Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §39 Abs2 Z2;MEG 1950 §39 Abs2 Z3;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Die Vornahme eines Abzuges vom festgestellten Atemalkoholgehalt im Ausmaß von Fehlergrenzen (§ 39 Abs 2 Z 2 und 3 Maß- und Eichgesetz) ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr kommt es auf die vom Gerät gemessenen und angezeigten Werte an. ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 7. September 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 21. Oktober 1990 gegen 21.55 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Neudörfl einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt zu haben, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen, weshalb über ihn eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020302.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 21. August 1992 wurde der Beschwerdeführer u. a. schuldig erkannt, er habe am 5. Oktober 1990 gegen 22,00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw und einen Anhänger in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand von J nach W und anschließend bis zum Lagerplatz der Firma N. gelenkt und dadurch eine Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO wurde über ihn eine Geldstrafe von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0183 6
Dies trifft auf eine Alkomatuntersuchung nicht zu
(Vornahme der Alkomatuntersuchung durch den
Gendarmerieinspektor X,der dem Gendarmerieposten F zugeteilt
gewesen ist. Stammrechtssatz Die Berücksichtigung von Beweisergebn... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Dezember 1992 wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 16. November 1992 auf Aufhebung des bestehenden Aufenthaltsverbotes gemäß § 8 des Fremdenpolizeigesetzes (im folgenden: FPG) ab. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, über den Beschwerdeführer sei bereits im Jahre 1976 ein bis zum 31. Dezember 1980 befristetes Aufenthaltsverbot verhängt worden. Dessen ungeachtet sei er im Jahre 1978 eingereist und habe sich somit einer Ü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/02/0087 1 Stammrechtssatz Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 29. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. August 1990 um 17.30 Uhr in Söll auf der B 312 an einem bestimmten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und habe sich anschließend um 18.00 Uhr auf einem bestimmten Gendarmerieposten gegenüber einem zur Vornahme des Alkotests ermächtigten Gendarmeriebeamten geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, ob... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;
Rechtssatz: Auch ein erhebliches Abweichen zweier Einzelmeßergebnisse läßt noch nicht auf eine Fehlerhaftigkeit bzw Funktionsuntüchtigkeit des Atemalkoholmeßgerätes schließen. Im Hinblick auf die hier nicht unerhebliche Differenz der beiden Meßergebnisse (1,44 mg pro Lit... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 20. Februar 1990 im Wachzimmer H in der Zeit zwischen 23.20 Uhr und 23.35 Uhr gegenüber einem ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, daß er einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw um ca. 22.50 Uhr in Innsbruck auf der Ing.-Etzel-Straße in einem durch Alkohol beeinträcht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;
Rechtssatz: Eine Anfrage des diensthabenden Beamten, ob ein zur Verwendung geeigneter Alkomat im Wachzimmer vorhanden ist, erlaubt nicht den Schluß auf die Funktionsuntüchtigkeit des sodann verwendeten Gerätes. Schlagworte Beweismittel Indizienbeweise indirekter Beweis
Fe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 4. Oktober 1990 um 23.50 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien einen Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über der Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §13 Abs2 Z8;MEG 1950 §15 Z2;MEG 1950 §38 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/26 91/03/0300 2 Stammrechtssatz Angaben über eine "amtliche Überprüfung/Kalibrierung" sagen nichts darüber aus, ob das Meßgerät (hier: Alkomat) eine gültige Eichung aufwies. Der Begriff "Kalibrierung" ist im te... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 1. Juli 1992 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C und F gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vorübergehend für die Dauer von vier Monaten vom 17. März 1992, dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines, an entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in welcher ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;VStG §25 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/13 91/18/0111 2 Stammrechtssatz Gem § 5 Abs 4a StVO ist es unzulässig, das Ergebnis einer Untersuchung der Atemluft gem § 5 Abs 2a lit b StVO mit der Behauptung zu bekämpfen, der untersuchte Lenker habe weniger... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;StVO 1960 §5 Abs7a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/08 91/18/0224 1 Stammrechtssatz Auch nach § 5 Abs 4a StVO in seiner durch das E des VfGH vom 1.3.1991, G 274-283/90, G 322/90, G 46-51/91 bereinigten Fassung gilt, wenn eine Untersuchung der Atemluft n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 2. Juni 1991 um 22.45 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines Pkws geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er habe hiedurch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe "am 4.9.1988 um 23.30 Uhr in Wien 1, Postgasse 7 das Kraftfahrzeug W nn.nnn bis Wien 1, Dr.-Karl-Lueger-Platz geg. 6 gelenkt und sich um 23.50 Uhr in Wien 1, Kreuzung Ring - Babenbergerstraße gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, mit einem Atemluftalkoholmeßgerät Ihre Atemluft auf Alkoholgehalt mess... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 25. Oktober 1989 um 01.25 Uhr, nachdem er um 01.15 Uhr in Wien 23, A 2 Richtung Süden vor der Stadtgrenze ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt habe, nach Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde ermächtigtes Organ geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermute... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0103 1 Stammrechtssatz Durch die Weigerung des Besch, sich einem Alkotest zu unterziehen, ist der Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b StVO in Verbindung mit § 5 Abs 2a StVO vollendet. Das nachträgliche Bereiterklären ändert daran nichts mehr (Hinweis E 28.9.19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Mit welchem der in Betracht kommenden Geräte (einem Alkoteströhrchen iSd § 5 Abs 2a lit a StVO oder einem "Alkoholmeßgerät" iSd § 5 Abs 2a lit b StVO) die Atemluftprobe vorgenommen werden sollte, ist kein wesentliches T... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020243.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, sich am 24. Februar 1990 auf dem Wachzimmer Pradl in Innsbruck in der Zeit zwischen 18.15 Uhr und 18.29 Uhr gegenüber einem ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert zu haben, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, daß er um 17.45 Uhr in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand einen Pkw auf öffentlichen Straßen gelenkt h... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 11. November 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 16. November 1989 um ca. 23,50 Uhr in Graz an einem bestimmten Ort 1) nach einem von ihm verursachten Verkehrsunfall mit Sachschaden das Fahrzeug nicht sofort angehalten, 2) vom Verkehrsunfall mit Sachschaden nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Sicherheitsdienststelle verständigt und 3) sich... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0111 1 Stammrechtssatz Eine Untersuchung mit dem "Alkomaten" ist erst dann abgeschlossen, wenn zwei gültige Meßergebnisse vorliegen. Es reicht daher die Vornahme einer einzigen (gültigen) Atemprobe nicht aus. Bei der zweiten (erforderlichen) Atemprobe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §41;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030291.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 28. Dezember 1990 um 15.56 Uhr in Wien 10, Wachzimmer Patrubangasse 9 als Lenker eines Kraftfahrzeuges geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkohol messen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß er sein Fahrzeug am 28. Dezember 1990 um 15.40 Uhr in Wien 10, Kennergasse ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, an einem näher bezeichneten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt als Lenker eines Kraftfahrzeuges Übertretungen nach § 9 Abs. 1 und nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 und Abs. 2a lit. b StVO 1960 begangen zu haben. Über ihn wurden deswegen Geldstrafen von S 1.000,-- und S 8.000,-- verhängt. Der Beschwerdeführer rügt in Ansehung der ihm zur Last gelegten Übertretung... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid vom 1. Juni 1992 der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt, weil er am 15. Oktober 1990 gegen 1.50 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW im Ortsgebiet Ottensheim auf der Hostauerstraße in Richtung Bundesstraße 131 gelenkt habe, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,47 ... mehr lesen...