Entscheidungen zu § 382 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1.342 Dokumente

Entscheidungen 511-540 von 1.342

RS OGH 1984/12/19 3Ob591/84, 1Ob571/94, 7Ob313/98z, 7Ob229/01d, 1Ob3/02a, 7Ob159/20p

Norm: EO §382 Z6 II6EO §382 Z7 II7
Rechtssatz: Hinsichtlich einer nicht im Eigentum des Gegners der gefährdeten Partei stehenden Liegenschaft kommt die Erlassung des Verbotes nach § 382 Z 6 EO nicht in Frage, sondern hier kann nur ein Drittverbot nach § 382 Z 7 EO in Betracht kommen. Entscheidungstexte 3 Ob 591/84 Entscheidungstext OGH 19.12.1984 3 Ob 591/84 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1984

RS OGH 1984/12/19 3Ob591/84, 4Ob505/93, 1Ob571/94, 1Ob2089/96d (1Ob2090/96a), 1Ob368/98v, 2Ob129/01m

Norm: EO §382 Z7 II7
Rechtssatz: Das Drittverbot nach § 382 Z 7 EO kann sich nicht auf Rechte, sondern nur auf Pflichten des Dritten beziehen. Dem Drittschuldner darf nicht die Ausübung irgend eines Rechtes verboten werden, sondern es kann ihm lediglich Erfüllung einer Verpflichtung untersagt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 591/84 Entscheidungstext OGH 19.12.1984 3 Ob 591/84 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1984

RS OGH 1984/12/19 3Ob591/84

Norm: EO §382 Z7 II7
Rechtssatz: Nur wenn der Drittschuldner - etwa gebunden an eine schon erteilte Weisung im Rahmen des Treuhandverhältnisses - gegenüber der Gegnerin der gefährdeten Parteien schon verpflichtet wäre, eine Liegenschaft in einer ganz bestimmten Weise zu veräußern, könnte ihm die Erfüllung dieser Verpflichtung untersagt werden, wenn dadurch die Rechte der gefährdeten Parteien gesichert werden könnten. Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1984

RS OGH 1984/12/19 3Ob591/84, 1Ob147/00z, 7Ob153/14x, 1Ob246/15f

Norm: ABGB §358 IIIEO §294 KEO §325EO §382 Z7 II7
Rechtssatz: Gläubiger des Treugebers können auf das Treugut nur im Wege der Exekution auf die Ansprüche des Treugebers gegen den Treuhänder greifen, weil dieses für die Dauer der Treuhand zwar wohl wirtschaftlich nicht aber rechtlich dem Vermögen des Treugebers zuzurechnen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 591/84 Entscheidungstext OGH 19.12.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1984

RS OGH 1984/12/19 3Ob591/84

Norm: EO §382 Z6 II6
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung darf sich nur gegen die Gegnerin der gefährdeten Partei richten. Entscheidungstexte 3 Ob 591/84 Entscheidungstext OGH 19.12.1984 3 Ob 591/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0005095 Dokumentnummer JJR_19841219_OGH0002_0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1984

RS OGH 1984/12/19 3Ob591/84, 1Ob571/94, 7Ob313/98z, 7Ob229/01d, 1Ob3/02a, 7Ob159/20p

Norm: EO §382 Z6 II6EO §382 Z7 II7
Rechtssatz: Hinsichtlich einer nicht im Eigentum des Gegners der gefährdeten Partei stehenden Liegenschaft kommt die Erlassung des Verbotes nach § 382 Z 6 EO nicht in Frage, sondern hier kann nur ein Drittverbot nach § 382 Z 7 EO in Betracht kommen. Entscheidungstexte 3 Ob 591/84 Entscheidungstext OGH 19.12.1984 3 Ob 591/84 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1984

RS OGH 1984/12/19 3Ob591/84, 1Ob571/94, 7Ob313/98z, 7Ob229/01d, 1Ob3/02a, 7Ob159/20p

Norm: EO §382 Z6 II6EO §382 Z7 II7
Rechtssatz: Hinsichtlich einer nicht im Eigentum des Gegners der gefährdeten Partei stehenden Liegenschaft kommt die Erlassung des Verbotes nach § 382 Z 6 EO nicht in Frage, sondern hier kann nur ein Drittverbot nach § 382 Z 7 EO in Betracht kommen. Entscheidungstexte 3 Ob 591/84 Entscheidungstext OGH 19.12.1984 3 Ob 591/84 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1984

