Norm
EO §381 ARechtssatz
Dem betreibenden Gläubiger steht auf Grund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Teilungsurteils ein Anspruch auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft zu, bei dem es sich um einen anderen Anspruch im Sinn des § 381 EO handelt, der bei Gefährdung nach § 381 Z 1 EO mit einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 6 EO gesichert werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112723Dokumentnummer
JJR_19991124_OGH0002_0030OB00092_99X0000_001