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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/02/27 92/02/0065 3Stammrechtssatz
Die Verpflichtung des § 4 Abs 1 lit a StVO, wonach ein Fahrzeuglenker, dessen Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, sofort anzuhalten hat, wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, daß mit dem sofortigen Anhalten möglicherweise eine Behinderung des übrigen Verkehrs verbunden sein könnte, oder daß der Unfallsgegner nicht ebenfalls sofort anhält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991030298.X03Im RIS seit
12.06.2001