Entscheidungen zu § 382 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1.342 Dokumente

Entscheidungen 631-660 von 1.342

RS OGH 1979/11/13 5Ob731/79, 1Ob741/82

Norm: ABGB §97EO §382 Z6 II6
Rechtssatz: Aus der Zulassung einer EV gem § 382 Z 6 EO zur Sicherung des Anspruches auf die Benützung einer bestimmten Wohnung kann kein dinglicher Anspruch des Wohnungsberechtigten auf Verbücherung eines Belastungsverbotes und Veräußerungsverbotes sowie einer Dienstbarkeit an der Wohnung entnommen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 731/79 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1979

RS OGH 1979/11/6 5Ob721/79 (5Ob722/79)

Norm: EO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Ein dringendes Wohnbedürfnis kann vom Antragsgegner nicht dadurch verneint werden, daß er die Antragsgegnerin auf das Wohnen bei einem anderen Mann verweist, aber zugleich dieses Wohnen im Ehescheidungsverfahren als schwere Eheverfehlung anlastet. Entscheidungstexte 5 Ob 721/79 Entscheidungstext OGH 06.11.1979 5 Ob 721/79 EFSlg 34694 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1979

RS OGH 1979/11/6 5Ob721/79 (5Ob722/79)

Norm: EO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Ein dringendes Wohnbedürfnis kann vom Antragsgegner nicht dadurch verneint werden, daß er die Antragsgegnerin auf das Wohnen bei einem anderen Mann verweist, aber zugleich dieses Wohnen im Ehescheidungsverfahren als schwere Eheverfehlung anlastet. Entscheidungstexte 5 Ob 721/79 Entscheidungstext OGH 06.11.1979 5 Ob 721/79 EFSlg 34694 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1979

RS OGH 1979/10/24 6Ob727/79 (6Ob728/79)

Norm: EO §382 Z2 II2
Rechtssatz: Anordnung der Verwaltung gemäß § 382 Z 2 EO zur Hintanhaltung einer weiteren Wertminderung der Waldflächen zufolge Vernachlässigung der Waldpflege sowie Hintanhaltung nicht sachgerechter Schlägerungen. Entscheidungstexte 6 Ob 727/79 Entscheidungstext OGH 24.10.1979 6 Ob 727/79 European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1979

RS OGH 1979/10/24 6Ob727/79 (6Ob728/79)

Norm: EO §382 Z2 II2
Rechtssatz: Anordnung der Verwaltung gemäß § 382 Z 2 EO zur Hintanhaltung einer weiteren Wertminderung der Waldflächen zufolge Vernachlässigung der Waldpflege sowie Hintanhaltung nicht sachgerechter Schlägerungen. Entscheidungstexte 6 Ob 727/79 Entscheidungstext OGH 24.10.1979 6 Ob 727/79 European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1979

RS OGH 1979/10/17 6Ob715/79

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Bejahung der konkreten Gefahr, daß der Beklagte im Verlauf des Scheidungsverfahrens das gesamte eheliche Gebrauchsvermögen versilbere und damit dessen Aufteilung sowie die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse verhindere. Entscheidungstexte 6 Ob 715/79 Entscheidungstext OGH 17.10.1979 6 Ob 715/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1979

RS OGH 1979/10/17 6Ob715/79

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Bejahung der konkreten Gefahr, daß der Beklagte im Verlauf des Scheidungsverfahrens das gesamte eheliche Gebrauchsvermögen versilbere und damit dessen Aufteilung sowie die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse verhindere. Entscheidungstexte 6 Ob 715/79 Entscheidungstext OGH 17.10.1979 6 Ob 715/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1979

RS OGH 1979/8/30 7Ob715/79, 1Ob601/82

Norm: EO §382 Z8 litc IVDEO §402
Rechtssatz: Auch für EV bezüglich der einstweiligen Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse gilt der Grundsatz, daß sie auch vor Einleitung des Prozesses erlassen werden können. Entscheidungstexte 7 Ob 715/79 Entscheidungstext OGH 30.08.1979 7 Ob 715/79 JBl 1980,268 1 Ob 601/8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1979

