Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/14 89/03/0289 7 Stammrechtssatz Die Übertretung des § 5 Abs 2 StVO ist bereits mit der erstmaligen Weigerung, den Alkotest vorzunehmen, vollendet; der Betroffene hat keinen Anspruch darauf, gleichsam solange aufgefordert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV §1;AtemalkoholmeßgeräteV §3;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0022 E 28. Juni 1989 RS 6 Stammrechtssatz Gendarmeriebeamten, welche für Untersuchungen mit Alkomaten besonders geschult sind, wobei sich die Schulung gemäß § 3 der V über Atemalkoholmessgeräte auch auf die Wirkungsweise, ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0024 4 Stammrechtssatz Ein Verhalten des Untersuchten, das das Zustandekommen der mittels Atemalkoholmeßgerät durchgeführten Untersuchung verhindert, gilt als Verweigerung der Atemluftprobe (Hinweis E 28.6.1989, 89/02/0022). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Wenn und solange das das Gerät bedienende Straßenaufsichtsorgan auf Grund des Verhaltens des Probanden und von Kontrollanzeigen des Gerätes davon ausgehen kann, daß zwei gültige Versuche (noch) nicht vorliegen, besteht für das Straßenaufsichtsorgan keine Veranlassung, den Ausdruck eines Meßproto... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ausf zur Bedienung eines Gerätes der Type "Alcomat M 52052-A" des Herstellers Siemens AG. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990020175.X01 ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 11. August 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug folgender Verwaltungsübertretungen schuldig erkannt (die bloß das Strafausmaß betreffende Entscheidung in Punkt 1 des Berufungsbescheides ist nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens): Er habe am 24. März 1988 um 03.29 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und sich im Zuge einer Amtshandlung in Wien 6, ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita;
Rechtssatz: Wurde die Atemluftprobe mit einem Gerät iSd § 5 Abs 2a lita StVO und nicht mit einem solchen nach § 5 Abs 2a lit b StVO vorgenommen, so liegt die Voraussetzung für eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes auf Verlangen des Lenkers nicht vor (§ 5 A... mehr lesen...
Am 25. Oktober 1989 wurde vor der Bundespolizeidirektion Linz gegenüber dem Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mündlich erlassen, dessen Schuldspruch wie folgt lautete: "Sie haben am 16.10.1989 um ca. 17.48 Uhr in Linz, Landwiedstraße Nr. 82, über die Laskahofstraße - Dauphinestraße bis nächst Hirtstraße Nr. 13 den Pkw X nn trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung wie leichte Rötung der Augenbindehäute, leichter Geruch der Atemluft nach Alkohol etc., die von einem geschulten und... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 17. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 16. März 1989 um 22.30 Uhr an einer bestimmten Örtlichkeit in Wien einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und sich geweigert habe, die Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermäc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Dezember 1989 ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kfz. gelenkt und um 20.10 Uhr in einem näher bezeichneten Wachzimmer in Linz "die von einem geschulten und von der Behörde hiezu bes. ermächtigten Wachebeamten geforderte Alkomatuntersuchung verweigert". Dadurch habe er eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 begangen. Über ihn wu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei Verwendung des Gerätes "Alcomat M 52052/A 15" ist eine Untersuchung erst dann abgeschlossen, wenn zwei gültige Meßergebnisse vorliegen; die Vornahme einer gültigen Atemluftprobe reicht zur Feststellung des Alkoholgehaltes der Atemluft nicht aus; das gilt im Hinblick auf die Funktionsweise de... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Daß "ein Bluttest nachgereicht" worden ist, ändert nichts an einer durch mehrfache unsachgemäße Abgabe von Atemluft in das Gerät bewirkten Verweigerung der Atemluftprobe in ihrer Gesamtheit. Schlagworte Alkotest Verweigerung European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0022 E 28. Juni 1989 RS 5 Stammrechtssatz Als Verweigerung der Atemluftprobe gilt auch, wenn an der mittels Alkomaten durchgeführten Untersuchung nicht entsprechend mitgewirkt wird (Hinweis E 27.1.1972, 0381/71, VwSlg 8156 A/1972). Schlagworte Alk... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990020155.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 5. September 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 3. Mai 1988 um ca. 00.55 Uhr, in Innsbruck, Speckbacherstraße-Andreas-Hofer-Straße bis nach der Kreuzung mit der Schöpfstraße einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und in der Folge in der Zeit von 1.15 Uhr bis 1.25 Uhr im Wachzimmer Innere Stadt die Durchführung des Alkomattests de facto verweigert, obwohl vermutet habe werde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV §1;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;
