Norm
EO §382 Z8 litb IVCRechtssatz
Ein Zustand ist für jemanden unerträglich, wenn er das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit, die Freiheit, die Ehre oder in größerem Ausmaß das Vermögen ernstlich bedroht und deshalb umgehend geändert werden muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0006004Dokumentnummer
JJR_19830427_OGH0002_0030OB00561_8300000_003