RS OGH 1979/8/30 7Ob715/79, 1Ob601/82, 1Ob2230/96i

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Die Anomalie der EV zur Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse gegenüber anderen EV besteht darin, daß nicht nur der Kläger seinen mit der Klage geltend gemachten Anspruch, sondern auch der Beklagte seinen Anspruch auf Aufteilung durch einstweilige Verfügung sichern kann. Entscheidungstexte 7 Ob 715/79 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1979

RS OGH 1979/8/30 7Ob715/79, 6Ob622/80, 1Ob601/82

Norm: EO §382 Z8 litc IVDEO §391 Abs2 IIA
Rechtssatz: Solange ein Eheauflösungsverfahren anhängig ist oder seine Anhängigmachung bevorsteht, ist die Voraussetzung für die Erlassung einer EV zur Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse gegeben. Entscheidungstexte 7 Ob 715/79 Entscheidungstext OGH 30.08.1979 7 Ob 715/79 JBl 1980,268 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1979

RS OGH 1979/8/30 7Ob715/79, 1Ob601/82

Norm: EO §382 Z8 litc IVDEO §402
Rechtssatz: Auch für EV bezüglich der einstweiligen Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse gilt der Grundsatz, daß sie auch vor Einleitung des Prozesses erlassen werden können. Entscheidungstexte 7 Ob 715/79 Entscheidungstext OGH 30.08.1979 7 Ob 715/79 JBl 1980,268 1 Ob 601/8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1979

RS OGH 1979/8/30 7Ob715/79, 1Ob601/82, 1Ob2230/96i

Norm: EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Die Anomalie der EV zur Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse gegenüber anderen EV besteht darin, daß nicht nur der Kläger seinen mit der Klage geltend gemachten Anspruch, sondern auch der Beklagte seinen Anspruch auf Aufteilung durch einstweilige Verfügung sichern kann. Entscheidungstexte 7 Ob 715/79 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1979

RS OGH 1979/8/30 7Ob715/79, 6Ob622/80, 1Ob601/82

Norm: EO §382 Z8 litc IVDEO §391 Abs2 IIA
Rechtssatz: Solange ein Eheauflösungsverfahren anhängig ist oder seine Anhängigmachung bevorsteht, ist die Voraussetzung für die Erlassung einer EV zur Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse gegeben. Entscheidungstexte 7 Ob 715/79 Entscheidungstext OGH 30.08.1979 7 Ob 715/79 JBl 1980,268 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1979

TE OGH 1979/8/29 1Ob678/79

Die Beklagte ist Erbin nach dem am 5. April 1975 verstorbenen Fritz H, des früheren Ehemanns der Klägerin, von dem sie am 3. November 1967 aus seinem überwiegenden Verschulden rechtskräftig geschieden wurde. Bis zu seinem Tode bezahlte Fritz H der Klägerin einen monatlichen Unterhalt von 2500 S. Die Klägerin begehrt von der Beklagten unter Hinweis auf das Ausmaß der Verlassenschaft die Bezahlung eines monatlichen Unterhalts von 3000 S und beantragte im Laufe des Rechtsstreites die ein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.08.1979

TE OGH 1979/8/29 1Ob678/79

Die Beklagte ist Erbin nach dem am 5. April 1975 verstorbenen Fritz H, des früheren Ehemanns der Klägerin, von dem sie am 3. November 1967 aus seinem überwiegenden Verschulden rechtskräftig geschieden wurde. Bis zu seinem Tode bezahlte Fritz H der Klägerin einen monatlichen Unterhalt von 2500 S. Die Klägerin begehrt von der Beklagten unter Hinweis auf das Ausmaß der Verlassenschaft die Bezahlung eines monatlichen Unterhalts von 3000 S und beantragte im Laufe des Rechtsstreites die ein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.08.1979

RS OGH 1979/8/29 1Ob678/79, 2Ob128/16m

Norm: ABGB idF ErbRÄG 2015 §747ABGB §796EheG §78EO §382 Z8 lita IVA
Rechtssatz: Sieht man von der neuen Unterhaltspflicht der Ehefrau ab, besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass mit der Neufassung des § 382 Z 8 EO durch das BGBl 1975/412 der Kreis der Personen, die zur Leistung eines einstweiligen Unterhalts verpflichtet werden können, erweitert werden sollte. § 382 Z 8 lit a EO ist daher auf Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten gegen d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1979

