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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §11 Abs1;Rechtssatz
Ein Fahrstreifenwechsel liegt auch dann vor, wenn ein Fahrzeug seine Fahrtrichtung so ändert, daß es auch nur teilweise auf einen anderen Fahrstreifen gerät (Hinweis E 11.5.1983, 82/03/0116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996030016.X01Im RIS seit
12.06.2001