Norm
ArbVG §101Rechtssatz
Verlor die Arbeitnehmerin durch eine als Dauermaßnahme beabsichtigte Einreihung auf einen anderen Arbeitsplatz nicht nur ihre Referentenzulage, sondern auch ihre relativ selbständige Position als Schadensreferentin, liegt darin eine verschlechternde Versetzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0051134Dokumentnummer
JJR_19930317_OGH0002_009OBA00029_9300000_004