RS OGH 1974/6/27 2Ob193/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1974
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Norm

JN §55
ZPO §448 a
ZPO §502 Ba

Rechtssatz

Steht der Klagsforderung eine Gegenforderung gegenüber, dann ist nach § 55 Satz 3 JN für die Streitwertfeststellung die Höhe der ungekürzten Klagsforderung maßgebend, und zwar auch dann, wenn der Kläger die Gegenforderung selbst in Abrechnung bringt. Der im § 55 Satz 3 JN aufgestellte Grundsatz ist sinngemäß auch auf die Beantwortung der Frage anzuwenden, ob eine Bagatellsache vorliegt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 193/74
    Entscheidungstext OGH 27.06.1974 2 Ob 193/74
    Veröff: RZ 1975/2 S 10

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0041573

Dokumentnummer

JJR_19740627_OGH0002_0020OB00193_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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