RS Vwgh 2000/10/18 99/09/0102

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Veröffentlicht am 18.10.2000
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs1;
AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §2 Abs3;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs4;

Rechtssatz

Stripteasetänzerinnen sind ohne Hinzutreten weiterer Umstände allein nicht als Künstlerinnen zu werten (Hinweis E 21.10.1998, 98/09/0127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999090102.X02

Im RIS seit

10.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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