte 6 Ob 715/79 Entscheidungstext OGH 17.10.1982 6 Ob 715/79 Veröff: EFSlg 34718 = MietSlg 31855 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1982

RS OGH 1982/10/17 6Ob715/79, 4Ob539/82, 2Ob591/82, 6Ob532/88, 4Ob596/88, 7Ob509/92, 2Ob520/94, 1Ob57

Norm: EheG §81EheG §94EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Ist zufolge zwischenzeitigen Verkaufes der Ehewohnung durch den Ehegatten eine Eigentumsübertragung nicht mehr möglich, kommen nur noch Ausgleichszahlungen gemäß § 94 EheG in Frage. Entscheidungstexte 6 Ob 715/79 Entscheidungstext OGH 17.10.1982 6 Ob 715/79 Veröff: EFSlg 34718 = MietSlg 31855 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1982

TE OGH 1982/10/12 2Ob563/82

Die Ehe der Parteien ist seit 18. 11. 1980 rechtskräftig geschieden. Zu 1 F 1/81 ist beim Erstgericht ein Verfahren nach §§ 81 ff. EheG zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens anhängig. Gegenstand dieses Verfahrens ist und war die Liegenschaft EZ 107 KG S, Haus G-Gasse 11, die je zur Hälfte im Eigentum der Parteien steht. Die Antragstellerin strebt die Zuweisung dieser Liegenschaft in ihr Alleineigentum an. Im Zusammenhang damit beantragte die Antragstellerin im vorliegenden V... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.1982

RS OGH 1982/10/12 2Ob563/82

Norm: EO §382 Z8 litb IVCEO §382 Z8 litc IVDZPO §405 DV
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse kann kein Auftrag nach § 382 Z 8 lit b EO ergehen; die Umdeutung eines derartigen verfehlten Antrags in einen Antrag auf einstweilig Regelung der Benützung iSd § 382 Z 8 lit c EO wäre ein Verstoß gegen § 405 ZPO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1982

TE OGH 1982/10/12 2Ob563/82

Die Ehe der Parteien ist seit 18. 11. 1980 rechtskräftig geschieden. Zu 1 F 1/81 ist beim Erstgericht ein Verfahren nach §§ 81 ff. EheG zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens anhängig. Gegenstand dieses Verfahrens ist und war die Liegenschaft EZ 107 KG S, Haus G-Gasse 11, die je zur Hälfte im Eigentum der Parteien steht. Die Antragstellerin strebt die Zuweisung dieser Liegenschaft in ihr Alleineigentum an. Im Zusammenhang damit beantragte die Antragstellerin im vorliegenden V... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.1982

RS OGH 1982/10/12 2Ob563/82

Norm: EO §382 Z8 litb IVCEO §382 Z8 litc IVDZPO §405 DV
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse kann kein Auftrag nach § 382 Z 8 lit b EO ergehen; die Umdeutung eines derartigen verfehlten Antrags in einen Antrag auf einstweilig Regelung der Benützung iSd § 382 Z 8 lit c EO wäre ein Verstoß gegen § 405 ZPO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1982

RS OGH 1982/9/22 6Ob754/82

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Das Scheidungsverfahren ist nur eine Voraussetzung für den besonderen Sicherungsvertrag nach § 382 Z 8 lit c) EO. Eine mehr oder weniger weitreichende Überschneidung der anspruchbegründeten Sachverhalte ist - im Gegensatz zu sonstigen Fällen eher beim Prozeßgericht beantragten EV zur Sicherung des klageweise erhobenen Anspruches - zufällig. In einem solchen Fall kann das Beweisanbieten in der Klage das Anbo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1982

Entscheidungen 541-570 von 1.342

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