Norm
EO §382 Z6 II6Rechtssatz
Hinsichtlich einer nicht im Eigentum des Gegners der gefährdeten Partei stehenden Liegenschaft kommt die Erlassung des Verbotes nach § 382 Z 6 EO nicht in Frage, sondern hier kann nur ein Drittverbot nach § 382 Z 7 EO in Betracht kommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0005094Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.12.2020