Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. November 2003 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 11 Abs. 1 StVO für schuldig erkannt. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Der Beschwerdeführer habe einen näher bestimmten Beitrag zu den Kosten des Berufungsverfahrens zu leisten. Darüber hinaus enthält dieser Bescheid folgenden Abspruch: "Gemäß § 64 Abs. 3 VStG i.V.m. § 76 Abs. 1 AVG werden die Sachverständigengebühren ... mehr lesen...
I. 1.1. Der gegen den Beschwerdeführer gerichtete Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 9. Dezember 1999 enthält folgenden Spruch: "Die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, nimmt Ihren Taxiausweis Nr. 40.575 ausgestellt am 28.9.1994 gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziffer 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr (BGBl. Nr. 951/1993 i.d.F. BGBl. Nr. 1028/1994) auf die Dauer von 4 Monaten gerechnet ab Zustellung des Bescheides ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §52 Z15;StVO 1960 §8 Abs1 Satz3;StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass der Beschwerdeführer innerhalb des relativ kurzen Zeitraumes von etwa 16 Monaten fortlaufend die Sicherheit des Straßenverke... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §52 Z15;StVO 1960 §8 Abs1 Satz3;StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat vom Oktober 1997 bis Jänner 1999 in der im vorliegenden Erkenntnis festgestellten Weise fünfmal gegen die StVO 1960 verstoße... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 30. März 1998 wurde die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens dreier Übertretungen der StVO, und zwar nach § 11 Abs. 1, weil sie als Lenkerin eines Fahrzeuges den Fahrstreifen gewechselt habe, ohne sich überzeugt zu haben, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich gewesen sei (Spruchpunkt 1), nach § 4 Abs. 1 lit. a (Spruchpunkt 2) und nach § 4 Abs. 5 (Spruchpunkt 3), für sch... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/03/0016 E 29. Mai 1996 RS 1 Stammrechtssatz Ein Fahrstreifenwechsel liegt auch dann vor, wenn ein Fahrzeug seine Fahrtrichtung so ändert, daß es auch nur teilweise auf einen anderen Fahrstreifen gerät (Hinweis E 11.5.1983, 82/03/0116). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das strafbare Verhalten nach § 11 Abs 1 StVO 1960 besteht in der Unterlassung des Lenkers, sich davon zu überzeugen, dass die Änderung der Fahrtrichtung oder der Wechsel des Fahrstreifens ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist (wobei zum Tatbild nicht gehört, dass eine Gefä... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 21. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - schuldig erkannt, er habe am 30. März 1994 um 18.19 Uhr als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkws in Graz auf dem Autobahnzubringer Graz-Ost in Fahrtrichtung Graz ... 2.) auf Höhe der Ausfahrt "Puchwerke" bis Höhe der Ausfahrt "Raaba" nicht einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §11 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Für die Annahme der (mit jedem rechtswidrigen Fahrstreifenwechsel verbundenen) Verwirklichung der Tatbestände des § 11 Abs 1 StVO und des § 11 Abs 2 StVO hat die Frage, welche Fahrstreifen von dem durchgeführten Fahrstreifenwechsel betroffen waren, keine Bedeutung (Hinweis E 12.11.198... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 11 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 24. Februar 1994 um 14.40 Uhr in Salzburg, Münchner Bundesstraße Nr. 200, vor dem Grenzübergang Saalbrücke, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges einen Fahrstreifenwechsel durchgeführt habe, ohne sich davon überzeugt zu haben, daß dies ohne Behinderung des Lenkers eines dem Kennzeichen nach best... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §11 Abs5;
Rechtssatz: Auch bei Anwendbarkeit des § 11 Abs 5 StVO ist § 11 Abs 1 StVO weiterhin zu beachten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996030016.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;
Rechtssatz: Ein Fahrstreifenwechsel liegt auch dann vor, wenn ein Fahrzeug seine Fahrtrichtung so ändert, daß es auch nur teilweise auf einen anderen Fahrstreifen gerät (Hinweis E 11.5.1983, 82/03/0116). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996030016.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 17. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt in Graz, Eggenberger Straße/Waagner-Biro-Straße/Köflachergasse, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der Eggenberger Straße fahrend, 1. den Fahrstreifen gewechselt, ohne sich zu überzeugen, ob dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich gewesen sei, 2. es unterlassen, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993030228.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. November 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 9. August 1990 um ca. 18,15 Uhr in Graz als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1) in der Annenstraße einen Pkw überholt zu haben, obwohl er nicht einwandfrei habe erkennen können, ob er sein Fahrzeug nach dem Überholvorgang in den Verkehr wieder einordnen könne, ohne andere Straßenbenützer zu gefährden oder zu behindern; 2) im Bereich de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §9 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte freie Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030012.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. März 1990 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gegen 6.45 Uhr im Gemeindegebiet Mürzhofen/Allerheiligen i.M. - St. Marein/St. Lorenzen auf der S 6 aus Richtung Mürzzuschlag kommend in Richtung Bruck an der Mur fahrend gelenkt und dabei auf dem Streckenabschnitt, beginnend nach der Abfahrt Allerheil... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §15 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/03/0275
