Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 2 Abs 2 und Abs 3 AuslBG folgt, dass der Begriff BESCHÄFTIGUNG im AuslBG nicht nur Arbeitsverhältnisse bzw arbeitnehmerähnliche Verhältnisse umfasst, und dass unter Arbeitgeber nicht nur der Partner eines Arbeitsvertrages zu verstehen ist. Bereits... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs4;
Rechtssatz: Stripteasetänzerinnen sind ohne Hinzutreten weiterer Umstände allein nicht als Künstlerinnen zu werten (Hinweis E 21.10.1998, 98/09/0127). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999090102.X02 ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall wirtschaftliche Selbständigkeit des Ausländers und daher keine Arbeitnehmerähnlichkeit vorliegt; der belangten Behörde ist bei Beurteilung der konkreten Umstände des Beschwerdefalles, die in ihrer Gesamtheit den den im vo... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3 Abs3;AÜG §4;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/09/0190 E 26. September 1991 VwSlg 13497 A/1991 RS 2
(hier ohne ersten Satz) Stammrechtssatz In der Fassung vor der Nov 1990/450 hat das AuslBG keine besondere Regelung getroffen, wer im Fall einer Arbeitsk... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3 Abs3;AÜG §4;AuslBG §2 Abs2 lite;AuslBG §2 Abs3 litc;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/09/0097 E 21. März 1995 RS 2 Stammrechtssatz Für die Abgrenzung zwischen Werkverträgen, deren Erfüllung iSd § 4 Abs 2 AÜG im Wege der Arbeitskräfteüberlassung stattfindet und solchen, bei den... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §26 Abs1;AuslBG §26 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z2 litd;AuslBG §28 Abs1 Z2 lite;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund, dass die Tatbestände der lit d und lit e des § 28 Abs 1 Z 2 AuslBG einerseits eine gänzliche Verweigerung andererseits auch eine "bloße" Beeinträchtigung des für die Betriebskontrolle notwendigen Z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber fünf namentlich genannte Ausländerinnen beschäftigt, ohne dass ihm für diese Ausländerinnen eine Beschäftigungsbewilligung erteilt worden sei oder die Ausländerinnen im Besitz einer für dies... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschuldigte ist das gemäß § 9 VStG nach außen vertretungsbefugte und damit verwaltungsstrafrechtlich haftbare Organ des Arbeitgebers. Vier Ausländer waren in näher bezeichneten Zeiträumen beschäftigt, ohne dass für... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 2 Abs 2 und Abs 3 AuslBG folgt, dass der Begriff BESCHÄFTIGUNG im AuslBG nicht nur Arbeitsverhältnisse bzw arbeitnehmerähnliche Verhältnisse umfasst, und dass unter Arbeitgeber nicht nur der Partner eines Arbeitsvertrages zu verstehen ist. Bereits... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 19. August 1997 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahin gehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer (somit als das gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Organ) der Flashlight Veranstaltungsgesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als A... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, dass der Beschwerdeführer das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 3. Februar 1998, mit dem über ihn eine Geldstrafe von S 15.000,-- verhängt wurde, mit Berufung bekämpft hat. In diesem Straferkenntnis wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe in der Zeit vom 18.02.1996 bis Ende 1996 eine namentlich genannte bosnische Staatsangehörige in seinem Betrieb als Rei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 11. März 1997 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß "§ 26 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) BGBl. Nr. 218/1975 in der Fassung BGBl. Nr. 257/1995 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Z. 2 lit. c des AuslBG leg. cit. und § 9 Abs. 1 VStG 1991" dahingehend schuldig erkannt, er habe als verantwortlicher Beauftragter der J. C GmbH zu verantworten, dass dem Arbeitsinspektorat ... mehr lesen...
