Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Gegen das Meßergebnis iSd § 5 Abs 2a lit b StVO steht dem Besch zwar nur das Beweismittel der Blutuntersuchung offen, er kann aber den Beweis einer relevanten Veränderung des Blutalkoholgehaltes bzw Atemalkoholgehaltes zwischen dem Lenken einerseits und dem ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt gemäß § 5 Abs 2a lit b StVO mit einem Gerät, das den Alkoholgehalt der Atemluft mißt und entsprechend anzeigt, führt zu einem Ergebnis - dieses kann hinsichtlich des Grades der Alkoholeinwirkung gemäß § 5 Abs 4a StVO nur durc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 23. Jänner 1992 nach einem um 19.48 Uhr an einem bestimmten Ort stattgefundenen Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden, woran er in ursächlichem Zusammenhang als Lenker eines Kraftfahrzeuges beteiligt gewesen sei, entgegen der an ihn gerichteten Aufforderung im Krankenhaus geweigert, sich einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden oder bei einer Bundespolize... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 litc;
Rechtssatz: Die Entfernung des Besch - an dem wegen Schmerzen im Brustkorb eine Atemalkoholuntersuchung nach § 5 Abs 2a lit b StVO nicht vorgenommen wurde - aus dem Krankenhaus vor Eintreffen des Polizeiamtsarztes ist als Verweigerung der Vorführung zu werten (Hinweis E 4.10.1991, 91/18/0162). Eu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. März 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 31. März 1992 1) um 0.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten und 2) sich um 0.25 Uhr an einem weiteren, näher beschriebenen Ort als Lenker dieses Fahrzeuges geweigert, den Alkoholgehalt seiner Atemluft von einem bes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. März 1992 I. um 19.42 Uhr in einem bestimmten Wachzimmer in Wien sich geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt messen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, II. um 19.25 Uhr in Wien XXII, z... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §52 Z11a;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/02/0284
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Alkotest Verweigerung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020178.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 90/02/0142 2 Stammrechtssatz Mit welchem der in Betracht kommenden Geräte (einem Alkoteströhrchen iSd § 5 Abs 2a lit a StVO oder einem "Alkoholmeßgerät" iSd § 5 Abs 2a lit b StVO) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. August 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 16. September 1990 um 23.55 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/02/0087 1 Stammrechtssatz Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO n... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 15. März 1991 gegen 18.40 im Ortsgebiet von Purkersdorf einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 1 in Richtung Wien gelenkt zu haben, wobei er 1. sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, 2. es nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden auf Höhe des Hauses X-Straße, mit dem er in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei und bei dem ein Alleebaum beschädigt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 26. Oktober 1992 um 2.30 Uhr auf einer näher angeführten Straße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem alkoholbeeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In der Beg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. April 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. Mai 1991 um 2.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf der Kaiserstraße, Wegscheidgasse, Bundesstraße B 312 und dem Hinterkaiserweg in St. Johann in Tirol bis zum Haus Hinterkaiserweg Nr. 30 gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. September 1990 um 1.05 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien ein Kraftfahrzeug gelenkt und sich nach seiner Festnahme um 1.15 Uhr und Verbringung in ein bestimmtes Wachzimmer geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt messen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe an jeweils bestimmten Orten in Wien am 10. Juni 1992 um 22.40 Uhr ein Kfz gelenkt und dabei 1. das deutlich gegebene Haltezeichen eines Sicherheitswachebeamten mittels eingeschalteter roter Signaltaschenlampe nicht beachtet, sondern sei weitergefahren; 2. die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten; 3. sich um 23.15 Uhr geweigert, seine Atemluft ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die (aufhebenden) hg. Erkenntnisse vom 23. Jänner 1991, Zl. 90/02/0155, und vom 11. November 1992, Zl. 92/02/0210, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Ersatzbescheid wurde der Beschwerdeführer neuerlich der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 und 2a lit. b StVO schuldig erkannt und hiefür bestraft. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof er... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 19. Februar 1992 um 15.40 Uhr an einem näher genannten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt zu haben, "wobei er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden" habe. Über ihn wurde eine Geldstrafe von S 20.000,-- (20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) v... mehr lesen...
Aus der - offenbar vom Beschwerdeführer selbst verfaßten - Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie aus dem hg. Erkenntnis vom 21. Oktober 1992, Zl. 92/02/0240, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1991 war der Beschwerdeführer einer am 11. April 1989 begangenen Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO für schuldig erkannt worden. Die dagegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof mit Er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte freie Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020114.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020203.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/29 91/02/0132 1 Stammrechtssatz Um die allfällige Einwirkung eines Rest(Haft-)alkohols im Munde (zufolge unmittelbar vorangegangenen Alkoholkonsums), also eine Verfälschung des Wertes auszuschließen, darf die Untersuchung nach den Verwendungsrichtlinien für Atemalko... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Die Behörde trifft die Verpflichtung, im Grunde des § 5 Abs 4b StVO zu veranlassen, daß das abgenommene Blut ausgewertet und eine Blutbestimmung vorgenommen wird. Die Behörde hätte daher f... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/29 91/02/0132 2 Stammrechtssatz Bei der Verwendung eines Atemalkoholanalysegerätes muß der Besch zur Vornahme einer Mundspülung nicht angehalten werden (Hinweis E 15.5.1991, 90/02/0204; 13.9.1991, 91/18/0111). Schlagworte Feststellung der... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Zur Verwirklichung des Tatbildes des § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO bedarf es keiner mehrmaligen Aufforderung (zur Atemalkoholuntersuchung) und Ablehnung im Wachzimmer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020112.X02 I... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;
Rechtssatz: Daß der Beschuldigte, der der Ablegung einer Atemluftprobe zugestimmt hatte, das Spülwasser (bei der beim Waschbecken im Wachzimmer vorgenommenen Mundspülung; diese ist kein notwendiger Bestandteil der Atemluftuntersuchung gewesen) nicht in das Waschbecken, sondern auf den Meldungsleger spuckte, worau... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5;
Rechtssatz: Keine Bestimmung der StVO (insb nicht der vom Beschuldigten angesprochene § 5 Abs 5) gibt einem der Begehung einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO Verdächtigen das Recht auf Durchführung einer klinischen Untersuchung zur Feststellung einer Alkoholbeeinträchtigu... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit dem angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für neun Monate vom 18. Jänner 1993 an (somit bis 18. Oktober 1993) entzogen wurde. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 90/11/0113 1 Stammrechtssatz Aus der Regelung des § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß das Ergebnis der Untersuchung der Atemluft durch ein Atemalkoholmeßgerät gem § 5 Abs 2a litb StVO nur durch die Bestimmung des Blut... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. August 1992 um 23.25 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines Kraftfahrzeuges dieses in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe eine Woche) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschw... mehr lesen...