Norm
EheG §81Rechtssatz
Ist zufolge zwischenzeitigen Verkaufes der Ehewohnung durch den Ehegatten eine Eigentumsübertragung nicht mehr möglich, kommen nur noch Ausgleichszahlungen gemäß § 94 EheG in Frage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0006097Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2015