Am 12. März 1996 gegen 19.30 Uhr fand durch Organe des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten, Abteilung 2, im Lokal "Shalimar" in Wien eine Kontrolle statt, anlässlich derer (u. a.) eine Person "mit brauner Hautfarbe und mit schwarzen Haaren" angetroffen wurde. Nach dem Inhalt der vom Arbeitsinspektorat am 4. April 1996 erstatteten Anzeige sei diese "dem indischen Subkontinent zuzuordnende Person" der deutschen Sprache kaum mächtig gewesen und habe in der Lokalküche Küchenhilfstätigkei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a (in Verbindung mit § 3 Abs. 1) Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe vom 1. Oktober 1997 bis zumindestens 2. Oktober 1997 den albanischen Staatsangehörigen Almant Xheka ohne die erforderlichen arbeitsmarktbehördlichen G... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung vom 26. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe in der Höhe von S 30.000,- verurteilt, weil er es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma Z BaugesmbH mit Sitz in S zu verantworten habe, dass diese Gesellschaft einen namentlich genannten polnischen Staatsangehörigen in der Zeit von Anfang August 1996 bis 11. September 1996 beschäftigt habe, obwohl für ihn weder eine Beschäf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. März 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Norbert Steiner Lift-Service und -Reparatur Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien 10, Ada Christen-Gasse 7/79/3 und in 2324 Zwölfaxing, Schwechaterstraße 4 zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin von 26. Februar 1996 bis 27. Februar 1996 auf der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. März 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der P J Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien zu verantworten, dass dieser Arbeitgeber von 23. Oktober 1996 bis 5. November 1996 auf einer näher bezeichneten Baustelle in Schützen am Gebirge sieben namentlich genannte polnische Staatsangehörige ohne arbeitsmarktbehör... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschuldigte vermag in seiner Beschwerde nicht hinreichend darzutun, inwieweit näher bezeichnete, ohne die erforderlichen arbeitsmarktbehördlichen Genehmigungen beschäftigte weibliche Ausländer eine für weitere Ladungsversuche notwendige ladungsfähige Adr... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Straftatbestand des § 28 Abs 1 Z 2 lit c AuslBG normiert jedenfalls keine strafrechtliche Haftung des Arbeitgebers für einen bestimmten (positiven) Inhalt der Auskünfte und Mitteilungen. Die Erklärung, eine Auskunft nicht geben zu können bzw über die angefragten Daten nicht zu verfügen, stellt jedenfalls eine Mitteilung dar und erfüllt daher mangels hinreichender Feststellung eines Verschuldens des auskunftspflichtigen Arbeitgebers nicht ohne weiteres den Tatbestand der ang... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;GmbHG §16a Abs2;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH kann sich nicht auf eine wirksame Ausübung des Rücktrittsrechtes berufen, wenn er keinen tauglichen Adressaten seiner Willenserklärung darzutun vermag. Der bloß dem Firmenbuchgericht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §26 Abs1;AuslBG §28 Abs1 Z2 litc;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0022 E 28. September 2000 RS 3 Stammrechtssatz Der Straftatbestand des § 28 Abs 1 Z 2 lit c AuslBG normiert jedenfalls keine strafrechtliche Haftung des Arbeitgebers für einen bestimmten (positiven) Inhalt der Auskünfte und Mitteil... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs2;AuslBG §3 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: In einem Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG versetzt die Angabe des Beschäftigungszeitraumes mit 1995 BIS 1996 - ÜBER 2 JAHRE HINWEG in einem Ladungsbescheid den Beschuldigten (im Hinblick auf weitere Spezif... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hängt die Bestrafung des Beschuldigten entscheidend davon ab, ob ihm eine Beschäftigung des Ausländers als Verwaltungsübertretung nach dem AuslBG deshalb angelastet werden kann, weil er im Sinne der Vereinbarung mit seinem Neffen davon gewusst bzw es geduldet hat, dass auch Auslä... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1;B-VG Art140;B-VG Art144;B-VG Art7 Abs1;MRK Art6 Abs1;
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem E 20.6.1994, B 1908/93, B 1971/93, VfSlg Nr. 13790, weder eine Verletzung des Gleichheitssatzes durch die Höhe der Strafsätze für die unerlaubte Beschäftigung von Ausl... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 19. August 1997 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahin gehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer (somit als das gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Organ) der Flashlight Veranstaltungsgesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als A... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, dass der Beschwerdeführer das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 3. Februar 1998, mit dem über ihn eine Geldstrafe von S 15.000,-- verhängt wurde, mit Berufung bekämpft hat. In diesem Straferkenntnis wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe in der Zeit vom 18.02.1996 bis Ende 1996 eine namentlich genannte bosnische Staatsangehörige in seinem Betrieb als Rei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 11. März 1997 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß "§ 26 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) BGBl. Nr. 218/1975 in der Fassung BGBl. Nr. 257/1995 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Z. 2 lit. c des AuslBG leg. cit. und § 9 Abs. 1 VStG 1991" dahingehend schuldig erkannt, er habe als verantwortlicher Beauftragter der J. C GmbH zu verantworten, dass dem Arbeitsinspektorat ... mehr lesen...
Am 12. März 1996 gegen 19.30 Uhr fand durch Organe des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten, Abteilung 2, im Lokal "Shalimar" in Wien eine Kontrolle statt, anlässlich derer (u. a.) eine Person "mit brauner Hautfarbe und mit schwarzen Haaren" angetroffen wurde. Nach dem Inhalt der vom Arbeitsinspektorat am 4. April 1996 erstatteten Anzeige sei diese "dem indischen Subkontinent zuzuordnende Person" der deutschen Sprache kaum mächtig gewesen und habe in der Lokalküche Küchenhilfstätigkei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a (in Verbindung mit § 3 Abs. 1) Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe vom 1. Oktober 1997 bis zumindestens 2. Oktober 1997 den albanischen Staatsangehörigen Almant Xheka ohne die erforderlichen arbeitsmarktbehördlichen G... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung vom 26. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe in der Höhe von S 30.000,- verurteilt, weil er es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma Z BaugesmbH mit Sitz in S zu verantworten habe, dass diese Gesellschaft einen namentlich genannten polnischen Staatsangehörigen in der Zeit von Anfang August 1996 bis 11. September 1996 beschäftigt habe, obwohl für ihn weder eine Beschäf... mehr lesen...