RS OGH 1984/12/19 3Ob591/84, 4Ob505/93, 1Ob571/94, 1Ob2089/96d (1Ob2090/96a), 1Ob368/98v, 2Ob129/01m

Norm: EO §382 Z7 II7
Rechtssatz: Das Drittverbot nach § 382 Z 7 EO kann sich nicht auf Rechte, sondern nur auf Pflichten des Dritten beziehen. Dem Drittschuldner darf nicht die Ausübung irgend eines Rechtes verboten werden, sondern es kann ihm lediglich Erfüllung einer Verpflichtung untersagt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 591/84 Entscheidungstext OGH 19.12.1984 3 Ob 591/84 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1984

RS OGH 1984/12/19 3Ob591/84

Norm: EO §382 Z7 II7
Rechtssatz: Nur wenn der Drittschuldner - etwa gebunden an eine schon erteilte Weisung im Rahmen des Treuhandverhältnisses - gegenüber der Gegnerin der gefährdeten Parteien schon verpflichtet wäre, eine Liegenschaft in einer ganz bestimmten Weise zu veräußern, könnte ihm die Erfüllung dieser Verpflichtung untersagt werden, wenn dadurch die Rechte der gefährdeten Parteien gesichert werden könnten. Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1984

RS OGH 1984/12/19 3Ob591/84, 1Ob147/00z, 7Ob153/14x, 1Ob246/15f

Norm: ABGB §358 IIIEO §294 KEO §325EO §382 Z7 II7
Rechtssatz: Gläubiger des Treugebers können auf das Treugut nur im Wege der Exekution auf die Ansprüche des Treugebers gegen den Treuhänder greifen, weil dieses für die Dauer der Treuhand zwar wohl wirtschaftlich nicht aber rechtlich dem Vermögen des Treugebers zuzurechnen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 591/84 Entscheidungstext OGH 19.12.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1984

RS OGH 1984/12/19 3Ob591/84

Norm: EO §382 Z6 II6
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung darf sich nur gegen die Gegnerin der gefährdeten Partei richten. Entscheidungstexte 3 Ob 591/84 Entscheidungstext OGH 19.12.1984 3 Ob 591/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0005095 Dokumentnummer JJR_19841219_OGH0002_0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1984

RS OGH 1984/10/11 6Ob620/84, 6Ob575/85

Norm: EO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung nach § 382 Z 8 lit b EO dient nicht unmittelbar einer Sicherung des Anspruches auf Auflösung der ehe durch Richterspruch, indem während des gerichtlichen Verfahrens die Person des einen Ehepartners der aufzulösenden Ehe vor dem anderen vor einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Unversehrtheit bewahrt werden soll. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1984

RS OGH 1984/10/11 6Ob620/84, 6Ob575/85

Norm: EO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung nach § 382 Z 8 lit b EO dient nicht unmittelbar einer Sicherung des Anspruches auf Auflösung der ehe durch Richterspruch, indem während des gerichtlichen Verfahrens die Person des einen Ehepartners der aufzulösenden Ehe vor dem anderen vor einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Unversehrtheit bewahrt werden soll. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1984

TE OGH 1984/5/30 3Ob33/84

Begründung: Die betreibende Partei beantragte zunächst, ihr gegen die beiden Verpflichteten zur Hereinbringung von 459.222,50 S sA die Exekution durch Pfändung der den beiden Verpflichteten aus dem Safevertrag mit der B***** Aktiengesellschaft Safe Nr. ***** zustehenden Rechte zu bewilligen. Es möge an die verpflichteten Parteien das Gebot erlassen werden, sich jeder Verfügung über die ihnen zustehenden Rechte, insbesondere der Öffnung bzw Entnahme aus dem Safe Nr. ***** zu enthalte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.05.1984

RS OGH 1984/5/10 6Ob629/83, 3Ob2065/96i, 3Ob219/98x, 2Ob94/02s

Norm: EO §382 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Der im Zusammenhang mit einem Unterhalts-(Erhöhungs-)Begehren einstweilen bestimmte Unterhalt ist gerichtlich aufgetragene Vorschußleistung (ausdr Abl v Heller-Berger-Stix, 2771). Der strittige Unterhaltsanspruch wird nur im Umfang der Entscheidung im ordentlichen Verfahren und erst im Zeitpunkt der Rechtskraft dieser Entscheidung getilgt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1984

