Norm
ArbVG §101Rechtssatz
Verschlechternde Versetzung eines Versicherungsangestellten ungeachtet einer die Höhe der Superprovision allerdings bei weitem nicht erreichender Gehaltserhöhung, wenn die Superprovision im übrigen durch eine wenn auch insgesamt höhere, mit der Dauer des vorübergehenden Auslandseinsatzes begrenzten und daher weniger bestandsfesten Funktionszulage ersetzt würde. Verhalten des Arbeitnehmers berührt nicht das Mitwirkungsrecht des Betriebsrates.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051205Dokumentnummer
JJR_19940506_OGH0002_008OBA00208_9400000_002