RS OGH 1999/11/24 3Ob92/99x (3Ob93/99v)

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Veröffentlicht am 24.11.1999
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Norm

EO §381 A
EO §381 B
EO §382 II6

Rechtssatz

Dem betreibenden Gläubiger steht auf Grund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Teilungsurteils ein Anspruch auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft zu, bei dem es sich um einen anderen Anspruch im Sinn des § 381 EO handelt, der bei Gefährdung nach § 381 Z 1 EO mit einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 6 EO gesichert werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112723

Dokumentnummer

JJR_19991124_OGH0002_0030OB00092_99X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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