RS OGH 1984/5/10 6Ob629/83, 9Ob226/99x, 2Ob94/02s

Norm: EO §382 Z8 lita IIIFEO §382 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Eine Einschränkung des Leistungsbefehles im Urteil um die Höhe der geleisteten Beträge an Provisorialunterhalt ist nicht gerechtfertigt. Entscheidungstexte 6 Ob 629/83 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 6 Ob 629/83 EvBl 1984/15 S 608 9 Ob 226/99x Entscheidungstext OGH 01... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1984

RS OGH 1984/5/10 6Ob629/83, 3Ob2065/96i, 3Ob219/98x, 2Ob94/02s

Norm: EO §382 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Der im Zusammenhang mit einem Unterhalts-(Erhöhungs-)Begehren einstweilen bestimmte Unterhalt ist gerichtlich aufgetragene Vorschußleistung (ausdr Abl v Heller-Berger-Stix, 2771). Der strittige Unterhaltsanspruch wird nur im Umfang der Entscheidung im ordentlichen Verfahren und erst im Zeitpunkt der Rechtskraft dieser Entscheidung getilgt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1984

RS OGH 1984/5/10 6Ob629/83, 9Ob226/99x, 2Ob94/02s

Norm: EO §382 Z8 lita IIIFEO §382 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Eine Einschränkung des Leistungsbefehles im Urteil um die Höhe der geleisteten Beträge an Provisorialunterhalt ist nicht gerechtfertigt. Entscheidungstexte 6 Ob 629/83 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 6 Ob 629/83 EvBl 1984/15 S 608 9 Ob 226/99x Entscheidungstext OGH 01... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1984

TE OGH 1984/5/8 4Ob508/84

Zwischen den Streitteilen ist ein Ehescheidungsverfahren anhängig. Die Ehegatten wohnen getrennt, die Beklagte in der früheren gemeinsamen Ehewohnung Wien 21., S-Gasse 28, der Kläger bei seiner Lebensgefährtin und deren beiden Kindern in M, A-Straße 26. Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer eines als Zweitwohnsitz gewidmeten Einfamilienhauses mit Garten in N, das die Beklagte und die Tochter der Streitteile, die am 7. 1. 1968 geborene mj. Daniela, seit der Trennung der Streitt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob508/84, 6Ob757/85, 6Ob532/88, 4Ob526/91, 7Ob509/92, 1Ob10/94, 7Ob34/01b, 9Ob124/0

Norm: EO §381 AEO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: § 382 Z 8 lit c EO enthält zwei Tatbestände. Während die Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse eine einstweilige Verfügung zur Sicherung künftiger Leistungsansprüche darstellt, die nur unter der Voraussetzung der Anspruchsbescheinigung und Gefahrenbescheinigung bewilligt werden darf, wird durch die einstweilige Regelung der Benützung ehelichen Gebrauchsvermögens kein (kün... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob508/84, 3Ob503/87 (3Ob504/87), 4Ob561/88, 7Ob613/88, 4Ob605/88, 6Ob514/91, 2Ob554

Norm: EO §381 AEO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Der Antrag auf einstweilige Regelung der Benützung ehelichen Gebrauchsvermögens bedarf, anders als der Antrag auf Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse, keiner besonderen Gefahrenbescheinigung im Sinne des § 381 EO (unter Ablehnung der Entscheidung 1 Ob 724/82 (= EFSlg 42000)). Für den Antrag auf einstweilige Regelung der Benützung ehelichen Gebrauchsvermögens genügt es j... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob508/84

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Die Bestimmung eines einstweilen zu leistenden Unterhaltes wird von Lehre und Rechtsprechtung begrifflichnicht als einstweilige Verfügung im Sinne der Exekutionsordnung angesehen, weil dadurch nicht ein Leistungsanspruch gesichert werden soll, sondern dem Berechtigten einstweilen ein Unterhalt zugebilligt wird. Analoges gilt für den Antrag auf einstweilige Regelung der Benützung ehelichen Gebrauchsvermögens... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob508/84, 4Ob605/88, 4Ob3/98i, 1Ob177/20s

