Am 23. Juni 1995 erstattete die Regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) Innsbruck Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde (BH), weil "lt. Abfrage beim Hauptverband d. österr. Sozialversicherungsträger" fünf namentlich genannte Ausländer (polnische Staatsbürger) seit 8. Mai 1995 entgegen den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) beim Beschwerdeführer (Bfr.) gemeldet seien. Aus im Verwaltungsakt erliegenden Kopien ist ersichtlich, dass die Anmeldung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug nach Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juli 1998 wurde der Beschwerdeführer der Begehung zweier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der P-Gesellschaft mbH mit Si... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Ferialpraktikanten sind Personen, die im Inland oder im Ausland studieren und vorwiegend während der Sommerferien oder Semesterferien eine im Rahmen ihrer Ausbildung (Studienrichtung) vorgeschriebene oder zumindest übliche praktische Tätig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AVG §58 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998090245.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998090364.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998090262.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 15. Jänner 1998 gerichtet, mit welchem der Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG für schuldig erkannt wurde, als persönlich haftender Gesellschafter der HR KG als Arbeitgeber vom 25. März 1996 bis... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 15. Jänner 1998 gerichtet, mit welchem der Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG für schuldig erkannt wurde, als persönlich haftender Gesellschafter der Firma R KG als Arbeitgeber am 23. August 19... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden jeweils vom 14. Juli 1999 wurden die drei Beschwerdeführer von der belangten Behörde jeweils wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma Lieb-Bau-BeteiligungsgesmbH mit Sitz in 8160 Weiz, Birkfelderstraße Nr. 40, welche persönlich haftende Gesellschafterin der Lieb-Bau-Weiz GesmbH & Co KG mit Sitz in 8160 Weiz, Birkfelderstraße 40, ist, zu verantworten, dass die Lieb-Bau-Weiz GesmbH & Co KG am... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 idF 1997/I/078;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1997/I/078;AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998090058.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1997/I/078;AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998090059.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 15. Jänner 1998 gerichtet, mit welchem der Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG für schuldig erkannt wurde, als persönlich haftender Gesellschafter der HR KG als Arbeitgeber vom 25. März 1996 bis... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 15. Jänner 1998 gerichtet, mit welchem der Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG für schuldig erkannt wurde, als persönlich haftender Gesellschafter der Firma R KG als Arbeitgeber am 23. August 19... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden jeweils vom 14. Juli 1999 wurden die drei Beschwerdeführer von der belangten Behörde jeweils wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma Lieb-Bau-BeteiligungsgesmbH mit Sitz in 8160 Weiz, Birkfelderstraße Nr. 40, welche persönlich haftende Gesellschafterin der Lieb-Bau-Weiz GesmbH & Co KG mit Sitz in 8160 Weiz, Birkfelderstraße 40, ist, zu verantworten, dass die Lieb-Bau-Weiz GesmbH & Co KG am... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z1;VStG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/09/0172
99/09/0173
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/09/0203 E 18. April 2002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/12/1... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 idF 1997/I/078;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1997/I/078;AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998090058.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1997/I/078;AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998090059.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z1;VStG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/09/0172
99/09/0173
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/09/0203 E 18. April 2002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/12/1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 12. Oktober 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als Dienstgeber - entgegen der Bestimmung des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der derzeit geltenden Fassung, wonach ein Arbeitgeber, soweit nicht gesetzlich anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen darf, wenn ihm für diesen eine Beschäftigungsbewilligung (§ 4) erteilt wurde oder wenn für... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 2. Bezirk vom 21. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG - wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, darf ein Arbeitgeber, so weit im Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen eine ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 21. September 1998 wurde die Beschwerdeführerin der Begehung folgender Verwaltungsübertretung für schuldig erkannt: "Tatzeit: 19.8.1996 Tatort: B, R-Straße 2 Fahrzeug: Sattel-Kfz, Kennzeichen: ... und ... Tatbeschreibung Sie haben es als das gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 1991/52, zur Vertretung nach außen berufene Organ der K GesmbH, B, R-Straße 2, in der Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsführer z... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090210.X01 Im RIS seit 01.12.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 12. Oktober 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als Dienstgeber - entgegen der Bestimmung des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der derzeit geltenden Fassung, wonach ein Arbeitgeber, soweit nicht gesetzlich anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen darf, wenn ihm für diesen eine Beschäftigungsbewilligung (§ 4) erteilt wurde oder wenn für... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 2. Bezirk vom 21. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG - wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, darf ein Arbeitgeber, so weit im Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen eine ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 21. September 1998 wurde die Beschwerdeführerin der Begehung folgender Verwaltungsübertretung für schuldig erkannt: "Tatzeit: 19.8.1996 Tatort: B, R-Straße 2 Fahrzeug: Sattel-Kfz, Kennzeichen: ... und ... Tatbeschreibung Sie haben es als das gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 1991/52, zur Vertretung nach außen berufene Organ der K GesmbH, B, R-Straße 2, in der Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsführer z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7;AuslBG §3 Abs1;AVG §45 Abs2;
Rechtssatz: Der Aufenthalt von jungen, nur mit Slip und BH im Wesentlichen mittellosen Ausländerinnen, die in einem Hinterzimmer der Bar ihre Privatkleidung in einem Spind aufbewahrten, erfüllt den Tatbestand des § 28 Abs 7 AuslBG. Denn es widerspricht de... mehr lesen...
Index: E1EE6J59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 11992E059 EGV Art59;11992E060 EGV Art60;11997E049 EG Art49;11997E050 EG Art50;61974CJ0033 Van Binsbergen VORAB;61981CJ0062 Seco VORAB;61989CJ0113 Rush Portuguesa VORAB;61993CJ0043 Vander Elst VORAB;AuslBG §18 Abs1;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im gegenständlichen Fall von der Behörde auf Grund der ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE6J59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 11992E059 EGV Art59;11992E060 EGV Art60;11997E049 EG Art49;11997E050 EG Art50;61974CJ0033 Van Binsbergen VORAB;AuslBG §18 Abs1;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb;EURallg;
Rechtssatz: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seit seinem Urteil "van Binsbergen", Rechtssache 33/74, Slg. 1974, 1299, in ständiger Rechtspre... mehr lesen...
Index: E1EE6J59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 11992E059 EGV Art59;11992E060 EGV Art60;11997E049 EG Art49;11997E050 EG Art50;61989CJ0113 Rush Portuguesa VORAB;AuslBG §18 Abs1;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb;
Rechtssatz: In seinem Urteil vom 27. März 1990, Rush Portuguesa Lda gegen Office national d'immigration (Rechtssache C 113/89, Slg. 1989, I 1417) hat der EuGH ausgeführt, dass d... mehr lesen...
Index: E1EE6J59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 11992E059 EGV Art59;11992E060 EGV Art60;11997E049 EG Art49;11997E050 EG Art50;61993CJ0043 Vander Elst VORAB;AuslBG §18 Abs1;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb;
Rechtssatz: In seinem Urteil vom 9. August 1994, Raymond Vander Elst gegen Office des migrations internationales (Rechtssache C 43/93, Slg. 1994, I-3803) beantwortet der EuGH ein zu... mehr lesen...