Rechtssatz: Ein Tachographenschaublatt und dessen Auswertung durch einen Sachverständigen kann durchaus geeignet sein, über den maßgebenden Sachverhalt (abr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 20. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 5. März 1990 um 03.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagenzug auf einem näher bestimmten Ort auf der Westautobahn gelenkt zu haben, wobei er den Fahrstreifen nach links gewechselt habe, ohne sich vorher zu überzeugen, daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich sei. Er habe dadurch eine Ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Ist strittig, ob der dem Besch zur Last gelegte Sachverhalt, nämlich Spurwechsel verbunden mit Abdrängen eines PKWs überhaupt stattgefunden hat, muß die belBeh im Hinblick auf die in § 46 AVG (§ 24 VStG) normierte Unbeschränktheit der Beweismittel alle im Zuge des... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 18. September 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 10. Mai 1988 um 17.40 Uhr auf der B 156 aus Richtung Salzburg kommend in Richtung Lengfelden, bei der Einmündung der Autobahnabfahrt aus Richtung Wien, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten (deutschen) Pkws mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden dadurch in ursächlichem Zusammenhang gestanden, daß er bei einem Überholmanöver mit d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Das Fahrmanöver des Beschuldigten, das zur seitlichen Streifung eines anderen Pkw führte, stellt eine kritische Situation dar (hier: Überholung bei Kolonnenverkehr auf rechter Fahrspur mit zu knapper Wiedereinordnung vor dem überholten Fahrzeug), sodaß der Beschuldigte verpflichtet gewesen ist, beim "... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 20. November 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 21. Oktober 1988 um 10.40 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws bei der Fahrt auf der Arlberg-Bundesstraße B 316 in Innerbraz, auf der Höhe des Gasthauses Engel, in Fahrtrichtung Bludenz, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert habe, jäh und für den Lenker eines nachfol... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §21 Abs1;StVO 1960 §3;
Rechtssatz: Die bloße Tatsache, daß ein Gasthaus neben der Straße liegt, verhält Fahrzeuglenker noch nicht zu besonders vorsichtigem oder besonders langsamem Fahren. Schlagworte Situation erhöhter GefahrVorschriftswidriges Verhalten eines anderen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. August 1990 wurde der Beschwerdeführer der Übertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 (zu 2.) und § 4 Abs. 5 leg. cit. (zu 3.) schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 23. November 1988 um 16.40 Uhr als Lenker eines den Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zugfahrzeuges in Wels auf der Osttangente in südlicher Richtung in Höhe der Kreuzung mit der Lammerdingst... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §4 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Beboachtung des Nachfolgeverkehrs ist nicht nur durch einen Blick in den Rückspiegel, sondern auch durch einen Blick über die Schulter möglich (Hinweis E 28.11.1990, 90/02/0134) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990020209.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 20. September 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 22.9.1988 um 09.15 Uhr als Lenker des Lkw-Zuges nn/n in Innsbruck, Burgenlandstraße, Höhe Dr. Glatz Straße, Fahrtrichtung Osten 1.) das Rotlicht der Ampelanlage mißachtet, 2.) nach der Kreuzung Amraser-See-Straße - Amraser Straße das Haltezeichen eines SWB nicht beachtet, 3.) zwischen Holland-Blumenmarkt und Araltankstelle (Amraser-See-Straße) das Ha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173
Rechtssatz: Es handelt sich um einen durchaus schlüssigen Vorgang der Beweiswürdigung, wenn die Beh den Angaben des Meldungslegers folgt, z... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer lenkte zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem näher bezeichneten Ort ein Kraftfahrzeug auf dem linken Fahrstreifen an drei anderen Kraftfahrzeugen, die auf dem rechten Fahrstreifen vor einer Kreuzung anhielten, weil die den Verkehr auf der Kreuzung regelnde Ampel Rotlicht zeigte, vorbei und bog auf der Kreuzung rechts ein. Er wurde u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §12 Abs2 idF 1964/204;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatbestände des § 11 Abs 1 StVO und des § 12 Abs 2 StVO sind voneinander unabhängig, sie stehen zueinander in keinem Konkurrenzverhältnis. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020107.X03 Im RIS ... mehr lesen...