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Das Gesetz stellt für die Lösung der Frage, in welcher Weise die einstweilige Benützung ehelichen Gebrauchsvermögens während eines anhängigen Ehescheidungsverfahrens zu regeln ist, besondere Grundsätze nicht auf. Auch bei der vorläufigen Regelung sind aber, soweit dies mit dem Wesen der nur auf vorläufige Benützung und nicht auf endgültige Aufteilung gerichteten Provisorialentscheidung vereinbar ist, die Au... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob508/84

Norm: EO §382 Z8 litc IVDZPO §502 Abs4 Z1 HIII2
Rechtssatz: Die Rechtsfrage des Verfahrensrechtes, ob der Antrag auf einstweilige Regelung der Benützung ehelichen Grauchsvermögens (§ 382 Z 8 lit c erster Fall EO) einer besonderen Gefahrenbescheinigung im Sinne des § 381 EO bedarf, ist eine iS des § 502 Abs 4 Z1 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 508/84 Entscheidungstext OGH 08.05.1984 4... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

TE OGH 1984/5/8 4Ob508/84

Zwischen den Streitteilen ist ein Ehescheidungsverfahren anhängig. Die Ehegatten wohnen getrennt, die Beklagte in der früheren gemeinsamen Ehewohnung Wien 21., S-Gasse 28, der Kläger bei seiner Lebensgefährtin und deren beiden Kindern in M, A-Straße 26. Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer eines als Zweitwohnsitz gewidmeten Einfamilienhauses mit Garten in N, das die Beklagte und die Tochter der Streitteile, die am 7. 1. 1968 geborene mj. Daniela, seit der Trennung der Streitt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob508/84, 6Ob757/85, 6Ob532/88, 4Ob526/91, 7Ob509/92, 1Ob10/94, 7Ob34/01b, 9Ob124/0

Norm: EO §381 AEO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: § 382 Z 8 lit c EO enthält zwei Tatbestände. Während die Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse eine einstweilige Verfügung zur Sicherung künftiger Leistungsansprüche darstellt, die nur unter der Voraussetzung der Anspruchsbescheinigung und Gefahrenbescheinigung bewilligt werden darf, wird durch die einstweilige Regelung der Benützung ehelichen Gebrauchsvermögens kein (kün... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob508/84, 3Ob503/87 (3Ob504/87), 4Ob561/88, 7Ob613/88, 4Ob605/88, 6Ob514/91, 2Ob554

Norm: EO §381 AEO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Der Antrag auf einstweilige Regelung der Benützung ehelichen Gebrauchsvermögens bedarf, anders als der Antrag auf Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse, keiner besonderen Gefahrenbescheinigung im Sinne des § 381 EO (unter Ablehnung der Entscheidung 1 Ob 724/82 (= EFSlg 42000)). Für den Antrag auf einstweilige Regelung der Benützung ehelichen Gebrauchsvermögens genügt es j... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob508/84

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Die Bestimmung eines einstweilen zu leistenden Unterhaltes wird von Lehre und Rechtsprechtung begrifflichnicht als einstweilige Verfügung im Sinne der Exekutionsordnung angesehen, weil dadurch nicht ein Leistungsanspruch gesichert werden soll, sondern dem Berechtigten einstweilen ein Unterhalt zugebilligt wird. Analoges gilt für den Antrag auf einstweilige Regelung der Benützung ehelichen Gebrauchsvermögens... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob508/84, 4Ob605/88, 4Ob3/98i, 1Ob177/20s

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Das Gesetz stellt für die Lösung der Frage, in welcher Weise die einstweilige Benützung ehelichen Gebrauchsvermögens während eines anhängigen Ehescheidungsverfahrens zu regeln ist, besondere Grundsätze nicht auf. Auch bei der vorläufigen Regelung sind aber, soweit dies mit dem Wesen der nur auf vorläufige Benützung und nicht auf endgültige Aufteilung gerichteten Provisorialentscheidung vereinbar ist, die Au... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob508/84

Norm: EO §382 Z8 litc IVDZPO §502 Abs4 Z1 HIII2
Rechtssatz: Die Rechtsfrage des Verfahrensrechtes, ob der Antrag auf einstweilige Regelung der Benützung ehelichen Grauchsvermögens (§ 382 Z 8 lit c erster Fall EO) einer besonderen Gefahrenbescheinigung im Sinne des § 381 EO bedarf, ist eine iS des § 502 Abs 4 Z1 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 508/84 Entscheidungstext OGH 08.05.1984 4... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

Entscheidungen 511-540 von 1.342

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