Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 24. November 1997 wurde der Mitbeteiligte als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S Gastronomie u. Handels GesmbH für schuldig erkannt, er habe zu verantworten, dass eine namentlich angeführte kroatische Staatsbürgerin entgegen § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) an mehreren im Einzelnen angeführten Tagen von der angeführten Firma als Arbeitgeber im Lokal Cafe P. als Kellnerin beschäftigt worden sei. ... mehr lesen...
Mit Anzeige des Arbeitsinspektorates für den 11. Aufsichtsbezirk vom 6. April 1998 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe zu verschiedenen, im einzelnen aufgelisteten Zeiten zehn namentlich genannte slowenische Staatsangehörige zur Weinlese in seinem Betrieb beschäftigt, ohne dass ihm für diese Ausländer die erforderlichen Beschäftigungs- oder Entsendebewilligungen, Anzeigebestätigungen oder EU-Entsendebestätigungen ausgestellt worden wären oder die Ausländer im Besitz gültig... mehr lesen...
Anlässlich einer Kontrolle durch Organe der Bundespolizei Wiener Neustadt am 30. Oktober 1996 im Lokal "Cafe E" in N, dessen Geschäftsführer der Beschwerdeführer ist, wurden zehn ungarische Staatsangehörige während der Öffnungszeiten des Lokals angetroffen, von denen acht in "Dessous" gekleidet waren und neun der jungen Frauen sich bei Eintreffen der Polizisten im Lokal in eigens dafür vorgesehenen Verstecken (Wandschrank im Keller und Hohlraum hinter dem Küchenverbau) zu verbergen su... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluss ablehnen, wenn weder eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde, noch die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der angefochtene Bescheid von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Recht... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluss ablehnen, wenn weder eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde, noch die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der angefochtene Bescheid von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §51g Abs3 Z1;VStG §51i;
Rechtssatz: Eine Einvernahme in Österreich unerlaubt beschäftigt gewesener, in Rumänien aufhältiger Ausländer im Rechtshilfeweg durch rumänische Gerichte oder Verwaltungsbehörden ist im Hinblick auf die bestehende Vertragsrechtslage zwischen Österreich und... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluss ablehnen, wenn weder eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde, noch die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der angefochtene Bescheid von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §51g Abs3 Z1;VStG §51i;
Rechtssatz: Eine Einvernahme in Österreich unerlaubt beschäftigt gewesener, in Rumänien aufhältiger Ausländer im Rechtshilfeweg durch rumänische Gerichte oder Verwaltungsbehörden ist im Hinblick auf die bestehende Vertragsrechtslage zwischen Österreich und... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluss ablehnen, wenn weder eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde, noch die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der angefochtene Bescheid von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Recht... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates durch Beschluss ablehnen, wenn die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil sie von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nich... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluss ablehnen, wenn weder eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde, noch die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine sol... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien (Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk) vom 17. November 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG der M Gesellschaft mbH, die persönlich haftender Gesellschafter der Airport Service M & Co KG Mietwagenunternehmen sei, zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Mai 1998 wurde der Beschwerdeführer - unter Bedachtnahme auf den inhaltlich unverändert übernommenen Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses - der Begehung von zwei Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juli 1999 wurde der Beschwerdeführer - unter Bedachtnahme auf die inhaltlich unverändert übernommenen Spruchteile des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 25. September 1998 - der Begehung von zwei Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe a... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z2 litd;
Rechtssatz: Wenn die Ehegattin eines Arbeitgebers erklärt, sie selbst könne keine Zustimmung zum Zutritt zu Hotelzimmern erteilen, die Kontrollorgane mögen insoweit die Rückkehr ihres Ehegatten abwarten, dann ist daraus weder ein tatbestandsmäßiges Verhalten im Sinne des § 28 Abs. 1 Z 2 lit. d AuslBG noch eine Innehabung de... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs1;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beschäftigung als Buschauffeur kann erst dann einem (inländischen) Unternehmen zugerechnet werden, wenn feststeht, dass nicht die vom betroffenen Ausländer für Rechnung einer ausländischen Unternehmensdependence zu akquirierenden ausländischen Kunden ihre Fahrze... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluss ablehnen, wenn weder eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde, noch die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der angefochtene Bescheid von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Recht... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates durch Beschluss ablehnen, wenn die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil sie von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nich... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluss ablehnen, wenn weder eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde, noch die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine sol... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien (Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk) vom 17. November 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG der M Gesellschaft mbH, die persönlich haftender Gesellschafter der Airport Service M & Co KG Mietwagenunternehmen sei, zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Mai 1998 wurde der Beschwerdeführer - unter Bedachtnahme auf den inhaltlich unverändert übernommenen Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses - der Begehung von zwei Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juli 1999 wurde der Beschwerdeführer - unter Bedachtnahme auf die inhaltlich unverändert übernommenen Spruchteile des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 25. September 1998 - der Begehung von zwei Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/09/0004 E 31. Jänner 2001
98/09/0330 E 27. Juni 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0186 E 2. Dezember 1993 RS 1 Stammrechtssatz Ein Arbeitgeber, der das - dem öffentlichen Interesse an der Aufrechterhaltun... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z2 litd;
Rechtssatz: Wenn die Ehegattin eines Arbeitgebers erklärt, sie selbst könne keine Zustimmung zum Zutritt zu Hotelzimmern erteilen, die Kontrollorgane mögen insoweit die Rückkehr ihres Ehegatten abwarten, dann ist daraus weder ein tatbestandsmäßiges Verhalten im Sinne des § 28 Abs. 1 Z 2 lit. d AuslBG noch eine Innehabung de... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs1;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beschäftigung als Buschauffeur kann erst dann einem (inländischen) Unternehmen zugerechnet werden, wenn feststeht, dass nicht die vom betroffenen Ausländer für Rechnung einer ausländischen Unternehmensdependence zu akquirierenden ausländischen Kunden ihre Fahrze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/09/0004 E 31. Jänner 2001
98/09/0330 E 27. Juni 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0186 E 2. Dezember 1993 RS 1 Stammrechtssatz Ein Arbeitgeber, der das - dem öffentlichen Interesse an der Aufrechterhaltun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. April 1997 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als Obmann des Vereines P mit dem Sitz in W zu verantworten, dass dieser Verein in der Zeit von 27. August 1995 bis 24. Mai 1996 den slowakischen Staatsan... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 27. September 1996 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von drei Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der K Gesellschaft mbH mit dem Sitz in G zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 9. Mai 1996 in näher bezeichneten Räumlichkeite... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. August 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber in der Zeit von 20. April 1996 bis 24. April 1996 in K auf einer näher bezeichneten Baustelle zehn namentlich genannte slowakische Staatsangehörige ohne arbeitsmarktbehördliche Genehmigung beschäftigt. Wegen dieser als zehn Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. November 1996 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als Obmann des Vereines P mit dem Sitz in W zu verantworten, dass dieser Verein in der Zeit von 27. September 1994 bis 20. Oktober 1994 und von 26. Okt... mehr lesen...