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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AÜG §3 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/09/0097 E 21. März 1995 RS 2Stammrechtssatz
Für die Abgrenzung zwischen Werkverträgen, deren Erfüllung iSd § 4 Abs 2 AÜG im Wege der Arbeitskräfteüberlassung stattfindet und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist, ist eine Gesamtbetrachtung der Unterscheidungsmerkmale notwendig (Hinweis E 17.11.1994, 94/09/0223).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998090053.X01Im RIS seit
21.12.2000