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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
BetriebsO 1994 §13 Abs1;Rechtssatz
Im Hinblick darauf, dass der Beschwerdeführer innerhalb des relativ kurzen Zeitraumes von etwa 16 Monaten fortlaufend die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffende Verwaltungsübertretungen (Näheres im vorliegenden Erkenntnis) gesetzt hat, hat die belangte Behörde das Fehlen der erforderlichen Vertrauenswürdigkeit gemäß BetriebsO 1994 zurecht angenommen (vgl. dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 2003, Zl. 2000/03/0358).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001030104.X04Im RIS seit
29.03.2005