Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 litb;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall wirtschaftliche Selbständigkeit des Ausländers und daher keine Arbeitnehmerähnlichkeit vorliegt; der belangten Behörde ist bei Beurteilung der konkreten Umstände des Beschwerdefalles, die in ihrer Gesamtheit den den im vorliegenden Erkenntnis zitierten Erkenntnissen zugrundeliegenden Fällen nicht vergleichbar sind, auf Grund der ihr zur Verfügung stehenden Beweismittel kein Rechtsirrtum unterlaufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999090011.X01Im RIS seit
11.01.2001