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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §20 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/09/0025Rechtssatz
Aus dem Anhörungsrecht des Landesdirektoriums im Sinne des § 20 Abs 3 AuslBG ist kein Anspruch auf eine inhaltlich bestimmte Erledigung des Antrages einer Partei ableitbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000090024.X02Im RIS seit
03.04.2001