Rechtssatz: Die Tatsache, daß keine Meßprotokolle ausgedruckt wurden, ist dann kein sicheres Indiz dafür, daß der Alkomat zum Zeitpunkt der Untersuchung defekt gewesen sei, wenn die Ursache hiefür in einer ungültigen Atemprobe gelegen ist. Bei diesem Sachverhalt bedarf es ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV §1;AtemalkoholmeßgeräteV §3;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0022 E 28. Juni 1989 RS 6 Stammrechtssatz Gendarmeriebeamten, welche für Untersuchungen mit Alkomaten besonders geschult sind, wobei sich die Schulung gemäß § 3 der V über Atemalkoholmessgeräte auch auf die Wirkungsweise, ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV §1;AtemalkoholmeßgeräteV §3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;
Rechtssatz: Es steht einer Person, die verpflichtet ist, sich der Atemluftprobe zu unterziehen, nicht frei, von sich aus zu bestimmen, wie das verwendete Gerät gehandhabt wird; dies ist ausschließlich Sache des die Untersuchung durchführenden Organes. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die Übertretung des § 5 Abs 2 StVO ist bereits mit der erstmaligen Weigerung, den Alkotest vorzunehmen, vollendet; der Betroffene hat keinen Anspruch darauf, gleichsam solange aufgefordert zu werden, bis ein gültiges Ergebnis zustande kommt. Wird jedoch na... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0024 4 Stammrechtssatz Ein Verhalten des Untersuchten, das das Zustandekommen der mittels Atemalkoholmeßgerät durchgeführten Untersuchung verhindert, gilt als Verweigerung der Atemluftprobe (Hinweis E 28.6.1989, 89/02/0022). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0111 1 Stammrechtssatz Eine Untersuchung mit dem "Alkomaten" ist erst dann abgeschlossen, wenn zwei gültige Meßergebnisse vorliegen. Es reicht daher die Vornahme einer einzigen (gültigen) Atemprobe nicht aus. Bei der zweiten (erforderlichen) Atemprobe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. November 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 3. Juli 1989 um 3.05 Uhr an einem näher beschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht gegenüber geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt messen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er sich in einem durch... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 für schuldig erkannt. Die belangte Behörde nahm die Alkoholbeeinträchtigung des Beschwerdeführers auf Grund einer Atemluftkontrolle als erwiesen an. Bei der mittels eines Gerätes im Sinne des § 5 Abs. 2a lit. b StVO 1960 vorgenommen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;
Rechtssatz: Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b nur durch eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerlegt werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;
Rechtssatz: Durch die Weigerung des Besch, sich einem Alkotest zu unterziehen, ist der Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b StVO in Verbindung mit § 5 Abs 2a StVO vollendet. Das nachträgliche Bereiterklären ändert daran nichts mehr (Hinweis E 28.9.1988, 88/02/0108). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105;
Rechtssatz: Hat es eine Person, bei der eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2 a lit b StVO vorgenommen worden ist, unterlassen, eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu veranlassen, so hat das Ergebnis der Untersuchung der Atemluft gemäß § 5 Abs 2a lit b StVO als ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105;
Rechtssatz: Auf die Durchführung einer Blutabnahme zur Widerlegung der Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO durch einen Amtsarzt hat der Betreffende nach § 5 Abs 7 lit a StVO ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 7. Mai 1988 um 23.38 Uhr auf einer näher bezeichneten Straßenstrecke im 1. Wiener Gemeindebezirk mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw die im Ortsgebiet erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten und das Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. Er habe dadurch Übertretungen nach § 20 Abs. 2 und nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Über ih... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;
Rechtssatz: Ein mit einem Gerät iSd § 5 Abs 2a lit b StVO erzieltes Ergebnis macht Beweis über die Alkoholbeeinträchtigung. Der Gesetzgeber ist dabei grundsätzlich von der Tauglichkeit solcher Meßgeräte ausgegangen (Hinweis E 10.10.1989, 89/02/0039). European ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 1. August 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 25. April 1989 um 21.17 Uhr in Innsbruck, Wachzimmer Innere Stadt, Adamgasse 5-7, gegenüber einem von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Er habe hiedurch "§ 99 Abs. 1 lit. b StVO in Verbindung mit § 5 Abs. 4 lit. a ... mehr lesen...