RS Vwgh 2000/10/18 98/09/0053

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Veröffentlicht am 18.10.2000
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §3 Abs3;
AÜG §4;
AuslBG §2 Abs2 lite;
AuslBG §2 Abs3 litc;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/09/0097 E 21. März 1995 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Abgrenzung zwischen Werkverträgen, deren Erfüllung iSd § 4 Abs 2 AÜG im Wege der Arbeitskräfteüberlassung stattfindet und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist, ist eine Gesamtbetrachtung der Unterscheidungsmerkmale notwendig (Hinweis E 17.11.1994, 94/09/0223).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998090053.X01

Im RIS seit

21.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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