RS Vwgh 2000/10/18 99/09/0011

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Veröffentlicht am 18.10.2000
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 litb;
AuslBG §2 Abs4;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall wirtschaftliche Selbständigkeit des Ausländers und daher keine Arbeitnehmerähnlichkeit vorliegt; der belangten Behörde ist bei Beurteilung der konkreten Umstände des Beschwerdefalles, die in ihrer Gesamtheit den den im vorliegenden Erkenntnis zitierten Erkenntnissen zugrundeliegenden Fällen nicht vergleichbar sind, auf Grund der ihr zur Verfügung stehenden Beweismittel kein Rechtsirrtum unterlaufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999090011.X01

Im RIS seit

11.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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