RS OGH 1979/8/29 1Ob678/79, 8Ob632/87, 4Ob2371/96x, 6Ob228/01z

Norm: EheG §78EO §379 AEO §379 BEO §382 Z8 lita IVBEO §382 Z8 lita IIIB
Rechtssatz: Für Unterhaltsforderungen auf die § 382 Z 8 lit a EO nicht anwendbar ist, kann eine einstweilige Verfügung nach § 379 EO bewilligt werden, es stehen aber nur die Sicherungsmittel des § 379 Abs 3 EO zur Verfügung, welche Bestimmung im Gegensatz zu § 382 Z 8 lit a EO eine vorläufige Vorwegnahme der Entscheidung zum Prozeß nicht gestatten. Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1979

RS OGH 1979/8/29 1Ob678/79, 2Ob128/16m

Norm: ABGB idF ErbRÄG 2015 §747ABGB §796EheG §78EO §382 Z8 lita IVA
Rechtssatz: Sieht man von der neuen Unterhaltspflicht der Ehefrau ab, besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass mit der Neufassung des § 382 Z 8 EO durch das BGBl 1975/412 der Kreis der Personen, die zur Leistung eines einstweiligen Unterhalts verpflichtet werden können, erweitert werden sollte. § 382 Z 8 lit a EO ist daher auf Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten gegen d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1979

RS OGH 1979/8/29 1Ob678/79, 8Ob632/87, 4Ob2371/96x, 6Ob228/01z

Norm: EheG §78EO §379 AEO §379 BEO §382 Z8 lita IVBEO §382 Z8 lita IIIB
Rechtssatz: Für Unterhaltsforderungen auf die § 382 Z 8 lit a EO nicht anwendbar ist, kann eine einstweilige Verfügung nach § 379 EO bewilligt werden, es stehen aber nur die Sicherungsmittel des § 379 Abs 3 EO zur Verfügung, welche Bestimmung im Gegensatz zu § 382 Z 8 lit a EO eine vorläufige Vorwegnahme der Entscheidung zum Prozeß nicht gestatten. Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1979

RS OGH 1979/6/6 6Ob643/79, 6Ob620/84, 4Ob2333/96h

Norm: EO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Die notwendigen Schlüsse auf die künftige Entwicklung können nur auf Grund bereits gegebener Zustände und Ereignisse der Vergangenheit gezogen werden. Je vereinzelter oder an sich geringfügiger die in der Vergangenheit liegenden Beeinträchtigungen waren, desto wesentlicher sind ihr Anlaß und die jeweiligen Begleitumstände sowie die allgemeine Folgeentwicklung im Zusammenleben, um eine hinreichend zuverlässi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.06.1979

RS OGH 1979/6/6 6Ob643/79, 6Ob620/84, 4Ob2333/96h

Norm: EO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Die notwendigen Schlüsse auf die künftige Entwicklung können nur auf Grund bereits gegebener Zustände und Ereignisse der Vergangenheit gezogen werden. Je vereinzelter oder an sich geringfügiger die in der Vergangenheit liegenden Beeinträchtigungen waren, desto wesentlicher sind ihr Anlaß und die jeweiligen Begleitumstände sowie die allgemeine Folgeentwicklung im Zusammenleben, um eine hinreichend zuverlässi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.06.1979

RS OGH 1979/5/16 3Ob543/79, 7Ob695/86, 1Ob635/88

Norm: EO §382 Z8 IIIAEO §382 Z8 IVD
Rechtssatz: Am exekutionsrechtlichen Charakter der nach § 382 Z 8 EO erlassenen EV hat sich weder durch EheRwG BGBl 1975/412 noch durch EheRÄG BGBl 1978/280 etwas geändert. Entscheidungstexte 3 Ob 543/79 Entscheidungstext OGH 16.05.1979 3 Ob 543/79 EvBl 1979/192 S 495 7 Ob 695/86 Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.1979

RS OGH 1979/5/16 3Ob543/79, 7Ob695/86, 1Ob635/88

Norm: EO §382 Z8 IIIAEO §382 Z8 IVD
Rechtssatz: Am exekutionsrechtlichen Charakter der nach § 382 Z 8 EO erlassenen EV hat sich weder durch EheRwG BGBl 1975/412 noch durch EheRÄG BGBl 1978/280 etwas geändert. Entscheidungstexte 3 Ob 543/79 Entscheidungstext OGH 16.05.1979 3 Ob 543/79 EvBl 1979/192 S 495 7 Ob 695/86 Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.1979

