Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;VStG §19;
Rechtssatz: Hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse des (geschiedenen) Beschuldigten ist die Behörde von Vermögenslosigkeit, Pfändung des Einkommens auf das Existenzminimum und der Alimentationspflicht für zwei Kinder ausgegangen. Selbst unter Berücksichtigung des nicht un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs1;AuslBG §18 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auffassung der Behörde, unter "Anlagen" iSd § 18 Abs 3 lit a AuslBG seien nur maschinelle Anlagen zu verstehen, nicht jedoch Wohngebäude, Geschäftsgebäude oder Fabriksgebäude oder andere Baulichkeiten, findet im Gesetz n... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs1;AuslBG §18 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;
Rechtssatz: Weder aus dem Wortlaut noch der Systematik läßt sich ableiten, § 18 Abs 3 lit a AuslBG komme nur in Betracht, wenn die Leistungen der betriebsentsandten Ausländer im Betrieb des inländischen Bestellers selbst in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung zwische... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/23 91/09/0199 6 Stammrechtssatz Nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG richtet sich die Strafhöhe nach der Anzahl der ungenehmigt beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte. Der Auffassung der belangten Behöre, daß der qualifizierte ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs1;AuslBG §18 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;VwRallg;
Rechtssatz: Der in § 18 Abs 3 lit a AuslBG enthaltene Ausdruck "Anlagen" wird nicht definiert. Die vom Beschuldigten unter Rückgriff auf Lexika gewonnene "weiteste" Auslegung des Anlagenbegriffes läßt aber völlig außer Betracht, daß der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z2 litc idF 1988/231;B-VG Art140 Abs7;MRK Art5;MRK Art6 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 30.11.1993, G 132/93-6 - auf Grund des vom VwGH im vorliegenden Verfahren gestellten Antrags - festgestellt, daß § 28 Abs 1 Z ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0360 2 Stammrechtssatz Hat die Erstbehörde dem Besch (als handelsrechtlichem Geschäftsführer einer inländischen GmbH) die Beschäftigun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;VStG §24;
Rechtssatz: Hat es sich im Verwaltungsstrafverfahren als unmöglich erwiesen, die beiden "unbekannt wohin" verzogenen (vom Unternehmen des Besch unerlaubt beschäftigten) Ausländer zu einer Einvernahme stellig zu machen, s... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ergangenen angefochtenen Bescheid vom 12. November 1993 wurde der Beschwerdeführer in Bestätigung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 11. August 1992 schuldig erkannt, er habe am 21. Oktober 1991 auf der Baustelle in W, vier namentlich genannte rumänische Staatsbürger beschäftigt, obwohl diese weder einen Befreiungsschein gehabt hätten noch für sie eine Beschäftigungsbewil... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (mP) wurde mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 3. September 1991 gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu zwei Geldstrafen von je S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen: je drei Tage) verurteilt, weil sie die Beschäftigung von zwei polnischen Staatsbürgern als Maurer zu verantworten habe, für die weder Beschäftigungsbewilligungen erteilt noch Befreiungsscheine ausgestellt worden seien. Mit dem nunmehr angefochtene... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der D-GmbH. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erstattete das Arbeitsamt Korneuburg am 9. Mai 1990 gegen die "Fa. D-GesmbH, S, J-Straße" wegen des Verdachtes der Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Anzeige, weil bei einer Überprüfung im Betrieb der D-GmbH sechs namentlich genannte ausländische Staatsbürger angetroffen worden seien, für die weder eine gültige Beschäfti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Alleininhaber eines mit Metallsystemen befaßten Unternehmens mit dem Sitz in S. Am 1. April 1992 erstattete das Arbeitsamt Schwechat gegen den Beschwerdeführer Anzeige wegen Übertretung des AuslBG, weil am 17. März 1992 an einer seiner Baustellen in X vier namentlich genannte polnische Staatsangehörige bei der Durchführung von Metallarbeiten ohne die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) erforderlichen Papiere angetroffen worden seien. Dazu habe ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien zu verantworten, daß diese am 2. Oktober 1992 auf einer Baustelle in Wien drei namentlich genannte "jugoslawische" Staatsbürger beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländer weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine gültige Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei. Der Be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ergangenen angefochtenen Bescheid vom 12. November 1993 wurde der Beschwerdeführer in Bestätigung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 11. August 1992 schuldig erkannt, er habe am 21. Oktober 1991 auf der Baustelle in W, vier namentlich genannte rumänische Staatsbürger beschäftigt, obwohl diese weder einen Befreiungsschein gehabt hätten noch für sie eine Beschäftigungsbewil... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (mP) wurde mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 3. September 1991 gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu zwei Geldstrafen von je S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen: je drei Tage) verurteilt, weil sie die Beschäftigung von zwei polnischen Staatsbürgern als Maurer zu verantworten habe, für die weder Beschäftigungsbewilligungen erteilt noch Befreiungsscheine ausgestellt worden seien. Mit dem nunmehr angefochtene... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der D-GmbH. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erstattete das Arbeitsamt Korneuburg am 9. Mai 1990 gegen die "Fa. D-GesmbH, S, J-Straße" wegen des Verdachtes der Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Anzeige, weil bei einer Überprüfung im Betrieb der D-GmbH sechs namentlich genannte ausländische Staatsbürger angetroffen worden seien, für die weder eine gültige Beschäfti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Alleininhaber eines mit Metallsystemen befaßten Unternehmens mit dem Sitz in S. Am 1. April 1992 erstattete das Arbeitsamt Schwechat gegen den Beschwerdeführer Anzeige wegen Übertretung des AuslBG, weil am 17. März 1992 an einer seiner Baustellen in X vier namentlich genannte polnische Staatsangehörige bei der Durchführung von Metallarbeiten ohne die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) erforderlichen Papiere angetroffen worden seien. Dazu habe ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Alleininhaber eines mit Metallsystemen befaßten Unternehmens mit dem Sitz in S. Am 1. April 1992 erstattete das Arbeitsamt Schwechat gegen den Beschwerdeführer Anzeige wegen Übertretung des AuslBG, weil am 17. März 1992 an einer seiner Baustellen in X vier namentlich genannte polnische Staatsangehörige bei der Durchführung von Metallarbeiten ohne die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) erforderlichen Papiere angetroffen worden seien. Dazu habe ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien zu verantworten, daß diese am 2. Oktober 1992 auf einer Baustelle in Wien drei namentlich genannte "jugoslawische" Staatsbürger beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländer weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine gültige Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei. Der Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §28 Abs2;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090503.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0160 4 Stammrechtssatz Die Art der Beschäftigung ist kein wesentliches Tatbestandselement einer Übertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG, sodaß es ihrer Aufnahme in den
Spruch: gar nicht bedarf. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §28 Abs1 Z2 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Wurden die Ausländer tatsächlich als Volontäre überlassen, dann bedurfte es für sie gem § 3 Abs 5 AuslBG in keinem Falle einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG. Die telefonische Beurteilung des Sachverhaltes durch einen Beamten des Arbeits... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;VStG §45 Abs1 Z1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090468.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090504.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 4 Stammrechtssatz Eine Entlohnung muß nicht unbedingt in Geld, sondern kann allenfalls auch natural erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:199309... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/26 91/09/0058 4 Stammrechtssatz Der Wohnraumüberlassung kann der Charakter eines Naturallohnes dann unbedenklich zugemessen werden, wenn die Wohnraumüberlassung zeitlich gekoppelt mit dem Volontärverhältnis erfolgt ist und trotz gebotener Gelegenheit keine beson... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §28 Abs2;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090503.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0160 4 Stammrechtssatz Die Art der Beschäftigung ist kein wesentliches Tatbestandselement einer Übertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG, sodaß es ihrer Aufnahme in den
Spruch: gar nicht bedarf. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §28 Abs1 Z2 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Wurden die Ausländer tatsächlich als Volontäre überlassen, dann bedurfte es für sie gem § 3 Abs 5 AuslBG in keinem Falle einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG. Die telefonische Beurteilung des Sachverhaltes durch einen Beamten des Arbeits... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §28 Abs1 Z2 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Wurden die Ausländer tatsächlich als Volontäre überlassen, dann bedurfte es für sie gem § 3 Abs 5 AuslBG in keinem Falle einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG. Die telefonische Beurteilung des Sachverhaltes durch einen Beamten des Arbeits... mehr lesen...