RS Vwgh 2000/6/21 2000/09/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.2000
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §20 Abs3;
AuslBG §4 Abs6 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/09/0025

Rechtssatz

Aus dem Anhörungsrecht des Landesdirektoriums im Sinne des § 20 Abs 3 AuslBG ist kein Anspruch auf eine inhaltlich bestimmte Erledigung des Antrages einer Partei ableitbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000090024.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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