RS OGH 1979/5/9 3Ob542/79

Norm: EO §382 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Eine EV nach § 382 Z 8a EO kann nur zur Durchsetzung eines dem Antragsteller nach dem materiellen Recht zustehenden Unterhaltsanspruches, nicht aber allfälliger sonstiger Ansprüche, etwa auch im Sinne eines billigen Ausgleiches der von ihm erbrachten Unterhaltsleistungen, bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 542/79 Entscheidungstext OGH 09.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.05.1979

RS OGH 1979/5/9 3Ob542/79

Norm: EO §382 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Eine EV nach § 382 Z 8a EO kann nur zur Durchsetzung eines dem Antragsteller nach dem materiellen Recht zustehenden Unterhaltsanspruches, nicht aber allfälliger sonstiger Ansprüche, etwa auch im Sinne eines billigen Ausgleiches der von ihm erbrachten Unterhaltsleistungen, bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 542/79 Entscheidungstext OGH 09.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.05.1979

RS OGH 1979/4/25 3Ob521/79, 1Ob678/79, 5Ob542/80 (5Ob543/80), 1Ob548/80, 6Ob778/80, 3Ob591/81, 6Ob62

Norm: EO §382 IIIAEO §382 IIIFEO §382 IVAEO §382 Abs1 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Die Auferlegung eines vorläufigen Unterhalts im Sinne dieser Gesetzesstelle stellt begrifflich keine Einstweilige Verfügung im Sinne EO dar, weil dadurch nicht ein Leistungsanspruch gesichert, sondern dem Berechtigten ein in der Regel endgültig zustehender einstweiliger Unterhalt zugebilligt wird (SZ 43/182; JBl 1973,653; EvBl 1977/18 u 31). Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1979

RS OGH 1979/4/25 3Ob521/79, 5Ob542/80 (5Ob543/80), 3Ob582/81, 3Ob591/81, 7Ob561/82, 3Ob654/82, 8Ob16

Norm: EO §382 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Für die Bestimmung eines von einem Ehegatten dem anderen zu leistenden einstweiligen Unterhalts im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Scheidung der Ehe bedarf es keiner Unterhaltsklage; auch ist es irrelevant, vom wem die Scheidung begehrt wurde. Der antragstellende Ehegatte braucht nur das Bestehen des Anspruches und die Verletzung der Unterhaltspflicht, nicht aber auch das Bestehen einer Gefahr der Nich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1979

RS OGH 1979/4/25 3Ob521/79, 5Ob542/80 (5Ob543/80), 3Ob582/81, 3Ob591/81, 7Ob561/82, 3Ob654/82, 8Ob16

Norm: EO §382 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Für die Bestimmung eines von einem Ehegatten dem anderen zu leistenden einstweiligen Unterhalts im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Scheidung der Ehe bedarf es keiner Unterhaltsklage; auch ist es irrelevant, vom wem die Scheidung begehrt wurde. Der antragstellende Ehegatte braucht nur das Bestehen des Anspruches und die Verletzung der Unterhaltspflicht, nicht aber auch das Bestehen einer Gefahr der Nich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1979

RS OGH 1979/1/17 3Ob2/79

Norm: EO §382 Z5 II5
Rechtssatz: Ein durch einstweilige Verfügung verfügtes Verbot iS des § 382 Z 5 EO ist erst mit der Zustellung des Beschlusses an den Antragsgegner vollzogen. Entscheidungstexte 3 Ob 2/79 Entscheidungstext OGH 17.01.1979 3 Ob 2/79 EvBl 1979/117 S 353 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.1979

RS OGH 1979/1/17 3Ob2/79

Norm: EO §382 Z5 II5
Rechtssatz: Ein durch einstweilige Verfügung verfügtes Verbot iS des § 382 Z 5 EO ist erst mit der Zustellung des Beschlusses an den Antragsgegner vollzogen. Entscheidungstexte 3 Ob 2/79 Entscheidungstext OGH 17.01.1979 3 Ob 2/79 EvBl 1979/117 S 353 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.1979

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